
Demarkationslinie (1960)
Siehe auch:
- Demarkationslinie (DL): 1969
Als D. haben die Verwaltungen und die Polizeistellen der SBZ die Zonengrenze zwischen der SBZ und der Bundesrepublik nur bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, und seit 15. 11. 1957 sogar Staatsgrenze West. — Auch dies beweist, wie sehr die SED auf die Spaltung Deutschlands hinarbeitet. — Die Länge der D. beträgt 1381 km.
Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Linie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge).
Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die eigentlich nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen. Sie finden sich, mit den entsprechenden Übergängen auf der Seite der Bundesrepublik, in folgender Übersicht:
Örtlichen Wirtschaftsverkehr über die D. hinweg läßt die Regierung der SBZ nur vereinzelt durch Sondergenehmigung zu: So z. B. auf der Bahn Ellrich (Bez. Erfurt)–Walkenried (Bez. Braunschweig), die aber nicht für Durchgangsverkehr zwischen Nordhausen und Northeim (Niedersachsen) geöffnet ist.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 85