DDR von A-Z, Band 1960

Demarkationslinie (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Als D. haben die Verwaltungen und die Polizeistellen der SBZ die Zonengrenze zwischen der SBZ und der Bundesrepublik nur bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, und seit 15. 11. 1957 sogar Staatsgrenze West. — Auch dies beweist, wie sehr die SED auf die Spaltung Deutschlands hinarbeitet. — Die Länge der D. beträgt 1381 km.

 

Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Linie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge).

 

Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die eigentlich nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen. Sie finden sich, mit den entsprechenden Übergängen auf der Seite der Bundesrepublik, in folgender Übersicht:

 

 

Örtlichen Wirtschaftsverkehr über die D. hinweg läßt die Regierung der SBZ nur vereinzelt durch Sondergenehmigung zu: So z. B. auf der Bahn Ellrich (Bez. Erfurt)–Walkenried (Bez. Braunschweig), die aber nicht für Durchgangsverkehr zwischen Nordhausen und Northeim (Niedersachsen) geöffnet ist.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 85


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.