
Kompensationsabkommen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959
Durch K. soll auf internationalprivatrechtlicher Grundlage der Außenhandel ermöglicht werden. Als Vertragspartner treten im westlichen Ausland Wirtschaftsorganisationen, eine autorisierte Leitfirma oder Einzelfirma und in der SBZ die Kammer für ➝Außenhandel auf, während die VEH DIA Kompensation, die sich seit August 1957 in Liquidation befindet, mehr oder weniger nur noch bei der Durchführung und Abwicklung der K. überwachend mitwirkte. Es wird unterschieden zwischen Globalabkommen, Globalkompensationsverträgen, Rahmenkompensationsverträgen, Einzelkompensationen. Gemeinsam haben die verschiedenen Arten von K., daß in ihnen Export und Import gekoppelt sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 209