
Fischereibeiräte (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Nach § 14 des Fischereigesetzes v. 2. Dezember 1960 (Fischerei) beim Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und bei den Räten der Bezirke u. Kreise zu bildende Gremien. Die F. werden berufen, beim Ministerium durch den Minister, bei den Bezirken u. Kreisen durch die Ratsvorsitzenden. Die F. sollen über zentrale u. Grundsatzfragen der Binnen- u. Küstenfischerei beraten. Schwerpunkte sind hierbei Produktionssteigerung, Vervollkommnung der „sozialistischen Umgestaltung“ sowie die „Erreichung des Weltniveaus“. Im wesentlichen sind die F. Organe zur Produktionslenkung, Produktionspropaganda und vor allem zur Produktionskontrolle. Die F. setzen sich zusammen aus einem Wissenschaftler, einem Vertreter der jeweiligen Verwaltung, Vertretern des VEB-Binnenfischerei, dem Bezirksfischermeister, Fischermeistern und Vorsitzenden von PwF, Vertretern der Fischwirtschaftsgenossenschaften und des Anglerverbandes.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 122
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