Ministerrat (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Regierung der DDR (nach sowjetischem Vorbild seit 1954 amtlich M. genannt), höchstes Exekutivorgan der „DDR“ nach der Verfassung vom Vertrauen der Volkskammer, in Wirklichkeit jedoch von der sowjet. Besatzungsmacht und dem ZK der SED abhängig. Nach dem Gesetz über den M. der „DDR“ vom 7. 12. 1958 gehörten dem M. an: der Vors. (Grotewohl), der 1. Stellv. (Ulbricht), sieben Stellv. des Vors. des M., der Vors. der Staatl. ➝Plankommission, dessen 1. Stellv., die Minister, der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen und der Vors. der Zentralen Kommission für Staatl. Kontrolle (Kontrollkommission). Zusammensetzung und Funktionen des M. wurden im Juli und September 1960 mit der Berufung Stophs zum Stellv. des Vors. des M. für die Koordinierung und Kontrolle der Partei und Regierungsbeschlüsse sowie mit der Bildung des Staatsrates erneut verändert. Dabei ist auch Ulbricht als 1. Stellv. des Vors. des M. aus der Exekutive ausgeschieden. Eigentliches operatives Führungsorgan des Staatsapparates ist jedoch das Präsidium des M., dem der Vors. und die Stellv. des Vors. des M. angehören. — Regierungskanzlei ist das Büro des Präsidiums des M. (Regierung und Verwaltung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 278
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