DDR von A-Z, Band 1960

Urlaub (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur Bundesrepublik der autonomen Gestaltung durch die Sozialpartner in Tarifverträgen entzogen und zwingend durch die VO über Erholungs-U. vom 7. 6. 1948 (GBl. S. 547) bestimmt. Die Dauer des U. beträgt für Arbeiter und Angestellte grundsätzlich nur 10 Arbeitstage im Jahr. Bis 24 Arbeitstage können Beschäftigte in schweren oder gesundheitsschädigenden Arbeiten und solche mit verantwortlicher Tätigkeit erhalten. Leitende Angestellte haben Anspruch auf einen U. von 24 Arbeitstagen, Jugendliche vom 16. bis zum 18. Lebensjahr von 18 Arbeitstagen, bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres von 21 Arbeitstagen. Zusätzlichen U. von 3 Arbeitstagen erhalten Schwerbeschädigte und Verfolgte des Naziregimes. Inhaber von Einzelverträgen haben Anspruch auf höheren Urlaub. Die Ü.-Regelung bedeutet im ganzen eine bedeutende Verschlechterung gegenüber der vor Inkrafttreten der VO vom 7. 6. 1951 gültigen. (Kuren, Kurorte, Feriendienst des FDGB)

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 423


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.