DDR A-Z 1960
Arzneimittelversorgung (1960)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Fabriken haben die AV. nach Aufbrauch der Wehrmachtsbestände in einen katastrophenhaften Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den (gegenüber privater Initiative stark begünstigten) VEB haben schwere Gesundheitsschäden verursacht. Die Schwerfälligkeit der zentralen Kommandowirtschaft mußte sich auf dem subtilen Gebiet der AV. besonders ungünstig auswirken Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das führte zwar zu dem Auftrag an die VVB Pharmazeutische Industrie, ein wissenschaftlich-technisches Zentrum zur Koordinierung der Forschung und zur Standardisierung der Präparate einzurichten. Aber selbst bei den wichtigsten Arzneimitteln konnten die Mängel und Gefahren nur langsam und bisher unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung, lückenhaft; trotz bedenkenloser Imitation westdeutscher Präparate ist die AV. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Andererseits werden Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Auf Grund des (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelten) 1945 länderweise erlassenen Arzneimittel-Gesetzes ist der Verkehr mit Arzneimitteln auch außerhalb der Apotheken genau geregelt und auf dem Lande praktisch den Konsumgenossenschaften vorbehalten. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 36 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, VerdienterSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Fabriken haben die AV. nach Aufbrauch der Wehrmachtsbestände in einen katastrophenhaften Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den (gegenüber privater…
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Freundschaftsvertrag (1960)
Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu den Abschlußprüfungen entsendet, betriebsangehörige FDJ-Mitgl. als Pionierleiter an die Schule abordnet und Geld für Schülerbüchereien, Lehrmittelsammlungen und Schülerfahrten zur Verfügung stellt. Die Schule verpflichtet sich ihrerseits zu Betriebsbesichtigungen und Kulturveranstaltungen zur unterrichtlichen Auswertung der Produktionsmeldungen im Hinblick auf den Fünfjahrplan und zu gemeinsamen Demonstrationen mit den Arbeitern. Die Schule als „gesellschaftliche und politische“ Einrichtung unterwirft sich also der Kontrolle der politischen Funktionäre. Wie schon die Einheiten der KVP werden vor allem auch die Truppenteile der Nationalen Volksarmee und der kasernierten Polizeitruppen von dem F.-Netz erfaßt. Die SED ist bemüht, auch hier Patenschaften zu gründen und zu beleben. Im Rahmen solch eines F., z. B. zwischen einem Stahlwerk und einem Regiment, der auch als Patenschaft bezeichnet wird, werden Delegierte und Schulungsreferenten ausgetauscht, Rekruten betreut, Besichtigungen durchgeführt. Ferner wird für den betr. Truppenteil der Volksarmee geworben, treten Spielgruppen hier und dort auf. Auch Gliederungen der FDJ und anderer Massenorganisationen werden dazu gebracht, einen F. mit je einer Einheit der Volksarmee zu schließen. Mitte 1959 wurden auch Hochschulen, Fakultäten und Institute stärker angewiesen, mit Betrieben, LPG und Truppenteilen F. zu schließen: So die Universität Ost-Berlin mit 7 Elektrogroßbetrieben Ost-Berlins, die landwirtschaftl. Fakultät der Univ. Halle mit den LPG des MTS-Bereichs Wallwitz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 131 Freizeitgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freyer, ErwinSiehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freundschaftsverträge: 1985 Vereinbarungen zwischen Partnern verschiedener Art (Verwaltungen, Organisationen, Schulen, Behörden, inheiten der Armee und Polizei usw.), die in erster Linie der politischen Propaganda und Überwachung dienen. In einem F. ist etwa festgelegt, daß ein Betrieb bestimmte Reparaturarbeiten in einer Schule übernimmt, seine Planerfüllung laufend meldet, Werkvertreter zu…
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Richter (1960)
Siehe auch: Richter: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungs[S. 351]stätte (Rechtsstudium) und die Bewährung während der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit (Praktikantenzeit). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „nach den Grundsätzen der sozialistischen ➝Moral zu leben sowie aktiv und vorbildlich beim sozialistischen Aufbau mitzuwirken und sich aktiv an der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu beteiligen“ (§ 18 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf 5 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen auf 3 Jahre gewählt (§§ 19, 28 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten finden vom 15. Okt. bis 30. Nov. 1960 statt; die Amtsperiode dauert vom 1. Dez. 1960 bis zum 30. Nov. 1963 (1. DB zum Richterwahlgesetz — GBl. 1960 I, S. 248). Ein R. kann vorzeitig abberufen werden, wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten als R. gröblich verletzt hat“ (§§ 25, 30 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 7 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1951 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ hat in der Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 eine gesetzliche Verankerung erhalten„ „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gibt der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht ist „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hat sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Nach § 5 GVG sind die R. „verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie gewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen.“ (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 350–351 RFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsSiehe auch: Richter: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für…
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Wohnungsbau (1960)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1962 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der Bundesrepublik der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden in der SBZ vom SED-Regime nur zwischen 20 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 wurden in der SBZ durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen sind neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die Bundesrepublik einen Reinzugang von rund 3,5 Mill. Wohnungen, d. h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit als die SBZ. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in der SBZ etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den vergleichweisen Stand in der Bundesrepublik. [S. 463] Zu diesen Zahlen ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der Bundesrepublik in allen Jahren größer war als in der SBZ, z. B. 1959 BRD = 68 am, SBZ = 58 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. in der SBZ im Rückstand. Im Durchschnitt der Jahre 1955 bis 1958 wurden in der Bundesrepublik jährlich rund 106, in der SBZ nur knapp 31 Wohnungen je 10.000 Einwohner erstellt. Das SED-Regime verkündet neuerdings, es wolle sich nunmehr intensiv dem W. zuwenden, obwohl die unverminderte Mangelsituation bei Baustoffen, Baumaschinen und Baufacharbeitern allgemein bekannt ist. Nach den vorliegenden Planzahlen des Siebenjahrplanes wird jedoch der Anteil des W. an der gesamten Bauproduktion auch bis 1965 nur rund 20 v. H. betragen, also noch weniger als in den vergangenen Jahren. Selbst wenn die Planziele erreicht werden, würde damit der vorhandene Wohnungsbedarf nach den Berechnungen westlicher Experten nur etwa zur Hälfte abgedeckt. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung soll überwiegend durch „Obligationen“ erfolgen, die von der Bevölkerung zu erwerben sind. Rückzahlung ist frühestens nach 19 Jahren möglich, der Zinssatz beträgt 4 v. H. Der Erwerb von Obligationen durch die Bevölkerung ist trotz intensiver Propaganda in den Betrieben recht gering. Im Jahre 1958 übernahm die Bevölkerung nur 8 v. H. der aufgelegten Obligationen, überwiegend werden diese durch die Sparkassen, die Deutsche Versicherungsanstalt und z. T. durch die VdgB übernommen. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk und „Einsparungen der örtlichen Volksvertretungen“, wobei gänzlich unklar ist, was unter letzterem zu verstehen ist. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 462–463 WMW-Export A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswirtschaftSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1962 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der Bundesrepublik der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen…
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Atomenergie (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge für interessierte Wissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und Lehrer durchführt. Seit Anfang 1957 haben sowjetzonale Wissenschaftler eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit durch Teilnahme an der Arbeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (SU). Mit Unterstützung durch die SU wurde nach 1½jähriger Bauzeit in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das gleiche Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120~t Magnetgewicht. Das besondere Interesse der Sowjetzonenverwaltung gilt angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten in der Energieerzeugung der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Elektroenergieerzeugung hinter dem steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: die Kapazität aller Kraftwerke der SBZ betrug 1958 6.492 Megawatt Engpaßleistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Neuglobsen (Uckermark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 aufgenommen werden. Weitere 5 A.-Kraftwerke sind geplant. Es ist bisher nicht gelungen, die Wirtschaftlichkeit solcher A.-Kraftwerke nachzuweisen. Gleichwohl wird an der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung weitergearbeitet. Dabei sind, außer dem weisunggebenden „Amt für Kernforschung“, beteiligt: das Zentralinstitut für Kernphysik in Dresden (mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf), die Fakultät für Kerntechnik der Techn. Hochschule Dresden mit verschiedenen Instituten und das wissenschaftlich-technische Büro für Reaktorbau in Berlin. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 39 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des SozialismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen.…
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LDPD (1960)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien.“ Nach dem Tode des 1. Vorsitzenden Dr. Külz am 10. 4. 1948 wurde jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem 3. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem 4. Parteitag im Juli 1951 erklärte der damal. Vorsitzende Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem 5. Parteitag 1952 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. Die LDPD betrachtet es als ihre „nationale Pflicht“ und ihren „gesellschaftlichen Auftrag, den Angehörigen des Mittelstandes den Weg in die sozialistische Gesellschaftsordnung zu weisen“ (Satzung 1957). Die Partei hat im Frühjahr 1960 mitentscheidend bei der brutalen Kollektivierung der Landwirtschaft mitgewirkt. Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000. Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Dr. Hans Loch, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann und Willi-Peter Konzok, Generalsekretär Manfred ➝Gerlach. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 240 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensmittelkartenSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. ……
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Selbstverwaltung, Kommunale (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1945 und Anfang 1947 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen, Kreisordnungen und Gemeindeordnungen mit übereinstimmendem Inhalt in Kraft. In allem ist die Selbstverwaltung der Kreise und Gemeinden ausdrücklich festgelegt. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin„ konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstver[S. 371]waltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weiter getrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Organe in den Stadtkreisen“ vom 8. 1. 1953 ((GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt. Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. „Unter der Herrschaft der Arbeiter und Bauern entfällt jede Berechtigung zur Aufrechterhaltung dieser Formen (Anm.: Selbstverwaltungskörperschaften). Die örtlichen Räte sind Vertreter der einheitlichen demokratischen Staatsgewalt für ein bestimmtes Gebiet; ihnen übergeordnet sind die örtlichen Volksvertretungen einerseits als die höchsten örtlichen Organe der Staatsgewalt sowie die Verwaltungsorgane, die ihnen gegenüber weisungsberechtigt sind, andererseits. Es gibt keine Gebietskörperschaften als juristische Personen, die Räte sind staatliche juristische Person und als solche notwendig Verwalter des einheitlichen staatlichen Eigentums“ („Das Zivilrecht der DDR, Allgemeiner Teil“). Ihren rechtlichen Abschluß hat diese Entwicklung mit dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) gefunden, das die bis dahin noch gültige Gemeindeordnung aufhob und die erwähnten Ordnungen neu zusammenfaßte. Nach § 5 dieses Gesetzes beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe absolut verbindlich. Beschlüsse unterer Volksvertretungen können durch die jeweils höheren Räte ausgesetzt und von den übergeordneten Volksvertretungen aufgehoben werden. Die örtlichen Räte sind doppelt unterstellt. Den örtlichen Organen der Staatsmacht werden zwar im § 6 des Gesetzes zahlreiche Aufgaben überwiesen, jedoch nicht zur selbständigen Erledigung im Rahmen der Rechtsordnung, sondern lediglich zur Vollziehung der von der Zentrale kommenden Weisungen. Um hierbei eine völlig einheitliche Ausrichtung zu erreichen, wurde nach dem „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“ v. 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 72) ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ geschaffen. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird diese einheitliche Ausrichtung durch das „Staatssekretariat für die Anleitung der örtlichen Räte“ gewährleistet (Ministerium des Innern). Der Kontrollapparat dieses Staatssekretariats ist im Juli 1960 mit dem neuen „Sekretariat des Ministerrates“ verbunden worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 370–371 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SenftenbergSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1945 und Anfang 1947 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen,…
