
Ganztagsschule (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
[S. 135]Das Ende 1959 erlassene „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ bestimmt die Schulhorte und Internate als feste Bestandteile der Schule. Das ist die Basis für eine in den letzten Monaten durchgeführte Aktion zur Verwandlung der Schulen — insbesondere der zehnklassigen Oberschulen — in Tagesheim- oder G. Die Schule erhält damit die Aufgabe, eine sich auf den Vor- und Nachmittag erstreckende Erziehung zu organisieren, d. h. vor allem: sie hat nunmehr auch die Erledigung der Hausaufgaben zu kontrollieren und für eine gewisse Freizeitgestaltung und Betreuung der Kinder zu sorgen. Schwierigkeiten verschiedener Art haben zum Abblasen der Aktion geführt. Die Schulen sind gehalten, zunächst einmal Hausaufgabenzimmer und Schulhorte zu schaffen. In den nächsten Jahren sollen nur Schulversuche mit Tagesheimschulen durchgeführt werden. (Erziehungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135
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