
Eheweihe (1960)
Siehe auch:
Zu den pseudosakralen Staatsakten, durch deren Einführung die SED den Einfluß von Christentum und Kirche auf das öffentliche Leben ihres Machtbereiches zu beseitigen sucht, gehört neben der Kindesweihe und der Jugendweihe auch die E., früher als „sozialistische Eheschließung“ bezeichnet. Die E. folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der staatlichen Organe sein soll. Die Brautleute werden nach dem Aufgebot von staatlichen Beauftragten aufgesucht, die sie für die E. gewinnen sollen; bei dem E.-Akt. an dessen Pseudoliturgie vor allem die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Brautleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, für dessen Wortlaut die SED Richtlinien herausgegeben hat.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 99
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