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Kriminalität (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum Jahre 1955 wurden Zahlen über den Stand der K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Erstmalig wurde 1956 eine Übersicht über die K. mit der Bekanntgabe der Gerichtsstatistik gegeben. Mit deren Zahlen wird zu beweisen versucht, daß die K. in der sozialistischen „DDR“ in ständigem Absinken begriffen sei, während sie in der kapitalistischen Bundesrepublik immer mehr ansteige. Diese Erscheinung wird, wie so vieles andere auch, auf die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse zurückgeführt. „Es gibt keine Gemeinsamkeiten zwischen der K. des Kapitalismus und der K. in einem sozialistischen Staat. Die K. hat unter den Bedingungen der Arbeiter- und- Bauern-Macht einen gänzlich anderen Charakter. In unserer Gesellschaft wurden jene Erscheinungen beseitigt, die die K. gesetzmäßig erzeugen. Wirtschaftskrisen sind unserem gesellschaftlichen System unbekannt. Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Ruin, kurzum alle jene Folgen, die das ökonomische Grundgesetz des modernen Kapitalismus tagtäglich in den vielfältigsten Formen auslöst, sind unserer Ordnung fremd. Wie die gesamte Rechtsordnung, so entsprechen insbesondere auch die Strafgesetze den Interessen der Werktätigen. Es gibt keinen objektiv begründeten Widerspruch zwischen dem im Gesetz zum Ausdruck kommenden Willen und den Interessen der überwältigenden Volksmehrheit. Antagonistische Widersprüche zwischen den Interessen des einzelnen Werktätigen und denen der Gesellschaft existieren nicht“ („Neue Justiz“ 1958, S. 401). Die Gerichtsstatistik der SBZ muß mit den Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegen Ergebnisse der sowjetzonalen Statistik angebracht sind. Einen genauen Überblick über die tatsächliche K. gibt diese Statistik schon deswegen nicht, weil sie sich auf die Angabe der gerichtlich verurteilten Personen beschränkt, eine Gegenüberstellung zwischen bekannt gewordenen Verbrechen und Vergehen zu den ermittelten und verurteilten Tätern aber nicht enthält. Gerade eine solche Gegenüberstellung, wie sie in der für die Bundesrepublik vom Bundeskriminalamt erstellten Statistik enthalten ist (Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik 1958, S. 97), wäre aber besonders aufschlußreich und ließe auch die Qualität der polizeilichen Ermittlungstätigkeit erkennen. Diese Schwächen der Gerichtsstatistik werden im sowjetzonalen Just.-Min. nicht verkannt: „Dadurch, daß nicht auf allen Stufen jeweils dieselbe K. erfaßt wird und die Zahlen untereinander demzufolge nie ‚aufgehen‘ können, sondern sich im Gegenteil stets — und mitunter nicht einmal unbeträchtliche — Differenzen ergeben, bleibt bei der Arbeit mit den derzeitigen kriminalistischen Zahlen zuviel Raum für Spekulation. Statt daß uns die Statistik bei der Erlangung eines genauen Überblicks hilft, veranlaßt sie uns mitunter zu unfruchtbarer Raterei“ („Neue Justiz“ 1958, S. 18). Mit Hilfe der Gerichtsstatistik wird behauptet, daß die K. in der SBZ im Jahre 1957 um mehr als 50 v. H. geringer als jemals in Deutschland seit dem Jahre 1882 gewesen sei. Die weitere Behauptung, daß die K. in der Bundesrepublik dreimal so hoch sei wie in der SBZ, erscheint schon dann in einem erheblich anderen Licht, wenn man einmal die Verkehrsdelikte ausklammert. Diese umfassen in der Bundesrepublik 42 v. H. aller verurteilten Personen, während es in der SBZ nicht ganz 5 v. H. sind. Für das Jahr 1957 entfallen nach den Ziffern der sowjetzonalen Gerichtsstatistik auf 100.000 strafmündige Personen 467 Verurteilte; in Ost-Berlin, das bewußt in diese Zahl nicht einbezogen ist, 688 Verurteilte. In der Bundesrepublik einschließlich West-Berlin betrug diese [S. 224]Häufigkeitsziffer im Jahre 1956 1.342 Verurteilte, bei Nichtberechnung der Verkehrsdelikte 779 Verurteilte. Auffallend an der sowjetzonalen Gerichtsstatistik ist schließlich, daß ausgerechnet in den ländlichen Bezirken (Neubrandenburg, Rostock, Frankfurt/O.) die K. um die Hälfte größer sein soll als in den dicht besiedelten Bezirken (Leipzig, Dresden, Chemnitz). Als Quelle der noch vorhandenen K. in der SBZ werden angesehen „der unheilvolle Nachlaß des Kapitalismus im Denken und Handeln der Menschen“, „die unmittelbaren, gelenkten und spontanen Einflüsse des Kapitalismus von außen (Angriffe und Bestrebungen konterrevolutionären Charakters)“ und die „in Wort, Schrift und Bild (Fernsehen!) von Westdeutschland und West-Berlin ausgehende Atmosphäre, die die Keime des Verbrechens ausspeit“ („Neue Justiz“ 1958, S. 402). Eigenartig ist aber, daß die SU nach den Ausführungen des Justizministers der RSFSR, Boldyrew, noch heute vor denselben Schwierigkeiten steht: „Die Aufgaben des Aufbaus des Kommunismus fordern vor allem die Liquidierung solcher kapitalistischer Überreste, die in den verschiedenen Arten von Verbrechen in Erscheinung treten. Deshalb steht vor den Organen der Justiz und anderen Organen, die unmittelbar berufen sind, die K. zu bekämpfen, die praktische Aufgabe, in historisch kürzester Frist die K. in unserem Land zu beseitigen. Die Aufgabe, die K. in historisch kürzester Frist zu beseitigen, kann selbstverständlich nicht allein durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Miliz erfüllt werden. Sie kann nur dann gelöst werden, wenn alle Staatsorgane daran aktiv teilnehmen und die breite Öffentlichkeit unter Führung der Kommunistischen Partei mit einbezogen wird“ („Neue Justiz“ 1958, S. 297). Zur Beseitigung der noch vorhandenen K. soll daher wesentlich die gesellschaftliche Erziehung beitragen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 223–224 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum Jahre 1955 wurden Zahlen über den Stand der K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Erstmalig wurde 1956 eine Übersicht über die K. mit der Bekanntgabe der Gerichtsstatistik gegeben. Mit deren Zahlen wird zu beweisen versucht, daß die K. in der sozialistischen „DDR“ in ständigem Absinken begriffen sei, während sie in der kapitalistischen Bundesrepublik immer mehr ansteige. Diese Erscheinung wird, wie so vieles andere…
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Erfindungs- und Vorschlagswesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 Das EuV. ist in der SBZ ein sehr wichtiges Teilgebiet der Produktionspropaganda. Durch Gewährung von steuerbegünstigten Vergütungen und Prämien werden die Angehörigen Volkseigener Betriebe dazu angeregt, Vorschläge für betriebliche Verbesserungen und für Erfindungen bei den Betriebsleitungen einzureichen. Die aktiven Teilnehmer am EuV. werden Rationalisatoren oder auch — in letzter Zeit zunehmend — Neuerer genannt (Neuererbewegung). Bis Mitte 1960 wurde die Höhe der Vergütung oder Prämie für den Einreicher eines Verbesserungsvorschlags nach dem Wert eines voraussichtlichen Jahresnutzens, der sich bei Realisierung des Vorschlags ergibt, berechnet. Nach einer in Vorbereitung befindlichen „Neuererverordnung“ ist künftig eine einmalige Vergütung nach einer Tabelle vorgesehen, die eine Verminderung der an die Neuerer zu zahlenden Vergütungen bringt. Die „Neuererverordnung“ verweist im übrigen auf das „gewachsene sozialistische Bewußtsein der Arbeiter, Angestellten und Intelligenz und ihre neue sozialistische Einstellung zu ihrer Arbeit“. Das bisher in der Propaganda der SED oft betonte „Prinzip der materiellen Interessiertheit“ als Motor steigender Arbeitsleistungen wird (auch in der Lohnpolitik) abgelöst durch moralische Forderungen an die Arbeiter und Angestellten. (Sozialistische ➝Gemeinschaften, Brigaden der sozialistischen Arbeit) In allen mittleren und größeren VEB, bei den VVB und bei den Räten der Bezirke, aber auch bei den zentralen Wirtschaftsverwaltungen sind „Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen“ (BfE), künftig Büros für die Neuererbewegung genannt (BfN), errichtet worden, die eingereichte Vorschläge prüfen und über die Verwertung und die Höhe der Vergütung entscheiden. Bei Streitigkeiten entscheidet die zuständige Fachabteilung der Staatlichen ➝Plankommission. Nach den amtlichen Berichten ist die Beteiligung am EuV. beträchtlich. Im Jahre 1958 sollen mehr als 280.000 Verbesserungsvorschläge abschließend bearbeitet worden sein; davon seien 50.000 mit einem geschätzten Jahresnutzen von 115 Mill. Mark angewandt worden. Von den am EuV. beteiligten Neuerern wird ständig Klage darüber geführt, daß die BfE zu schwach besetzt seien, so daß eingereichte Vorschläge meistens viele Monate unbearbeitet liegenbleiben. Amtlich wird zugegeben, daß anerkannte Verbesserungsvorschläge vielfach nicht ausgenutzt werden, weil die für ihre Einführung erforderlichen Geldmittel fehlen oder die Kapazitäten der Vorrichtungsbau- und Werkzeugbauabteilungen in den Betrieben nicht ausreichen. Verbesserungsvorschläge, die die BfE als patent- oder gebrauchsmusterreif bezeichnen, werden durch die BfE (künftig BfN) zugunsten des einreichenden Neuerers eim Patentamt angemeldet. (Patentgesetz, Ingenieurkonto, Meisterfonds) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 106 Erfinder, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErfurtSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 Das EuV. ist in der SBZ ein sehr wichtiges Teilgebiet der Produktionspropaganda. Durch Gewährung von steuerbegünstigten Vergütungen und Prämien werden die Angehörigen Volkseigener Betriebe dazu angeregt, Vorschläge für betriebliche Verbesserungen und für Erfindungen bei den Betriebsleitungen einzureichen. Die aktiven Teilnehmer am EuV. werden Rationalisatoren oder auch — in letzter Zeit zunehmend — Neuerer genannt (Neuererbewegung). Bis Mitte 1960…
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Grenzübergänge (1960)
Siehe auch: Grenzübergänge: 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Entgegen dem Anspruch des SED-Regimes darf der Begriff G. eigentlich nur angewandt werden a) auf die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von Schmilka/Elbe (südöstlich Schandau) trat; b) auf die Seeübergänge aus der SBZ (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden; Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G., sondern als Übergänge an einer Demarkationslinie dürfen bezeichnet werden a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten, der Oder-Neiße-Linie, dies sind: 1. Frankfurt/Oder (für Bahn); 2. desgl. (für Straßenverkehr); 3. Görlitz (für Bahn); 4. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe). — Ein Kontrollpunkt für Binnenschiffe südl. Frankfurt/Oder ist nicht bekannt; wichtig ist, daß die Demarkationslinie zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten in der Mitte der Stromrinne der Oder verläuft, b) Die Übergänge auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik (der Demarkationslinie im engeren Sinne, die häufig auch als Zonengrenze bezeichnet wird), c) Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwestl. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt die Regierung der SBZ für den allgemeinen Verkehr nur ganz wenige Übergänge: 3 in die Tschechoslowakei, 2 an der Ostsee, 4 in die polnisch besetzten deutschen Ostgebiete, 17 an der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik. Lediglich an diesen (im wesentlichen 26) Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An [S. 153]allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten und wird schärfstens verhindert. — Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten werden wohl hie und da (so in Küstrin-Kietz und Guben) neben Truppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 152–153 Grenzpolizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Groscurth-AusschußSiehe auch: Grenzübergänge: 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Entgegen dem Anspruch des SED-Regimes darf der Begriff G. eigentlich nur angewandt werden a) auf die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von…
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FDGB (1960)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 1. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 2. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage [S. 115]der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter (Streik). Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach einer Umgliederung im Frühjahr 1958 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie- Post- und Fernmeldewesen - Transport, Druck und Papier, Metall, Textil - Bekleidung - Leder, Wismut, sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltung - Gesundheitswesen - Finanzen, Handel - Nahrung - Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 14. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 114–115 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
