
Schwangerschafts- und Wochenhilfe (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Sämtliche Sozialversicherte (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) erhalten bei Schwangerschaft und Geburt Pflege in einem Krankenhaus oder Entbindungsheim, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung sowie Arznei- und Heilmittel. Arbeiterinnen und Angestellte erhalten ferner für die Dauer von 5 Wochen vor der Geburt und für 6 Wochen nach der Geburt ein Schwangerschafts- bzw. Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes des letzten Vierteljahres. Selbständig Erwerbstätige, Studentinnen, Hoch- und Fachschülerinnen sowie ständig mitarbeitende Töchter erhalten Schwangeren- und Wochengeld für 4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt und außerdem noch Kindergeld für 12 Wochen in Höhe des halben Wochengeldes. Wegen der staatlichen Geldbeihilfe Mutterschutz. Stillende Mütter erhalten bis zu 6 Monaten eine staatliche Unterstützung von 10 DM Ost monatlich. (Schwangerenberatung, Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 366
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