Fachschulen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
F. sind nach der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Ihre Aufgabe ist es, mittlere „Kader“ für alle Zweige der Volkswirtschaft und des kulturellen Lebens auszubilden. Die Zulassung zur F. ist abhängig von einer Aufnahmeprüfung. Ingenieurschulen fordern zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Fachrichtung und Ausbildungsziel ein bis vier Jahre. Die Ausbildung erfolgt zunächst in den Grundlagenfächern, dann in den Spezialfächern. In das Studium ist eine bestimmte Zeit praktischer Tätigkeit eingebaut. Der Unterricht wird im Direkt-, Fern- und Abendstudium durchgeführt. Es gibt neben zahlreichen Ingenieurschulen für alle Zweige der Industrie Fachschulen für folgende Bereiche: Landwirtschaft, Verkehrswesen, Handel und Versorgung, Finanzen, Gesundheitswesen, Kunst, Erziehung usw. Zahl der Studierenden (1958): Direktstudium: 62.498, Fernstudium: 20.575 und Abendstudium: 27.000. 5.723 hauptamtliche Lehrkräfte.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 113
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