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Stalinismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in einem Land“ um. Dieser Umbau bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle von Stalin abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommunistischen Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer diesen neuen Verhältnissen angepaßten Modifizierung des S. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des S., nämlich das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistischpatriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des S. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. In den bolschewistischen Parteien darf er nicht verwendet werden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 399 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StalinstadtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in…
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Genossenschaften (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ ab es nach 1945 zunächst noch G. herkömmlicher Art, wie sie auch heute noch in der Bundesrepublik üblich sind, d. h. genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen, die auf freier Willensentscheidung ihrer Mitgl. zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen basierten, z. B. Einkaufs- u. Liefer-G. im Handwerk, Raiffeisen-Verband in der Landwirtschaft. Mit dem „Aufbau des Sozialismus“ wurde, dem Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse entsprechend, in den G. die Ausschaltung des genossenschaftseigenen demokratischen Elements eingeleitet. Die G. wurden in das staatl. Planungssystem einbezogen. Die Selbständigkeit der Betriebe der Genossenschaftsmitgl. blieb zunächst erhalten. Die G. wurden [S. 138]linientreuen Führungskräften unterstellt, die nach dem Sozialisierungsparteitag der SED 1952 ihre Aufgabe darin sahen, die Landwirte und die Handwerker zur Aufgabe ihrer Selbständigkeit zu veranlassen und Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften bzw. Produktionsgenossenschaften des Handwerks zu gründen, die nicht mehr als echte G. angesprochen werden können, da das persönliche Interesse der Mitgl. ausgeschaltet ist und ihre Aufgabe in der Erfüllung staatlicher Produktionsauflagen besteht. Inzwischen hat das Regime der SBZ den freien Bauernstand völlig in die LPG gezwungen. Damit haben sich auch die Aufgaben der VdgB (BHG) geändert. Die Kollektivierung des Handwerks ist ungleich problematischer als die der Landwirtschaft, da die Versorgungskrisen bei den notwendigsten Gebrauchsgütern den Zusammenschluß der noch selbständigen Handwerker in Produktions-G. den Zonenmachthabern gegenwärtig noch nicht ratsam erscheinen lassen. Die Propaganda zur Kollektivierung des Handwerkerstandes ist aber nicht eingestellt. Die Produktions-G. des Handwerks (PGH) erreichten 1959 22 v. H. des Gesamtumsatzes des Handwerks (einschl. Bau). Die Produktions-G. werden als „fortschrittliche sozialistische Institutionen“ bezeichnet und durch Vergünstigungen verschiedener Art gefördert. Die Konsumgenossenschaften in der SBZ sind keine eigentlichen G. der Verbraucher, sondern gelten als eine der von der SED gesteuerten Massenorganisationen zur Erfassung und Beeinflussung der Bevölkerung. Der Umsatzanteil der Konsumgenossenschaften am Einzelhandelsumsatz betrug 1959 rd. 32 v. H. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 137–138 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ ab es nach 1945 zunächst noch G. herkömmlicher Art, wie sie auch heute noch in der Bundesrepublik üblich sind, d. h. genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen, die auf freier Willensentscheidung ihrer Mitgl. zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen basierten, z. B. Einkaufs- u. Liefer-G. im Handwerk, Raiffeisen-Verband in der Landwirtschaft. Mit dem „Aufbau des Sozialismus“ wurde, dem…
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Qualität der Erzeugnisse (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die QdE. in der SBZ entspricht sehr häufig nicht dem Weltmarktstand. Ursache sind vorwiegend die Verwendung ungeeigneten oder minderwertigen Materials und die technische Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen. Das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt auch dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung und nicht dem modischen Geschmack entsprechend die Herstellungsbetriebe verlassen. Das ist dem Regime sehr wohl bekannt. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit sowjetzonaler Erzeugnisse versucht daher das Regime, durch gesetzliche Maßnahmen die Qualitäten zu verbessern. Zum Beispiel darf hochwertiges Mangelmaterial nur für Exportzwecke verwendet werden. Die Betriebsbelegschaften werden zu Qualitätswettbewerben untereinander angehalten; die Arbeitsbrigaden sollen um den Titel „Brigade der besten Qualität“ wetteifern. — in den Betrieben gibt es weitgehend ausgebaute „Technische Kontrollorgane“; für alle Erzeugnisse besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW), das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Gütezeichen sind graphisch gestaltete Symbole, z. B. bedeutet ein kreisrundes „Q“ mit einer herausragenden „1“: „Spitzenerzeugnis des Weltmarkts“. Nach amtlichen Angaben sollen 1956 im Maschinenbau nur 9 v. H. der Erzeugnisse das genannte Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau erhalten haben. Etwa 75 v. H. der Maschinenbauerzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach sowjetzonaler amtlicher Einschätzung nicht dem Weltniveau. Gütezeichen werden nur erteilt, wenn bei dem Erzeugnis die Technischen Normen und Schutz- und Sicherheitsvorschriften eingehalten sind. Die Gütezeichen sollen einerseits die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen, andererseits den Käufern einen verläßlichen Hinweis auf die QdE. geben. Durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern, obwohl bekannt ist, daß nicht die Leistung der Produktionsarbeiter die Minderqualitäten verursacht, sondern daß vor allem der Einsatz, ungenügenden Materials und die Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen in den Betrieben die Ursachen sind. (Materialversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 327 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quandt, BernhardSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die QdE. in der SBZ entspricht sehr häufig nicht dem Weltmarktstand. Ursache sind vorwiegend die Verwendung ungeeigneten oder minderwertigen Materials und die technische Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen. Das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt auch dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung und nicht dem modischen Geschmack entsprechend die Herstellungsbetriebe verlassen. Das ist dem…
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Zivilprozeß (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär (Sekretäre der Gerichte) übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet Jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen. (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz [S. 469]1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht aus der weitgehend passiven Rolle des Schiedsrichters herausgeführt. Es wird auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 468–469 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das…
DDR A-Z 1960
Nationale Volksarmee (1960)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Milliarde DM Ost vor: tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsmin.: Generaloberst Hoffmann. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. [S. 287]Bei der Annahme des Gesetzes über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi Stoph am 18. 1. 1956 die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der taktisch-volkspsychologisch gewählten Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommunistischen und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpfen „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Seit dem Zeitpunkt, zu dem die NVA ihren Decknamen KVP ablegte, änderte sich ihre Gliederung im großen kaum, auch wuchsen Zahl und Kopfstärken ihrer Einheiten nur wenig an. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Marineverbände zu erwähnen. Die schon vor 1956 ausgebildete Politschulung änderte sich ebenfalls nicht, wenn auch ihr Netzwerk genauso zielbewußt verfeinert und verstärkt wurde wie das in der NVA aufgezogene Spitzel- und Zuträgerwesen des Staatssicherheitsdienstes. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde für die ganze NVA einschließlich Luftwaffe und Marine. Der Chef des Hauptstabes des Ministeriums für Nationale Verteidigung hat namens des Ministers Weisungsrecht über das Heer (das kein besonderes Oberkommando hat), die Luft- und die Seestreitkräfte. Die Politverwaltung untersteht dem Minister wie auch dem ZK der SED unmittelbar. — Die Gesellschaft für ➝Sport und Technik untersteht seit 1. 3. 1956 dem Verteidigungsministerium. Von ihm wird auch die damals als Amt für ➝Technik getarnte Leitung der Rüstungsproduktion gelenkt, die seit 1958 gemeinsam vom Ministerium f. Nat. Verteidigung und von der Staatlichen ➝Plankommission geleitet wird. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert (Militärpolitik). Diese Ankündigung wurde dann allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung mit Geschützen, Panzern, Selbstfahrlafetten (Sturmgeschützen) und Infanterie-Begleitwaffen verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“. (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist nicht sicher belegt, aber wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den Bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Als Reserve der NVA sollen sie regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Auch werden gerade die Reservisten bei der Werbung für die NVA eingespannt. Diese Werbung geschieht wie schon vor 1956 unter einem als „freiwillig“ getarnten Zwang (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl solche Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet, die schon eine vormilitärische Ausbildung bei der GST, sei es ouf der Schule, sei es auf der Hochschule, hinter sich haben (militärische ➝Studentenausbildung). In 3 bis 4 Lehrgängen wird im allgemeinen die Befähigung zum Reserveoffizier erworben. Seit Generalleutnant Vincenz ➝Müller seinen Dienst als Chef des Stabes für Nationale Verteidigung nicht mehr ausüben darf, seit Nov. 1957, dürfte Generaloberst Hoffmann (zumindest inoffiziell) als Befehlshaber des Heeres tätig gewesen sein. Wer Müllers Nachfolger ist, wurde noch nicht bekannt. Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig und haben keine Truppen unter sich. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich ückermünde); dazu kommen Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu kommen Korpstruppen. — Dem Verteidigungs[S. 288]ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) — Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp, werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen- Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 12 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 900, ferner rund 400 Pak, Granatwerferzahl: rund 700. — Moderne schwere und mittelschwere sowjetische Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen. dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1800; der Sturmgeschütze: rund 300; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.200. Dem Ministerium unterstehen die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), Panzer- und Artillerietechnik (Erfurt), Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe nat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1. Flak-Div. (Sitz Frankenberg/Bez. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1~Radar-Schule und 1~Flak-Offiziers-Schule (Geltow b. Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, che seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Juni 1960: Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen 7 Flottillen: 3 Zerstörer- u. Schnellboot-, 2 Minenlege- und Räumboot-, 1 U-Boot- und 1 U- Jäger-Flottillen. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 180 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Zerstörer, 5 Küstenschutzschiffe, 7 U-Boote, 22 Minenlege- und Räumboote, 49 Räumpinassen, 6 Räumboote, 11 U- Jäger, 14 Schnellboote, 40 Küstenschutzboote, 1 Schul- und Flakschiff, 7 Begleitschiffe, rund 12 Hilfs- und Schulfahrzeuge. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA im Herbst 1960 mindestens 90.000 Mann stark: davon Luftwaffe 13.000 und Seestreitkräfte 12.000. (Höhere Angaben über die NVA beruhen wohl auf der Miteinrechnung der starken Lehrgänge 1. für Reserveoffiziersanwärter, die meist aus Hoch- und Fachschülern bestehen; 2. für Reserveunteroffiziere und Reservisten.) Zahl der Reservisten: etwa 160.000 (einschließlich derer, die in der ehem. KVP, der Grenzpolizei und der Bereitschaftspolizei gedient haben). Die SED mißtraut auch jenen Offizieren der Wehrmacht, die sie umgeschult hat. Sie wurden meist aus Kommandeurstellen entfernt, z. T. wurden sie den Kampfgruppen als Berater zugewiesen. Als Ersatz für die früheren Blätter der KVP gibt das Verteidigungsministerium seit Sept. 1956 die Zeitung „Die Volksarmee“ heraus, die seit 1. 1. 1961 wöchentlich erscheint, „Deutscher Militärverlag“, der Verlag der NVA, auch Erzählungen und Jugendschriften im Sinne der SED heraus. Er veröffentlicht viele Übers. a. d. Russ. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 286–288 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalhymneSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die…
DDR A-Z 1960
