DDR A-Z 1960

Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1960)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während die Akademie früher vorwiegend auf geisteswissenschaftlichem Gebiet gearbeitet hatte, nehmen heute — nach sowjetischem Vorbild — naturwissenschaftliche und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1959 unterstanden der DAdW. über 80 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften; sie zählte (1958) 131 ordentliche und 161 korrespondierende Mitglieder. Die naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengefaßt, die über deren Arbeits-, Haushalts- und Investitionspläne zu beraten und zu beschließen und die Durchführung der Pläne zu überwachen hat und „die Ergebnisse der Institute für unsere Volkswirtschaft unmittelbarer nutzbar machen“ soll. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen ➝Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses lassen immer weniger Raum für die Traditionen der altangesehenen Körperschaft. Seit 1955 wird der Einfluß der wissenschaftlichen Gremien, denen auch noch westdeutsche Gelehrte angehören, mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftlichen Unternehmungen werden Nichtkommunisten zunehmend nur noch vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das vor dem Abschluß stehende Grimmsche Wörterbuch) und eine Reihe spezialwissenschaftlicher Publikationen (im Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes der SBZ wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. — Seit 1958 erscheinen „Monatsberichte der DAdW.“. — Präsident der DAdW. ist seit Oktober 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 15 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während die Akademie früher…

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Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1960)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14. Lebensjahr an wird angestrebt. Die GST unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GST vom August 1952. Da die motorsportlichen und technischen Möglichkeiten lockten und auf eine offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 einen sehr starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom November 1954, das den militärähnlichen Charakter der GST verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, das seit 21. 2. 1957 in Kraft war, brachte nichts grundlegend Neues. Doch ordnete es, aus taktischer Zurückhaltung. die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauernstaat — der DDR“ unter. Zugleich wurden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ statt mit der KVP verlangt. Das neue 4. Statut, das der II. Kongreß der GST am 25. 6. 1960 beschloß und der Ministerrat am 28. 7. bestätigte, verzichtet auf taktische Mäßigung. Es heißt in § 3: „Die GST erfüllt ihre Aufgabe unter Führung der SED und läßt sich in ihrer Tätigkeit von … dem Marxismus-Leninismus leiten“ (GBl. 1960, Nr. 45, S. 445). Das 4. Statut führt im wesentlichen die Linie des vorigen fort. Doch weit entschiedener als das 3. Statut bestimmt es in § 4d, die GST habe „die Jugend in militärischen und anderen in der GST betriebenen Sportarten körperlich zu ertüchtigen“ und habe (lt. § 4e) „allen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee und anderen bewaffneten Organen vorzubereiten“. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet, im Interesse der Luftwaffe werden Segelfliegen und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der allgemeinen Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon gediente Reservisten der Volksarmee, der Grenzpolizei oder der Bereit[S. 390]schaftspolizei sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24-jährige ausbilden. Die Waffenausbildung der über 24 Jahre alten Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. An der vormilitärischen Ausbildung der Hoch- und Fachschüler liegt der GST besonders. Jede Hoch- und Fachschule hat eine Grundeinheit, wenn auch die Nationale Volksarmee (bis 1955: KVP) die anschließende fortgeschrittene Ausbildung vornimmt (militärische ➝Studentenausbildung). Die GST zählte im Herbst 1960 etwa 625.000 nominelle Mitgl., davon dürften etwa 180.000 aktiv sein. — Sie ist nicht nur eine vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern hat mit ihrem aktiven Kern den Charakter einer militärähnlichen Miliz. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 389–390 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sprache

