Volkseigene Güter (VEG) (1960)
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1949 wurden die bei der Bodenreform verstaatlichten landwirtschaftlichen Betriebe, die sich bis dahin in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (WG), Körperschaft des öff. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZWG) bediente sich zur unmittelbaren Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilter Gebietsvereinigungen (GWG). 1950 ging die ZWG als Hauptabteilung in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes: Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung betraut und sollen gleichzeitig auch „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. 688 VEG umfassen 1959 mit 388.753 Hektar 6, 1 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der SBZ.
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S.
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 435
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