Bauwirtschaft (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der SBZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u. a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchhammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch das Fehlen einer leistungsstarken Baumaschinenindustrie und durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Das Bauvolumen der SBZ betrug 1958 pro Kopf der Bevölkerung nur rund 50 v. H. gegenüber dem Stand in der Bundesrepublik. Hauptaufgabe der B. der SBZ im Siebenjahrplan (1959–65) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Chemie, Kohle, Energie). Die B. soll bis 1965 die Produktion bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl verdoppeln. Zu diesem Zweck werden der Baumaschinen“ und der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. Auf einer sogenannten Baukonferenz der SED wurde im Mai 1959 ein „großer Umschwung in der B.“ angekündigt. Danach sollen bis 1960 weitgehend die Industrialisierung des Bauens durchgeführt, die Typen- und Serienanfertigung sowie die Montagebauweise eingeführt werden. Es sollen endlich ausreichend Baumaschinen produziert und der Wohnungsbau gefördert werden, so daß der Wohnungsbedarf bis 1965 „im wesentlichen behoben“ sein soll. Die Siebenjahrplanziele in der B. sind im Hinblick auf den gegenwärtig noch sehr niedrigen Stand der sowjetzonalen Bauproduktion nicht unreal. Die geplante Verdoppelung der Produktion würde lediglich an den Stand in der Bundesrepublik heranführen. (Bauämter) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55 Bautzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der SBZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u. a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchhammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der…
DDR A-Z 1960
Linse, Walter (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst 1945 ausgetreten. Anfang April 1949 Flucht nach West-Berlin, da Festnahme durch die politische Polizei (Abt. K 5 der Kripo) zu befürchten war. Von April 1949 bis 31. 12. 1950 Syndikus in einem West-Berliner Industrieunternehmen. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt, er erhielt dabei einen Schuß in [S. 248]das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Auf einen scharfen westalliierten Protest erklärten die Sowjets, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjetischen Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjetische Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier soll er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die SU abtransportiert worden sein. Seitdem war sein Schicksal ungewiß, bis das Sowjetische Rote Kreuz Ende Mai 1960 offiziell mitteilte, daß Dr. L. bereits am 15. 12. 1953 in der SU verstorben ist. Diese Mitteilung wurde dann aber in einem dem DRK Anfang Sept. 1960 zugegangenen Schreiben des sowjet. Roten Kreuzes als Irrtum eines Sachbearbeiters bezeichnet und dementiert. Nun heißt es wieder, daß den sowjet. Behörden über L. nichts bekannt sei. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 247–248 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LiteraturSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst…
DDR A-Z 1960
Praktikantenzeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an den Technischen Hochschu[S. 317]len in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach entsprechenden Produktionsbetrieb praktisch an der Werkbank arbeiten. Die Lehrpläne der Hochschulen sind entsprechend geändert worden: der Lehrstoff des ersten Semesters verteilt sich auf das ganze Jahr; der nicht aufgearbeitete Lehrstoff ist in den nachfolgenden Semestern nachzuholen. Der Studierende arbeitet in der P. nur an zwei Arbeitsplätzen, so daß er bereits nach kürzerer Zeit zu produktiven Arbeitsleistungen herangezogen werden kann. Studierende erhalten während solcher P. zu ihrem Stipendium einen monatlichen Zuschuß zwischen 50 und 120 DM Ost, womit die produktive Arbeitsleistung abgegolten wird. b) Die Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkräfte erfolgt in Lehrkombinaten auf VEG, und zwar 1–2 Jahre allgemein und im letzten Jahr speziell, je nach Fachrichtung (Feldwirtschaft, Saatgutwesen, Viehwirtschaft, Geflügelzucht usw.). Das Mindestalter zum Antritt der Lehre beträgt 14 Jahre für Grundschüler (3 Jahre Lehrzeit) und 16–18 Jahre für Mittel- und Oberschüler (2 Jahre Lehrzeit). Die P. schließt mit der Gehilfenprüfung ab, welche Voraussetzung für jede weiterführende Ausbildung ist. Man rechnet in der SBZ mit rd. 18.000 landw. Lehrlingen je Lehrjahr. Die Viehwirtschaft gilt als Ausbildungs-Schwerpunkt, in den hinein die Berufslenkung erfolgt. c) Vorbereitungszeit für das Amt eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Justitiars in der volkseigenen Wirtschaft. Durch eine von Just. Min. Hilde ➝Benjamin und Generalstaatsanwalt Melsheimer gemeinsam erlassene AO vom 22. 7. 1959 wurde eine P. von eineinhalb Jahren eingeführt, um eine ständige „marxistisch-leninistische Erziehung“ der jungen Juristen zu gewährleisten. Diese soll sicherstellen, daß die künftigen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte „gegenüber allen Gefahren formaljuristischen Verhaltens gefestigt und zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht erzogen werden“. Der Praktikant wird 7~Monate beim Kreisgericht bzw. Kreisstaatsanwalt beschäftigt. 3~Monate körperlicher Arbeit in der Produktion, 2~Monate Tätigkeit beim Kreisausschuß der „Nationalen Front“, 2~Monate beim Kreisvorstand des FDGB, 3~Monate bei den örtlichen Räten und 1~Monat beim Kreisstaatsanwalt (für künftige Richter) bzw. beim Untersuchungsorgan (für künftige Staatsanwälte) sind weitere Ausbildungsstationen. Mit der körperlichen Arbeit soll der angehende Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt den Produktionsprozeß kennenlernen. In der gesellschaftspolitischen wie fachlichen Arbeit soll er Vorbild im Betrieb und bei jeder sich bietenden Gelegenheit „politischer Agitator“ sein. In seiner Arbeit in den Kreisausschüssen der „Nationalen Front“ soll der Praktikant als „Funktionär des Arbeiter-und-Bauern-Staates in beharrlicher Kleinarbeit die Friedenspolitik unserer Regierung den Bürgern erläutern“. Er muß lernen, seine Praxis aus der politisch-ökonomischen Situation abzuleiten und auf die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung zu orientieren. Nach erfolgreichem Abschluß der P. während der der Praktikant 70 v. H. des Grundgehalts eines Kreisrichters erhält und die er von sich aus durch eine Kündigung nicht vorzeitig beenden darf, wird er vom Justizminister zur Richterwahl vorgeschlagen, vom Generalstaatsanwalt zum Staatsanwalt ernannt oder, sofern er für eine solche Tätigkeit vorgesehen ist, als Rechtsanwalt in ein Anwaltskollegium aufgenommen. Aus „Arbeiterkadern“ besonders ausgesuchte Teilnehmer an den Lehrgängen der „Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften“ brauchen keine P. zu absolvieren, sondern können sofort nach Beendigung des Lehrgangs eingesetzt werden. Entsprechend dieser Praktikantenordnung wurde durch den Vors. der Staatlichen ➝Plankommission eine „AO über die Justitiar-Assistentenzeit in der sozialistischen Wirtschaft“ erlassen, die am 1. 4. 1960 in Kraft getreten ist. Ziel der Assistentenzeit ist es, den Assistenten planmäßig in die Praxis einzuführen, ihn zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zum Kampf gegen formaljuristisches Verhalten zu erziehen“ (§ 2 der AO). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 316–317 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktischer ArztSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an den Technischen Hochschu[S. 317]len in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach…
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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]) (1960)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese wieder zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im November 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 bekam sie ebenfalls die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Die bis 1950 selbständigen landw. Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben, was sie im Betriebsmitteleinkauf finanziell benachteiligte. 1959 hatte die VdgB 618.027 Mitglieder. Davon waren 287.339 Einzelbauern, 161.655 Genossenschaftsbauern, 9.517 Gärtner und 159.516 sonstige Mitglieder. Im Laufe der Jahre wurde der VdgB (BHG) eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Im Stadium der vollendeten Zwangskollektivierung sind ihr nunmehr als Schwerpunktaufgaben die Produktionshilfe für die LPG, die aktive Mithilfe zur Steigerung der Marktproduktion sowie die Schaffung der materiell-technischen Voraussetzungen für die künftigen Gemeinschaftseinrichtungen der LPG auferlegt. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 425 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigungen Volkseigener BetriebeSiehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…
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HO (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. in Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangelware in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des Verbrauchs in bis dahin in Deutschland nicht gekanntem Umfange aus. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts in den letzten Jahren wurde die HO nicht aufgelöst. Der vom Staat als Anreiz für die verlangten Leistungssteigerungen in der „volkseigenen“ Wirtschaft gezahlte Leistungslohn und die Prämien für Normerfüllung fließen auf diese Weise in den Staatshaushalt zurück. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1956 betrieb die HO insgesamt 27.544 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 14.280 Lebensmittelgeschäfte, 4.466 Gaststätten und 8.798 Fachverkaufsstellen aller Art. 1958 erhöhte sich die Anzahl der Betriebe auf 33.814. Zur Erneuerung des Handelsnetzes wurden bis Ende 1959 2.675 Verkaufsstellen auf Selbstbedienung und 2.516 auf Teilselbstbedienung umgestellt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: [S. 169] Diese Zahlen bringen jedoch die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Die HO hat seit ihrer Gründung häufig organisatorische Änderungen erfahren. Trotzdem arbeiten bis heute viele ihrer Geschäfte unrentabel. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1951 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Sie erweiterte ihr Verkaufsstellennetz ständig, vielfach auf Kosten des privaten Einzelhandels. Inhaber privater Läden wurden durch absichtlich ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und dadurch veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Die Umsatz- und Finanzpläne der HO mußten der Sowjetischen Kontrollkommission zur Bestätigung vorgelegt werden, woraus hervorgeht, daß die Preispolitik der HO ein Teilstück sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland war. (HO-Spezialhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 168–169 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch Verordnung der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung für die Errichtung der HO gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. in Wirklichkeit nutzte sie nach dem Vorbild der SU die Mangelware in der Versorgung und die Existenz eines schwarzen Marktes zur Besteuerung des…
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Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1960)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während die Akademie früher vorwiegend auf geisteswissenschaftlichem Gebiet gearbeitet hatte, nehmen heute — nach sowjetischem Vorbild — naturwissenschaftliche und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1959 unterstanden der DAdW. über 80 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften; sie zählte (1958) 131 ordentliche und 161 korrespondierende Mitglieder. Die naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengefaßt, die über deren Arbeits-, Haushalts- und Investitionspläne zu beraten und zu beschließen und die Durchführung der Pläne zu überwachen hat und „die Ergebnisse der Institute für unsere Volkswirtschaft unmittelbarer nutzbar machen“ soll. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen ➝Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses lassen immer weniger Raum für die Traditionen der altangesehenen Körperschaft. Seit 1955 wird der Einfluß der wissenschaftlichen Gremien, denen auch noch westdeutsche Gelehrte angehören, mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftlichen Unternehmungen werden Nichtkommunisten zunehmend nur noch vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das vor dem Abschluß stehende Grimmsche Wörterbuch) und eine Reihe spezialwissenschaftlicher Publikationen (im Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes der SBZ wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. — Seit 1958 erscheinen „Monatsberichte der DAdW.“. — Präsident der DAdW. ist seit Oktober 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 15 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während die Akademie früher…
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Filmwesen (1960)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Oktober 1958 liegt die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Insti[S. 120]tuten gehören nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst und die Schulen für filmtechnische Berufe und Vorführer. — Die DEFA produzierte 1959 insgesamt 27 Spielfilme, darunter 6 Kinderfilme, 26 Dokumentar-, 57 populärwissenschaftliche und 33 Trickfilme, ferner 117 Wochenschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. — Einschließlich der DEFA-Filme wurden 1958 in den Filmtheatern der SBZ 115 Spielfilme gezeigt; ein erheblicher Teil wurde also importiert. 1959 gab es 1389 Filmtheater mit 539.111 Sitzplätzen; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1959 in der SBZ 2.562.254 Vorstellungen mit rd. 258 Mill. Besuchern statt. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen Kulturstätten. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater sind nach wie vor auf die Einfuhr westlicher Filme angewiesen; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtigstes Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Unternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschrift: „Deutsche Filmkunst“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 119–120 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzamtSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…
