
Zahnärzte (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969
Die Ausbildung der Z. ist nach sowjet. Muster neu geordnet (Hochschulen); Dauer 5 Studienjahre, danach 1 Pflichtjahr an einer Poliklinik oder Klinik. Allen Dentisten wurde 1949 die Erlangung der Approbation als Z. ermöglicht; die Ausbildung von Dentisten ist ausgelaufen. Im Rahmen der Facharzt-Ordnung wurde neben dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (mit doppelter Approbation) der Fach-Z. für Kieferorthopädie geschaffen.
Die Niederlassung in freier Praxis ist seit 1949 praktisch unmöglich, der weitaus größte Teil der Z. allmählich in haupt- oder nebenamtliche Anstellung in Ambulatorien, Polikliniken und im Betriebsgesundheitswesen gezogen worden, schließlich seit 1958 in die Staatliche Praxis. Frei niedergelassen arbeiteten Anfang 1960 nur noch 3.900 Z. (Gesundheitswesen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, freie ➝Heilbehandlung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 465
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