Heilbehandlung, Freie (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
FH. erhalten im Krankheitsfalle der in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Versicherte, sein Ehegatte oder sein mit ihm mindestens seit 6 Monaten in Hausgemeinschaft lebender Lebenskamerad, seine Kinder bis zu 15 Jahren (bis zum 17. Jahr die Kinder der Bergleute oder Kinder, die noch die Schule besuchen) und andere unterhaltsberechtigte Familienangehörige, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben. Zur FH. durch frei praktizierende Ärzte ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der für ein Vierteljahr vom Betrieb kostenlos ausgegeoen wird. Zur FH. in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens ist ein Berechtigungsschein nicht erforderlich. Die FH. umfaßt: ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Hauskrankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Sanatorien, Ersatz von Prothesen, orthopädischen und anderen Heilmitteln, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz, Ersatz von Fahrt- und Transportkosten. Der Verbrauch von Arznei- und Heilmitteln soll durch die Aktion „zur wirtschaftlichen Verordnungsweise“ herabgedrückt werden. (Arzneimittelversorgung)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 165
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