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Justizverwaltung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max Fechner). Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abteilungen: Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister der Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Schon seit Oktober 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in: „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt, dessen einheitliche Leitung in den Händen des Stellv. des Ministers liegt. Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sind dem Just.-Min. durch § 13 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich zuerkannt. „Die Anleitung und Kontrolle haben die [S. 193]Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten“ (§ 13, Abs. 2). Mit dieser Weisungsbefugnis der J. gegenüber den Gerichten wird die Unabhängigkeit der Richter kraft Gesetzes endgültig beseitigt. Kontrolliert und angeleitet vom Ministerium werden auch die J.-Stellen in den Bezirken. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des stellvertretenden Ministers und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 192–193 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizwettbewerbSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max Fechner). Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der…
DDR A-Z 1960
1960: A, Ä
ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter AK-Verfahren Akzise Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenteil Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Anbauplanung Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antisemitismus Apel, Erich Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeiterfestspiele Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Arbeitskraft Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Archive Ardenne, Manfred von Armenrecht Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer Arzt, Praktischer Aspirantur, Wissenschaftliche Atheismus Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsgenehmigung Aufkaufpreis Aufklärung Aufklärungslokal Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Auslandspropaganda Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann AZKWABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrarstatistik …
DDR A-Z 1960
Atheismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Religion ist Opium für das Volk. Religion ist eine Art von geistigem Getränk, in dem die Sklaven des Kapitals ihre menschliche Gestalt und ihren Anspruch auf ein würdiges menschliches Leben ertränken.“ Dieser Ausspruch von Karl ➝Marx (Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer „religiösen Vorstellung“ setzt der Kommunismus jedoch ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden der „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften aus taktischen Gründen abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjetischen Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem, Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Während in den südlichen Satellitenstaaten die Eingliederung in den kommun. Plan keine großen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in den Ländern größer, die in einer engen religiösen Verbindung mit dem Westen stehen. In der SBZ ist das zahlenmäßige Verhältnis der Zugehörigkeit der Bevölkerung zur evangelischen oder katholischen Kirche etwa 6:1. Beide Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des kommunistischen Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Planmäßig wird versucht, die unabhängige Existenz der Kirchen auszuschalten. Wohlfahrts-, soziale und medizinische Einrichtungen werden stark beschränkt oder völlig unterdrückt. Staatliche Zuwendungen werden gekürzt oder gestrichen. Kirchlicher Besitz wird enteignet. Die Schule steht unter parteilicher Kontrolle. Seit 1952 richtet sich der Angriff nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrieren sich auf angebliche Vergehen gehen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten und ein Gefühl der Gefährdung unter der Jugend zu schaffen. Daß im kommun. Plan eine Auslöschung beider großen Kirchen enthalten ist, zeigen u. a. die Gewaltakte gegen die Zeugen ➝Jehovas im Jahre 1951. In der letzten Zeit verstärken sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und der politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen ernste Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. 1958 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei er[S. 39]klärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein besonderes Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. MacEoin, G.: Der Kampf des Kommunismus gegen die Religion. Aschaffenburg 1952, P. Pattloch. 300 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 38–39 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomenergieSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Religion ist Opium für das Volk. Religion ist eine Art von geistigem Getränk, in dem die Sklaven des Kapitals ihre menschliche Gestalt und ihren Anspruch auf ein würdiges menschliches Leben ertränken.“ Dieser Ausspruch von Karl ➝Marx (Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie) ist…
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1960: P
Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteiveteranen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Eigentum Persönliches Konto Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektive Perspektivpläne Perwuchin, Michail Georgiewitsch Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Pfarrerbund, Evangelischer Pflichtversicherung PGH Philatelie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Planauflage Plan der Neuerer Plankommission, Staatliche Planökonomie, Hochschule für Planpreise, Unveränderliche Planung Plauen Plenikowski, Anton Polak, Karl Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Erziehung Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktikantenzeit Praktischer Arzt Praktisches Jahr Praktizismus Prämienfonds Prämiensparen Prämienstücklohn Prämienwesen Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presse Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung Produktionsbrigaden, Ständige Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskosten Produktionsmassenarbeit Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt) Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionsnachweis Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektionsbüros Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest PV-Verfahren PwFPädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der…
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Industrie (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands ein ausgesprochenes I.-Gebiet. Während in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitenden und die Verbrauchsgüter-I. ihre wesentlichen Standorte. Als Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verminderte sich das industrielle Nettovermögen in der Bundesrepublik um etwa ein Viertel, dagegen in der SBZ um mehr als die Hälfte (davon zwei Drittel schwierig wiederbeschaffbare industrielle Ausrüstungen). Unter ständigem politischem Druck auf die Arbeitnehmerschaft (Produktionspropaganda) und unter Vernachlässigung der Verbraucherinteressen (Konsumgüterversorgung) wurde seitdem die I.-Produktion erheblich gesteigert (Fünfjahrplan). Das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure, die — ohne damit dem kommun. Regime dienen zu wollen — ihr Bestes gaben, hat sehr erheblich dazu beigetragen, diese Produktionssteigerungen trotz Planungsmängeln, ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe und unzureichender Materialversorgung zu erzielen. Rund ein Drittel aller Beschäftigten in der SBZ ist in I.-Betrieben tätig. Im Jahre 1959 entfielen vom gesellschaftlichen Gesamtprodukt (Bruttoprodukt) in der SBZ fast zwei Drittel auf die I.-Erzeugung. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Flugzeugbau, Kraftfahrzeugbau, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Örtliche Industrie, Örtliche Wirtschaft) Literaturangaben Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im 1. Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 11 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im 1. Halbjahr 1953 und Plan 2. Halbjahr 1953. (Mat.) 1953. 32 S. m. 15 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 175 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriearbeiter aufs LandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands ein ausgesprochenes I.-Gebiet. Während in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitenden und die Verbrauchsgüter-I. ihre wesentlichen Standorte. Als Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verminderte sich das industrielle Nettovermögen in der Bundesrepublik um…
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Demokratisierung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“ (Hilde ➝Benjamin in: „Neue Justiz“ 1947, S. 15). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). Folgeerscheinung dieser „Demokratisierung der Justiz“ ist die Ausmerzung der unerwünschten „bürgerlichen Juristen“. (Rechtswesen) Mit dem bewußt gebrauchten irreführenden Leitwort „Demokratisierung der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die altbewährten, bodenständigen Länder der SBZ in vierzehn Bezirke zerschlagen, wurden neue Verwaltungsordnungen 1. für die Räte und Bezirkstage dieser Bezirke, 2. für die Räte und Kreistage der großenteils veränderten und aufgespaltenen Kreise erlassen. Diese Ordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Denn im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) und propagiert durch die Nationale Front, beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957 zwei Gesetze, die Hermann ➝Matern am 30. 8. 1956 als Mittel „zur weiteren D.“ bezeichnet hatte: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das erste Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1,3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ gegenüber den Bezirkstagen, Kreistagen und Gemeindeversammlungen die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das zweite Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten eine weitgehende Leitungsgewalt, aber diese Selbständigkeit ist nur scheinbar. Ihre im ersten Gesetz vorgeschriebene Unterordnung unter die Volkskammer und der in der „DDR“ allgemein verbindliche demokratische Zentralismus drücken die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu nur noch formal freien Ausführungsstellen der zentralen, [S. 87]völlig von der SED beherrschten Volkskammer hinab. Nur auf dem Papier will die SED die straffe Zentralisierung und Totalisierung der bezirklichen, kreisweisen und gemeindlichen Selbstverwaltung mildern. Die völlig zentralisierte SED soll alle örtlichen Volksvertretungen und Behörden lenken. Ministerpräsident Otto ➝Grotewohl hatte dazu am 28. 3. 1956 erklärt: „In der Tätigkeit der Gemeindeorgane gibt es starke Reste des bürgerlichen Parlamentarismus und noch eine künstliche Trennung der beschließenden und vollziehenden Tätigkeit … Eine der wichtigsten Ursachen der mangelhaften Arbeit der staatlichen Organe in den Gemeinden ist auf die ungenügende Anleitung durch die Ortsparteiorganisationen zurückzuführen.“ Auch die weitere D. der SBZ seit 1957 ist nur eine scheinbare D. (Kommunale ➝Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 86–87 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und…
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Strafverfahren (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1945 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den esitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten von SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein [S. 406]Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 405–406 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1945 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…
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Instrukteurwesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt ist, daß auf diese Weise ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben hergestellt wird, als das durch die bloße bürokratische Übermittlung von Anweisungen und Rechenschaftsberichten der Fall wäre. — In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und an Hand der von ihnen überprüften Akten „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). Der Instrukteur wird als ein Helfer und politischer Berater für die Richter bezeichnet, ferner als ein unmittelbarer Gehilfe des Ministers in der Anleitung des gesamten Justizapparates. Durch § 13 des in neuer Fassung am 1. 11. 1959 in Kraft getretenen GVG (GBl. 1959-, S. 756) wurde das I. in der Justiz gesetzlich sanktioniert: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert.“ Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung,…
