
Krankenhaus-Ordnung (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963
Die im Nov. 1954 erlassene „Rahmen-KO.“ ist äußerlich nur eine einheitliche Verwaltungs- und Dienstordnung für alle Krankenanstalten. Tatsächlich enthielt sie die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das Krankenhaus ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. „Das Krankenhaus wird damit zum medizinischen Zentrum innerhalb seines Bereichs.“
Die Krankenanstalten werden nach Größe und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Danach sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes Krankenhaus hat festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich entsprechend zu „profilieren“ (Pj.).
Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sind die Poliklinik und alle ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt. Verantwortlich ist er dabei auch für die Verwaltung; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Den Leitern der Fachabteilungen obliegt entsprechend Aufsicht und Lenkung auf ihren Fachgebieten.
Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung sehr hoch. Schon jetzt kommen auf 1.000 Einwohner 11,8 Betten; weitere Steigerung ist vorgesehen. Die Qualität der Ausstattung entspricht der Quantität durchaus nicht. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 220