
Toto (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
In der SBZ eingeführt durch VO vom 12. 12. 1953 (GBl. S. 1271), nachdem die sowjetzonale Propaganda das Fußball-Toto in der Bundesrepublik jahrelang heftig angegriffen hatte.
Träger des T. ist der „VEB Sporttoto“ mit dem Sitz in Ost-Berlin, der unmittelbar der Aufsicht des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat unterstellt ist. Den Bezirksstellen unterstehen Hauptannahme- und Annahmestellen.
Die Aufteilung der Wetteinlagen des T. wurde wie folgt vorgesehen: 55 v. H. an Toto-Wetter, 25 v. H. für den Sport, 10 v. H. für Steuern, 7,5 v. H. Provision für die Annahmestellen, 1,5 v. H. Verwaltungskosten u. Werbung, 1 v. H. für den Sicherheitsfonds.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 418