
Ökonomisches Grundgesetz (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jeder Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das OG. des Imperialismus (Monopolkapitalismus) beinhalte demgegenüber zusätzlich die Ausplünderung und ökonomisch-politische Abhängigmachung im internationalen Maßstab, von der besonders die industriell und zivilisatorisch unterentwickelten Länder betroffen seien, wobei Militarisierung und Kriege als nahezu zwangsläufig gelten. — Dagegen bestehe das OG. des Sozialismus in der „Sicherung der maximalen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft durch ununterbrochenes Wachstum und stetige Vervollkommnung der sozialistischen Produktion auf der Basis der höchstentwickelten Technik“ (Lexikon A-Z, Bd. II, S. 272). Nach Chruschtschow sei zu erhoffen, daß das „sozialistische“ Lager so stark angewachsen sei, daß — zumal angesichts des Bewußtseins der verheerenden Wirkungen der nuklearen Waffen — entgegen den Konsequenzen des OG. des Imperialismus in Zukunft globale Kriege vermeidbar sind und der Kampf zwischen Kapitalismus bzw. Imperialismus und wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes beider „Lager“ um die Massen der Bevölkerung im anderen „Lager“ und die unterentwickelten Völker durchgeführt werden kann. (Koexistenz)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 298