DDR von A-Z, Band 1960

Ganztagsschule (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

[S. 135]Das Ende 1959 erlassene „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ bestimmt die Schulhorte und Internate als feste Bestandteile der Schule. Das ist die Basis für eine in den letzten Monaten durchgeführte Aktion zur Verwandlung der Schulen — insbesondere der zehnklassigen Oberschulen — in Tagesheim- oder G. Die Schule erhält damit die Aufgabe, eine sich auf den Vor- und Nachmittag erstreckende Erziehung zu organisieren, d. h. vor allem: sie hat nunmehr auch die Erledigung der Hausaufgaben zu kontrollieren und für eine gewisse Freizeitgestaltung und Betreuung der Kinder zu sorgen. Schwierigkeiten verschiedener Art haben zum Abblasen der Aktion geführt. Die Schulen sind gehalten, zunächst einmal Hausaufgabenzimmer und Schulhorte zu schaffen. In den nächsten Jahren sollen nur Schulversuche mit Tagesheimschulen durchgeführt werden. (Erziehungswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.