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Gartenbau (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Über den G. finden sich in der amtlichen Agrarstatistik der SBZ nur spärliche Angaben. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1959) Haus- und Kleingärten 136.158 ha, Obstanlagen 69.734 ha, Weingärten 246 ha und Baumschulen 3.062 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1956 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe, mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern, mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG und mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11 714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB (Ständige ➝Arbeitsgemeinschaften) zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärken sich, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften zusammenzuschließen (GPG) und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG zu überführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 93 GPG mit insgesamt 1534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 1087 ha, darunter 223.277 qm Fläche unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG wie LPG behandelt. Der Grad der Vergesellschaftung entspricht dem Typ III der LPG. Die wesentlichsten Unterschiede zu den LPG Typ III sind: Bei Eintritt in die GPG wird kein festgelegter Inventarbeitrag erhoben; das gesamte Inventar wird eingebracht; es erfolgt keine Verteilung von Naturalien; jede Haushaltung kann bis zu 300 qm Gartenland und Kleinviehhaltung besitzen; bis zu 20 v. H. der Einkünfte der GPG werden auf Grund des eingebrachten Bodens und der Produktionsmittel verteilt. Abgesehen von den klimatischen Gegebenheiten fallen infolge einer Vielzahl von Mangelerscheinungen in der Betriebsmittelversorgung (Saat- und Pflanzgut, Schädlingsbekämpfungsmittel) der Stand der gärtnerischen Produktion und die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen des G. gegenüber dem der BRD stark ab. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GebrauchsmusterSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Über den G. finden sich in der amtlichen Agrarstatistik der SBZ nur spärliche Angaben. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1959) Haus- und Kleingärten 136.158 ha,…
DDR A-Z 1960
Ulbricht, Walter (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD beim Exekutivkomitee der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB, organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vors. und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1950 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt. 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjet. Muster. Die Absetzung U. war die erste Forderung der Teilnehmer am Juni-Aufstand und aller Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb der SED. (Aufbau des Sozialismus, Neuer Kurs, Revisionismus, Säuberungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 420 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UmgehungsbahnSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK…
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Spaltung Deutschlands (1960)
Siehe auch: Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 379]Immer wieder behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und den von ihnen abhängigen politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Schon bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm ➝Pieck am 11. 10. 1949 vor der Volkskammer: „Von den westlichen Besatzungsmächten … wurde Deutschland gespalten“, doch „niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der DDR anerkannt werden“. (Dok. z. Außenpol. d. DDR, Bd. I, Ost-Berlin 1954, S. 15f). Das ZK der SED behauptete zum „10. Jahrestag der Gründung der DDR“ (7. 10. 1959), es hätten „die mit dem ausländischen Imperialismus verbündeten reaktionären imperialistischen Kreise in Westdeutschland die Spaltung Deutschlands“ bewerkstelligt. [S. 383]Wie aber geschah Deutschlands Sp.? Bereits am 25. 7. 1945 errichtete die SMAD elf Deutsche Zentralverwaltungen (Besatzungspolitik), die von Anfang an gewisse Weisungsrechte gegenüber den 5 Landesverwaltungen hatten und sich bald — natürlich als Instrumente der SMAD — zu zentralen Regierungsstellen über die gesamte SBZ erhoben. Der im Aug. 1945 eingesetzten „Deutschen Verwaltung des Innern“ wurden die Polizeien der 5 Länder untergeordnet. So begründete die SMAD die verwaltungsmäßige Sp. Deutschlands schon vor dem Herbst 1946, denn in den westlichen Besatzungszonen wurden bis zu dieser Zeit oberhalb der zahlreichen Länder keine starken zentralen deutschen Verwaltungen geschaffen, vor allem wurde die Polizei (außer Frankreichs Zone) nicht einmal landesweise zentralisiert. Der „Länderrat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der brit. Zone erhielten nicht die politischen Rechte einer deutschen zentralen Verwaltung. (Einzelne techn. deutsche Verwaltungen auf Zonenebene, die es seit Dez. 1945 in der brit. und seit Jan. 1946 in der amerikan. Zone gab, wurden eben — anders als in der SBZ — nicht durch Zentrale Polizei-Verwaltungen ergänzt.) Noch schwerer wiegt die wirtschaftliche, soziale und allgemein politische Sp., die die Sowjets schon früh vollzogen: Sie zwangen der SBZ schon 1945/46 einen bolschewistischen Gesellschaftszustand auf, der jenem der Westzonen entgegengesetzt war (Bodenreform, Enteignung). Zögernd und spät, gegen den Willen Frankreichs, vereinigten die USA und England erst am 1. 1. 1947 ihre Zonen, und auch nur wirtschaftlich. Politisch hingegen unterstellten sie die Länder keiner Zentralverwaltung, obwohl die verwaltungsmäßige und auch wirtschaftlich-soziale Abspaltung der SBZ vom Kern Deutschlands weiter fortschritt. Dieser Politik der Sp. entsprach es, daß die SMAD am 14. 6. 1947 der Zentralverwaltung der SBZ die Bezeichnung DWK und die Vollmachten einer wirklichen Zentralregierung verlieh. Dieser „DWK“ gehörten in Wirklichkeit auch die zentralen Deutschen Verwaltungen für Inneres (Polizei), Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen an, [S. 384]obwohl sie amtlich selbständig waren. Die USA und England zogen am 25. 6. 1947, wieder gegen Frankreichs Widerstand, die Folgerung aus dem (durch die SU verschuldeten) Fehlschlagen der Moskauer Viererkonferenz (10. 3. bis 24. 4. 1947): Sie errichteten einen „Exekutivrat“, d. h. eine Wirtschaftsverwaltung für die Zweierzone. Im Gegensatz zur DWK hatte er nur wirtschaftliche Vollmachten. Daran änderte seine Umbenennung in „Verwaltungsrat“ (9. 2. 1948) nichts. Die nächste Maßnahme, mit der die SU die Sp. vorantrieb, war die Straffung und Stärkung der DWK, am 9. 3. 1948. Diese Politik der Sp. Deutschlands und der zwangsweisen Bolschewisierung der SBZ beantworteten die Westmächte mit Besprechungen über die Vorbereitung eines Dreizonen-Notstaates (23. 2.–3. 6. 1948). Diese Abwehrhandlung nahm die SU als Vorwand, um den Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948). Weiter weigerte sie sich, die schon allzu lange verzögerte Währungsreform mitzumachen (24. 7.), richtete die Blockade gegen West-Berlin und organisierte die Sp. Berlins (30. 11. 1948). Die Errichtung der Bundesrepublik am 8. 5. 1949 war eine Notwehrmaßnahme. die am 14. 8. 1949 von 48 Mill. (d. h. von fast ¾ des deutschen Volkes) gebilligt wurde. Doch die auf Scheinwahlen beruhende Einsetzung eines Parlamentes der SBZ (des am 15. bis 16. 5. 1949 „gewählten“ 3. Volkskongresses) war ein Schritt der SU und der SED, der zur weiteren Sp. Deutschlands beitrug. Die Ausrufung der „DDR“ am 7. 10. 1949 war nur die formelle Bestätigung einer Sp.-Politik, die die SU und die SED seit Juli 1945 betrieben hatten. Literaturangaben Deuerlein, Ernst: Die Einheit Deutschlands … auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen 1941 bis 1949; m. 60 Dok. Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 350 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. 3., erw. Aufl., Bonn 1958, Verlag für Zeitarchive. 305 S. m. 4 Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 379–384 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch: Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 379]Immer wieder behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und den von ihnen abhängigen politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Schon bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm ➝Pieck am 11. 10. 1949 vor der…
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Preispolitik (1960)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des Jahres 1944 basierend. Für die weiterverarbeitende Industrie und das Handwerk genehmigte man im Einzelfalle höhere Preise. Zahlreiche Konsumgüterpreise wurden durch Verbrauchsteuern sehr wesentlich erhöht. Da ein marktmäßiger Ausgleich der betriebsindividuellen Preiskalkulationen nicht möglich ist, sind erhebliche Subventionen zum Ausgleich der Differenzen, die sich zwischen den zugelassenen Inlandspreisen und den höheren Produktionskosten ergeben, zu leisten. Besondere Subventionen hat der Staatshaushalt zur Herstellung von Exportqualitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Subventionen sind erforderlich bei Import und Export zur Überbrückung der Differenzen gegenüber den Weltmarktpreisen bzw. den festgesetzten Wechselkursen. Die staatliche P., die den marktmäßigen Preismechanismus ersetzen soll, erstreckt sich auf folgende Funktionen: Abstimmung des Lohnfonds mit dem Warenfonds, Lenkung des Konsums in die von der obersten Planungsbehörde gewünschte Richtung, Förderung des technischen Fortschritts, Selbstkostensenkung, Beschleunigung der Warenzirkulation, Anreiz zu besserer und vermehrter Produktion. Mittel dazu ist die sog. wirtschaftliche Rechnungsführung im Rahmen des Plankontrollsystems. Eine besondere Rolle spielen dabei die Produktions- und Dienstleistungsabgabe und die sonstigen Verbrauchsteuern. Es wird angestrebt, im Bereich der Produktion „je Produkt und Qualität einheitliche Festpreise“ zu bilden. Ab 1955 wurden generelle Preisneuregelungen in größerem Umfang in Kraft gesetzt. Diese Festpreise dürfen von „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben weder unter- noch überschritten werden, während die gleichen Preise für Privatbetriebe lediglich Höchstpreise sind. Um bei der Neufestsetzung von Preisen eine allgemeine Preisbewegung zu verhindern, darf eine Überwälzung von Preiserhöhungen auf die nachfolgenden Wirtschaftsstufen nicht vorgenommen werden. (Industrieabgabepreis, Betriebspreis, Herstellerabgabepreis, Endverbraucherpreis, Meßwerte) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319 Präsidium des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des…
DDR A-Z 1960
Gesundheitswesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 145]Im Umbau des G. wurden die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: nach rigoroser Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben und von 1949 an in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (russ. „Dispensaire“). Damit entstanden zwei Systeme, deren Aufgaben sich überschnitten: die Behandlungsstellen, regional nach Wohnbezirken oder Betrieben zuständig, die auch Vorbeugung treiben, und die nach Fachbereichen gegliederten Beratungsstellen, die auch behandeln. 1952 wurden sie unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert, zugleich durch organisatorische Zusammenführung von Polikliniken und Krankenhäusern die „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ geschaffen, die ermöglichen sollte, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen („Überwindung der Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung“). Damit war im Programm der Stand der SU erreicht. Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt: jedes Krankenhaus sollte innerhalb seines „Versorgungsbereiches“ zum Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (außerhalb der Betriebe) werden (Krankenhaus-Ordnung) und damit „Gesundheitszentrum“. Ziel sollte sein, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses wurden einerseits die jeweils kleineren Krankenhäuser des Distrikts, andererseits die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, dieser ebenso wieder die kleineren Einrichtungen, also Ambulatorien und deren Außenstellen. Das ergibt eine einheitliche Gliederung und Steuerung unter Führung von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik, die das Problem der fachlichen Differenzierung der Behandlungseinrichtungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates lösen will. Der starke Abgang von Ärzten setzte 1958 der weiteren Ausgestaltung in genauer Nachahmung der SU ein (vorläufiges) Ende: das Regime mußte sich bereit finden, den straffen Zentralismus zugunsten einer individuelleren Gliederung, zugleich auch das Übermaß an Spezialisierung (Facharzt) preiszugeben und den einzeln arbeitenden Praktischen ➝Arzt bestehen zu lassen. Ähnlich wie in der CSR wurde der Sitz des überkommenen freiberuflichen Arztes zur Staatlichen Praxis umgeformt. Das Ziel einer fest abgegrenzten regionalen Zuständigkeit blieb davon unberührt (Bereichsarztsystem); es ist für den Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung auch bereits verwirklicht, ohne daß es einer förmlichen Aufhebung der freien Arztwahl bedurft hätte. Das in der SBZ wie in der SU jahrelang propagierte Prinzip der ambulanten und stationären Behandlung jedes Kranken durch ein und denselben Arzt wurde dagegen aufgegeben. Es war in der Praxis unhaltbar. