Frauenarbeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966
Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen. Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitslätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt 43 bis 44 v. H. Auch in typischen Männerberufen, so im Bergbau, im Baugewerbe, als Kranführerinnen oder bei Gleisarbeiten, werden Frauen beschäftigt. Wegen des großen Arbeitskräfteproblems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für Schwangere beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach Urteil des Betriebs- oder Beratungsarztes der Sozialversicherung Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des zu erwartenden Kindes gefährden“ (§ 21 der VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 25. 10. 1951, GBl. S. 957). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a.a.O.). (Arbeitspolitik, Mutterschutz)
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 129
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