Betriebspläne (1960)
Siehe auch:
Jahrespläne für die Betriebe der verstaatlichten Industrie. Die B. enthalten folgende Teilpläne: Produktionsplan, Materialplan, Kosten- und Ergebnisplan, Arbeitskräfteplan, Kapazitätsplan, Richtsatz- und Kassenplan, Entwicklungsplan, Anlagenplan, Kultur- und Sozialplan. Die Aufstellung der B. erfolgte bis einschließlich 1954 nach von den Industrieministerien vorgegebenen Kennziffern für sämtliche Teilgebiete des Plans, die durch die Betriebe ohne Rücksichtnahme auf besondere betriebliche Verhältnisse erfüllt werden mußten. Ab 1. 1. 1955 ist die Betriebsplanung vereinfacht worden. Die staatlichen Aufgaben werden den Betrieben nur noch für die volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnisse übergeben. Die Betriebe sind jetzt verpflichtet, selbständig detaillierte Pläne für ihre Produktionsvorhaben, die die Erfüllung staatlicher Planauflagen erschließen, auszuarbeiten. Einen Auszug der in den Betrieben aufgestellten Spezifikationen für den Finanzbereich geben die Betriebsleitungen an die ihnen Vorgesetzten Stellen, also entweder an die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) oder (für die örtliche Industrie) an die Räte der Bezirke. Sofern aus den Auszügen hervorgeht, daß der B. im Rahmen des Volkswirtschaftsplans liegt, erfolgt keine Bestätigung durch die Vorgesetzte Stelle. Die B. haben, auch ohne Bestätigung, für den Betrieb Gesetzescharakter. Änderungen sind nur nach Genehmigung oder auf Anordnung der Vorgesetzten Verwaltungsstelle gestattet. (Wirtschaftssystem, Planung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 65
Betriebsparteiorganisation (BPO) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Betriebspoliklinik |