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind (außer in einzelnen Fachgebieten) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Die Zusammenfassung bezieht sich nur noch auf „Anleitung und Kontrolle“, [S. 146]mit dem Zweck, eine rationelle und weitgehend einheitliche Behandlung und Überwachung zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Eine ähnliche schematisierende Staffelung wurde im Betriebsgesundheitswesen versucht: die zentrale Steuerung sollte bei der Arbeitssanitätsinspektion liegen, die Gruppierung der Einrichtungen sich in den Grenzen jedes einzelnen Wirtschaftszweiges halten. Auch hier ist statt dessen eine regionale Abgrenzung vorgenommen worden, bei der die Betriebspoliklinik des größten Betriebes in jedem Kreis die Funktion der Leitstelle hat; Betriebsambulatorien und Ambulanzen kleinerer Betriebe auch anderer Wirtschaftszweige sind ihr unterstellt. Eine Koordinierung zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich-regionalen System soll dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ dem „Gesundheitszentrum“ jedes Kreises (s. o.) als Abteilung organisatorisch angegliedert wird (Perspektivplan, s. u.). Gemeinsam ist beiden Zweigen die programmatische Vorrangstellung der Vorbeugung („Prophylaxe“) nach dem Prinzip des Dispensaire. Im Betriebsgesundheitsschutz sollen, neben Betriebsbegehungen und arbeitshygienischer Überwachung, durch Reihenuntersuchungen Kranke frühzeitig erfaßt und dann in Kontrolle gehalten werden. Innerhalb wie außerhalb der Betriebe gilt die „Prophylaxe“ besonders den Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1959: 86,5 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK) — alles das, wie in der SU, auch auf dem Lande. Daneben Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztlicher Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Betriebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. Besondere Dispensaires dienen der Erfassung und Behandlungsüberwachung von Geschwulstleiden (mit Meldepflicht jedes Krankheitsfalles), von Tbc, neuerdings auch von Herz- und Kreislaufleiden, von Grünem Star u. a. neben Zuckerkrankheit und Rheuma. Den dritten Zweig des G. mit ebenso systematischer Ausgestaltung bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollstellen hier mit weitreichenden Exekutivvollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den zahlreichen Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute soll jetzt auch in diesem Zweig die fehlende Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzeinrichtungen bewirken. Das alles entspricht, mit geringfügigen Abweichungen, dem G. der SU: ein umfassendes und rationelles System von Vorbeugung und Behandlung unter Betonung der ersten, zugunsten der Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und künftiger Arbeitskraft — eine Konzeption von bemerkenswerter Geschlossenheit. Aber das Ziel, die Verhütung von Krankheiten, bleibt unerreichbar, wenn Leerlauf und Fehlleitung von Arbeitskräften (vor allem durch Aufblähung der Bürokratie) die Ein[S. 147]spannung aller Menschen fordern und insbesondere durch Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) kaum abschätzbare Gesundheitsschäden gesetzt werden, verstärkt durch ständige nervliche Belastung (Normen und Prämienwesen, politischer Druck), durch Mangelernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeit (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt praktisch auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt. Die Rehabilitation mitsamt der sozialhygienisch wertvollen Einrichtung des Nachtsanatoriums, die beide den psychosomatischen Erkenntnissen gerecht werden könnten, entartet unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich auch mit ständigem Druck nicht unter 6 v. H. senken. Die auffallend hohe durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle, trotz Kontrolle der Arbeitsbefreiung, macht wahrscheinlich, daß weniger ein (psychologisch verständliches) Ausweichen der Arbeitnehmer als ernste Gesundheitsschäden zugrunde liegen; hinzu kommt die Erschwerung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung. Die größte Gefahr für die gesundheitlichen Verhältnisse erwuchs aus dem Ärztemangel. Er hat in Krankheitsbehandlung wie Vorbeugung eine bedenkliche Neigung zu oberflächlicher Arbeit hervorgerufen. Doch ist gerade durch den starken Abgang von Ärzten dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, nicht zuletzt die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Stehenden liegt bei Ärzten wie anderem Medizinischen Personal sehr hoch. Der Bestand an Mitarbeitern des G. dürfte sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen beträchtlich annähern. Bei mancherlei Zugeständnissen in äußeren Regelungen und in programmatischen Formulierungen, besonders im „Perspektivplan zur Entwicklung der mediz. Wissenschaft und des G.“ (Juli 1959), kann doch von Rücksichtnahme auf die Ärzte kaum mehr die Rede sein. Die Verstaatlichung des gesamten G., einschl. Apotheken, ist praktisch abgeschlossen. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, in jüngerer Zeit in ihren materiellen und technischen Voraussetzungen stark und planmäßig gefördert, unterliegt intensiver politischer Einwirkung, gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 145–147 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitszentrumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 145]Im Umbau des G. wurden die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: nach rigoroser Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben und von 1949 an in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann…
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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1960)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen [S. 260]mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS- Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftenden Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt jetzt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I 1959, S. 362) — wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können — und durch den Aufbau von Reparatur- und Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1959 bestanden 600 MTS mit 41.680 Traktoren, 3.805 Lastkraftwagen, 15.451 Drillmaschinen, 4.755 Mähdreschern, 8.891 Dreschmaschinen, 2.735 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 259–260 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaschinoexportSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…
DDR A-Z 1960
Jugendförderungsplan (1960)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei port und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Städten und Gemeinden; daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau es Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ Örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter, „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 1. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll den Wettbewerb [S. 188]anspornen und die „Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient immer stärker der parteipolitischen Lenkung und Unmündigmachung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung zugunsten des Staatskapitalismus. Seit dem 3. 2. 1953 haben Regierung und Presse der SBZ es sonderbarerweise unterlassen, über den J. (einerseits Aufwendungen der Regierung, andererseits Arbeitsleistungen der Jugend) Zahlen zu bringen. Sie veröffentlichen weder Gesamtsummen noch aufgegliederte Einzelzahlen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnahmen der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958. (FDJ-Kontrollposten) Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 187–188 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt fürSiehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres neu festgelegt in Ausführung des am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei port und Erholung“. Die jährliche Rahmenverordnung der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird im einzelnen ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den…
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Volkspolizei, Deutsche (1960)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das überwiegend für die KVP, d. h. für die Armee arbeitete. Ihm war und ist die VP (die zum Unterschied von der KVP auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt wurde) als eine Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei und erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben. Dennoch ist sie andererseits zugleich ein besonders scharf gesiebtes, politisch durchgeschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies prägt sich schon bei der Schutzpolizei aus. die in ihren untersten Gliederungen, den Abschnittsbevollmächtigten (ABV), mindestens ebensosehr politische wie ordnungspolizeiliche Aufgaben hat. Im Dienste der diktatorischen Ziele der SED stehen sehr stark auch das Paß- und Meldewesen; das Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Diese haben (seit Ende 1957) in den Mittelstädten und auf dem Lande VP-Abschnitte (eine neue Art von Kleinrevieren) unter sich. Nur in Großstädten und im Sowjetsektor Berlins bestehen die weit größeren VP-Reviere fort, die aber mindestens etwa 8 ABV unter sich haben. — Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: VP-Präsidium (VPP) Berlin, die Kreisbehörde: VP-Inspektion (VP-I). — Von der HVDVP bis hinunter zur Kreisebene bestehen Abteilungen für den Betriebsschutz. Die an sich nicht militärische VP verfügte von 1953 bis 1957 über kasernierte militärähnliche mot. Bereitschaften. die zuletzt rund 13.500 Mann stark waren. Bis auf 3.000 Mann in Berlin wurden Mitte 1957 diese Polizeitruppen-Bereitschaften der VP in die unabhängig von der VP aufgebaute „Deutsche Bereitschaftspolizei“ übergeführt. Die Deutsche Bereitschaftspolizei und die Deutsche ➝Grenzpolizei unterstehen zwar seit Febr. 1955 dem Ministerium des Innern, haben aber als Polizeitruppen eigene Kommandos und hängen nicht von der VP ab. — Die Transportpolizei ist seit Februar 1957 der VP als Hauptabteilung (HA) eingefügt, behält aber eine Sonderstellung und hat sich ihren Charakter als militärähnliche Polizeitruppe erhalten. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen und z. T. auch der GST liegt bei der VP. (Militärpolitik) Die Stärke der VP (mit der Transportpolizei): rund 78.000 Mann, einschließlich der zusammen rd. 3.700 Mann starken 5 kasernierten militärähnlichen mot. Bereitschaftskommandos des VPP Berlin. Chef der HVDVP seit April 1959: Generalmajor Richard Dombrowsky (SED); seit August 1959 Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1951. 27 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 438 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkspolizeihelferSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das…
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Länderkammer (1960)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1958 1959 1962 Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete, inzwischen beseitigte Vertretung der früheren Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden konnte; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkte die L. bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. Die 50 Mitglieder der L. (13 für Sachsen, 11 für Sachsen- Anhalt, 10 für Thüringen, 9 für Brandenburg, 7 für Mecklenburg sowie 13 Ost-Berliner „Vertreter mit beratender Stimme“) waren nach Art. 72 der Verfassung von den Landtagen im Verhältnis der Fraktionen zu wählen. Die L. war nach der Auflösung der Länder und der Landtage im Juli 1952 noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen geblieben. Nach dem Wegfall der Landtage als des Wahlkörpers der L. wurden die Abgeordneten im Jahre 1954 — verfassungswidrig — durch die länderweise zusammengetretenen Bezirkstage gewählt (Bezirk). 1958 wählten die Bezirkstage einzeln die Mitglieder der L. Diesen ohne verfassungsmäßige Grundlage gewählten Abgeordneten blieb aber nur noch die Aufgabe, einmal zusammenzutreten und gegen das von der Volkskammer beschlossene Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der L. (GBl. I, S. 867) keinen Einspruch einzulegen. Mit dieser Verfassungsänderung sind alle Funktionen der aufgelösten L. weggefallen. Literaturangaben SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 307 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 235 Landarzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesregierungenSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1958 1959 1962 Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete, inzwischen beseitigte Vertretung der früheren Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse…
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Aktivistenbewegung (1960)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1962 Pj. Die angeblich freiwilligen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer nur einmal vollbrachte Leistung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter gemacht, dern nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach. Im Vordergrund stehen jetzt zur Vermeidung von nur vereinzelten Höchstleistungen die Bewegung zur Aufschlüsselung der Betriebspläne und ihrer täglichen Erfüllung und Übererfüllung (Christoph-Wehner-Methode) und die Bewegung zur restlosen Ausnutzung der Arbeitszeit durch Beseitigung von Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 17 Aktivist, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeSiehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1962 Pj. Die angeblich freiwilligen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur…
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist (Grundbuch). Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind an die Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der VO wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abt. Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich der kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt (Sorgerecht). Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizeikreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen ausschließlich nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung Land- und Forstwirtschaft und örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der FG. sind dem Staatl. Notariat übertragen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 130 Freiheitssender 904 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreiwilligkeitSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht…
