DDR von A-Z, Band 1960

Örtliche Industrie (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969


 

Bezeichnung für „volkseigene“ Produktionsbetriebe, deren Rechtsträger die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden sind. Durch die im Februar 1958 eingeleitete Reorganisation der Industrie (Staatl. ➝Plankommission, VVB) hat die ÖI. an Bedeutung gewonnen (örtliche Wirtschaft). Die zur ÖI. zählenden Betriebe verwenden folgende Bezeichnungen vor der [S. 300]eigentlichen Firmierung: VEB (B) = durch den Rat des Bezirks angeleitet, VEB (K) = durch den Rat des Kreises angeleitet, VEB (G) = durch den Rat einer Stadt oder Gemeinde angeleitet. Die zentral-, d. h. von den neuen VVB geleiteten Betriebe firmieren „VEB (Z)“. Gänzlich zur ÖI. zählen die Wirtschafts- bzw. Industriezweige Bau, Möbelindustrie, Lederwaren-, Musikinstrumenten-, Kultur- und Spielwarenindustrie, Haushaltchemie, Rauchwaren-, Hut- und Filzindustrie.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 299–300


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.