DDR von A-Z, Band 1960

Kompensationsabkommen (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959


 

Durch K. soll auf internationalprivatrechtlicher Grundlage der Außenhandel ermöglicht werden. Als Vertragspartner treten im westlichen Ausland Wirtschaftsorganisationen, eine autorisierte Leitfirma oder Einzelfirma und in der SBZ die Kammer für ➝Außenhandel auf, während die VEH DIA Kompensation, die sich seit August 1957 in Liquidation befindet, mehr oder weniger nur noch bei der Durchführung und Abwicklung der K. überwachend mitwirkte. Es wird unterschieden zwischen Globalabkommen, Globalkompensationsverträgen, Rahmenkompensationsverträgen, Einzelkompensationen. Gemeinsam haben die verschiedenen Arten von K., daß in ihnen Export und Import gekoppelt sind.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 209


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.