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Wirtschaftswissenschaft (1960)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren sogar die bloße Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist das Institut für W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. Auch an Universitäten, Hochschulen und Akademien gibt es Lehrstühle für W. bzw. Politökonomie. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern des Instituts für W. der Akademie der Wissenschaften einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens, damals Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Abteilungsleiter im Institut für W. und Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie an der Universität Leipzig, und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred ➝Oelßner, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt [S. 461]und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a.: „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen“; „Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Man darf vermuten, daß die Beauftragung der früher gemaßregelten Wirtschaftswissenschaftler, die im Grunde ihre „ökonomische Einstellung“ nicht geändert haben — damit im Zusammenhang steht, daß die SED-Führung im Hinblick auf die hoch angesetzten Ziele des Siebenjahrplans künftig möglicherweise eher als früher bereit ist, in der Wirtschaft „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung kommen zu lassen. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 für diesen Zweck neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 456–461 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen…
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Oder-Neiße-Linie (1960)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil“ der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. [S. 297]Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. Jede kritische Äußerung von Bewohnern der SBZ über die ONL. wird als „Kriegshetze“ strafrechtlich verfolgt. Durch die Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Die Bundesregierung und die Vertriebenenverbände haben aber ebenso eindeutig jede Revision der deutsch-polnischen Grenze durch Gewalt für indiskutabel erklärt. Die polnische Regierung reagiert auf jede Diskussion der Grenzfrage äußerst empfindlich. (Außenpolitik) Literaturangaben Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 2. Aufl., Würzburg 1955, Holzner. 288 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 296–297 Objektlohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OffenstallSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine…
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Regierung und Verwaltung (1960)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 339]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 27. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: Die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „sowjetische Kontrollkommission“ (SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischem Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung war neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen [S. 340]Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, war das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterlag und unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von entscheidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Oberste Instanz ist die Staatliche ➝Plankommission, deren Hauptverwaltungen nach Auflösung der Industrieministerien 1958 die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmen. Die Staatliche Plankommission hat u. a. folgende Funktionen: Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne, Kontrolle der Durchführung der Pläne, Anleitung und Kontrolle der „Vereinigungen (zentralgeleiteter) volkseigener Betriebe“, Lenkung und Überwachung der „Wirtschaftsräte der Bezirke“, denen wiederum „Vereinigungen (bezirklicher) volkseigener Betriebe“ unterstellt sind. Auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung wird seitens übergeordneter Organe eine doppelte Kontrolle ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und angeleitet. [S. 341]Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“ Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hatte den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) zunächst wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis ergab sich schon bald nach der Bildung erster zentraler Verwaltungs- und Regierungsorgane eine ständige Beeinflussung und Lenkung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen durch die Führungsorgane der SED. Selbst Detailfragen wurden mehr und mehr vom Apparat des ZK der SED, den Bezirks- und Kreisleitungen der SED behandelt, bevor sie den Staatsorganen zur Beratung und Realisierung übergeben wurden. Diese führende Rolle der SED und die Degradierung der Regierung und ihrer nachgeordneten Organe zu reinen Exekutivorganen der Einheitspartei wurden schließlich durch einen Beschluß des Politbüros der SED vom 12. Juli 1960 und eine verbindliche Interpretation der Zeitschrift „Die Einheit“ (Heft 8/1960) theoretisch fixiert und vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 14. Juli 1960 akzeptiert. Dadurch werden, wie es in der „Einheit“ (8/1960) heißt, Praktiken abgestellt, die eine Verdrehung der „Parteilinie“ durch eigene Anweisungen des Staatsapparates begünstigten. Das „Kernproblem“ liege „in der richtigen Organisierung der Durchführung der Parteibeschlüsse durch den Staatsapparat. Es muß gesichert werden, daß die Beschlüsse der Partei zur unmittelbaren (l) Grundlage für die gesamte Arbeit des Staatsapparates gemacht werden.“ Zugleich wurde die bisher gültige These, der Staatsapparat sei das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ erweitert: „Unsere sozialistische Staatsmacht ist das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zur Organisierung des sozialistischen Aufbaus.“ Dabei müsse davon ausgegangen werden, „daß die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten von der Partei der Arbeiterklasse gelenkt wird und der Staatsapparat ein Instrument ist, um die Durchsetzung der Beschlüsse der Partei zur planmäßigen und bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu organisieren“ („Einheit“, 8/1960). Weiter heißt es: „Im Prozeß des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wächst mit Notwendigkeit die Rolle der marxistisch-leninistischen Partei … Auf der Grundlage der Theorie des Marxismus-Leninismus und der Untersuchung der konkreten Bedingungen arbeitet die Partei die politische Linie für alle Gebiete des sozialistischen Aufbaus aus … und leitet die Verwirklichung dieser Linie in der Praxis.“ Zur weiteren Zentralisierung und Straffung der staatlichen Leitung und Kontrolle wurden gleichzeitig mit dieser Fixierung der Vormachtstellung der Partei gegenüber dem Staatsapparat die Weisungsbefugnisse der einzelnen Ministerien eingeengt. Nur der Vorsitzende des Ministerrates [S. 342]und der Inhaber des neugeschaffenen Amtes eines „Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse von Partei und Regierung“ (Willi ➝Stoph) sind noch berechtigt, Weisungen an die Vorsitzenden der Räte in den Bezirken und Kreisen zu geben. Der Stellvertreter für Koordinierung und Kontrolle wurde gleichzeitig ermächtigt, die Arbeitsweise, die Methoden und Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufgaben der Ministerien und nachgeordneten staatlichen Dienststellen zu bestimmen. Da mit der Schaffung eines „Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“ (Staatsrat) am 12. 9. 1960 weitere Exekutivbefugnisse in einer außerhalb des herkömmlichen Regierungsapparates errichteten Stelle akkumuliert wurden, können Regierung und Verwaltung der SBZ nurmehr lediglich als Ausführungsorgane des zentralen Machtträgers — des Parteiapparates und der von diesem beherrschten wie durch Personalunion (Ulbricht) gleichgeschalteten Organe — betrachtet werden, überdies wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. des Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates für Koordination und Kontrolle:Willi ➝Stoph (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Heinrich ➝Rau (SED) Bruno ➝Leuschner (SED) Paul ➝Scholz (DBD) Max ➝Suhrbier (LDPD) Max ➝Sefrin (CDU) Vors. der Staatlichen Plankommission: Bruno ➝Leuschner (SED) 1. Stellv. des Vors.: Kurt Gregor (SED) Stellv. des Vors.: August Duschek (SED) Fritz ➝Selbmann (SED) Walter Hieke (SED) Dr. Marg. Wittkowski (SED) Georg Henke (SED) Mitglieder der Staatlichen Plankommission (teilweise im Ministerrang): Rudolf Steinwand (SED) Hermann Große (SED) Prof. Dr. Werner Winkler (SED) Friedrich Macher (SED) Helmut Wunderlich (SED) Willi Georgino (SED) Joachim Wolf (SED) Anton ➝Ackermann (SED) Dr. Wilhelm Feldmann (NDPD) Erwin Freyer (SED) Hermann Streit (SED) Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle:Ernst ➝Wabra (SED) Minister für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke [S. 343] Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister für Ausw. Angelegenheiten: Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:Heinrich ➝Rau (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz ➝Merkel (SED) Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft:Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- und Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Alexander ➝Abusch (SED) Minister für Justiz: Dr. h. c. Hilde ➝Benjamin (SED) Leiter des Komitees für Arbeit und Löhne: Walter ➝Heinicke (SED) Präsident der Deutschen Notenbank: Prof. Martin ➝Schmidt (SED) Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Werner ➝Eggerath (SED) Leiter des Staatl. Rundfunkkomitees: Prof. Dr. Hermann ➝Ley (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten:Kurt ➝Blecha (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Touristik und Wandern:Gerhard ➝Wenzel (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport:Manfred ➝Ewald (SED) Vors. des Ausschusses für Deutsche Einheit: Max ➝Suhrbier (LDPD) Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik:Karl Rambusch (SED) Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik:Heinz Rauch (SED) Vors. des Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf Thiessen (parteilos) Leiter der Regierungskommission für Preise: Rudolf Lorenz (SED) Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs:Anton Ruh (SED) Präsident d. Kammer f. Außenhandel: Fritz Koch (SED) Präsident des Obersten Gerichts: Heinrich ➝Toeplitz (NDPD) „Amtierender Generalstaatsanwalt“: Werner Funk (SED) Vors. des Staatl. Vertragsgerichts: Dr. Osmar Spitzer (SED) Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 181 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 307 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 339–343 Recknagel, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegionalplanungSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 339]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im…
DDR A-Z 1960
Revisionismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956 bis 1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Ernst ➝Bloch, bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen ➝Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner, Selbmann, Behrens, Benary u. a. Starke revisionistische Tendenzen ab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. So erklärte die SED-Führung im November 1957: „Der R. ist als Ausdruck einer bürgerlichen Ideologie unter den gegenwärtigen Umständen die Hauptgefahr … “ (Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 350 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…
DDR A-Z 1960
1960: B
Baade, Brunolf Bach, August Bäder Bankanalyse Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Bargeldplanung Bartel, Walter Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Bergbaustaatsanwalt Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebspraktikum Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsbewegung Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtsein Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenz BIWA-Läden BK Blecha, Kurt Bloch, Ernst Blockade Blockpolitik Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Brauchitsch, Manfred von Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Bronnen, Arnolt Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchhandel Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für die Neuererbewegung (BFN) Bürokratismus Bykow, PawelBaade, Brunolf Bach, August Bäder Bankanalyse Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Bargeldplanung Bartel, Walter Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard …
DDR A-Z 1960
Ferienaktion (1960)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, die Staatsbehörden, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. (Die Anfänge gehen auf das Jahr 1951 zu[S. 118]rück.) Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen wenden SED, Staat und Massenorganisationen viele Millionen auf: Denn sie haben so die Gelegenheit, im Leben des Lagers und der jugendlichen Gemeinschaft mittelbar und unmittelbar für den oft „national“ und freiheitlich getarnten Bolschewismus der SED und des angeblichen „Arbeiter- und Bauernstaates“ zu werben. In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch „die Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“. § 4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wird gelenkt vom Amt für ➝Jugendfragen, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Mit dieser als Erholung und „frohe Ferien“ getarnten parteipolitischen Propagandaeinrichtung sucht die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der Bundesrepublik zu erfassen. Es gilt, „Zehntausende kleiner Gäste aus Westdeutschland“ zu gewinnen, so schrieb z. B. „Neues Deutschland“ am 1. 6. 1957. Dafür arbeitet auch die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), die in Verbindung steht mit Werner Zscheile, dem Leiter des Amtes für Jugendfragen der SBZ. Die Ferienaktion für westdeutsche Kinder ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. „Neues Deutschland“ behauptete am 20. 11. 1960 über das Jahr 1959: „Allein aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg … fuhren … mehr als 10.000 Kinder minderbemittelter Eltern in Ferienlager der DDR.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 117–118 Felsenstein, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGBSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, die Staatsbehörden, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. (Die Anfänge gehen auf das Jahr 1951 zu[S. 118]rück.) Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen wenden SED, Staat und Massenorganisationen viele Millionen auf: Denn sie haben so die…