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14.…

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Bibliotheken (1960)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche A. Die wissenschaftlichen Allgemein-B. (an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, ferner die Landes-B. in Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-B. in Berlin, Greifswald, Halle, Jena und Rostock und die einstige Landes-B. Gotha als Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände) unterstehen dem Staatssekretariat für das Hochschulwesen, die wissenschaftlichen Fach-B. (der Fachhochschulen, Institute, Akademien, Verwaltungsorgane, Gerichte und Betriebe) den Unterhaltsträgern der betreffenden Institutionen. Dem Staatssekretariat steht ein Beirat für das B.-wesen zur Seite. Die Regierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen, die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und ein Zusammenschluß aller wissenschaftlichen B. wird erstrebt, scheitert aber offenbar an den unterschiedlichen Kompetenzen. Wie von allen B., wird auch von den wissenschaftlichen Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-wesen der SBZ hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der Bundesrepublik verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. Westdeutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zwar zentrale B. des Buchhandels ist, aber vom Staatssekretariat für das Hochschulwesen getragen wird, gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare des höheren Dienstes gibt es an der Humboldt-Universität ein Institut für Bibliothekswissenschaft, für die mittlere Laufbahn eine zentrale Ausbildungsstätte an der Deutschen Bücherei; Bibliothekstechniker oder -helfer werden mit gutem Erfolg (nach Facharbeiterausbildung) an den B. selbst oder in Spezialkursen ausgebildet. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrich[S. 71]tung von Partei und Staat; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Werk-, Betriebs-, Heim- und Anstalt-B., die der FDGB unterhält, die B. der MTS, die Schüler- und Kinder-B. der „demokratischen Massenorganisationen“. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, Hauptabt. Kulturelle Massenarbeit; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1950 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen künftig die Fachschule besucht haben. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung genießen die allgemeinbildenden B. intensive Förderung. 1959 gab es rd. 1400 hauptberuflich und über 9.000 nebenberuflich geleitete AÖB, ferner etwa 750 „Bibliothekseinrichtungen“ für Kinder; die Zahl der allgemein- bildenden B. in weitestem Sinne wird mit 16.800 angegeben, der Buchbestand mit 16,4 Mill. Bänden, die Zahl der Entleihungen mit 46 Mill. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und läßt die Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft (wenn man von der Fachliteratur absieht) unberücksichtigt; Literatur des Westens ist so gut wie unzugänglich; die B. machen dagegen vielerlei Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Buchhandel, Leihbüchereien) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 70–71 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende Kunst

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche A. Die wissenschaftlichen Allgemein-B. (an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, ferner die Landes-B. in Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-B. in Berlin, Greifswald, Halle, Jena und Rostock und die einstige Landes-B. Gotha als Zentralstelle für…

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Arbeit, Gesetz der (1960)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei, wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten“ und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im GdA. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom…

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Propaganda (1960)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ost-Berlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung hingegen wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift als vielmehr der massiveren und viel[S. 326]fach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satellitenstaaten einschließlich der „DDR“) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche Leben derart uneingeschränkt, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik die kritische Einstellung der denkenden Staatsbürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Staat eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) dient, sondern die vom Regime gegängelte Presse, den Staatsrundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop-Gruppen), vor allem aber die Staatsbürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei diktierten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert; dagegen hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungs“-Krieges, im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs im Mai 1960 von der ideologischen Vorbereitung der Gipfelkonferenz zu ihrer Sprengung durch Chruschtschow) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können aber mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Pressewesen) Literaturangaben Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 325–326 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Protest

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder…

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Diplomatische Vertreter (1960)

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König (in Peking und Moskau); Rudolf Appelt, t 1959 (in Moskau); Werner Eggerath (in Bukarest); Anne Kundermann (in Sofia und Warschau bis 1953, ab 1960 Tirana); Georg Handke (in Bukarest). Unter ihnen waren auch namhafte linientreue Schriftsteller und Redakteure wie Friedrich Wolf, 1953 (in Warschau); Stefan Heymann (in Budapest); Sepp ➝Schwab (in Budapest). Außer in Jugoslawien ist die SBZ durch „Botschafter“ vertreten. So ist tätig: 1. in Tirana (Albanien): Anne Kundermann, Emigrantin, von Nov. 1953 bis Aug. 1960 im Außenministerium als Abteilungsleiterin tätig; 2. in Sofia (Bulgarien): Rudi Jahn 1933–45 in Haft, als Funktionär der KPD/SED in Massenorganisationen und im Staatsapparat bis Ende 1958 tätig; 3. in Peking (Rotchina): Paul Wandel; Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis April 1958; 4. in Belgrad (als Gesandtin): Eleonore Staimer (Tochter Wilhelm Piecks), Moskau-Emigrantin, bis Dez. 1957 Partei- und Staatsfunktionärin; 5. in Pjöngjang (Nordkorea): Kurt Schneidewind, Moskau-Emigrant, bis Mitte 1959 als Parteifunktionär leitend tätig; 6. in Ulan Bator (Mongolei): Wilhelm Dick, bis Nov. 1958 Parteifunktionär der SED; 7. in Warschau (Polen): Josef Hegen, Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis Nov. 1953; 8. in Bukarest (Rumänien): Wilhelm Bick, Rotspanien-Kämpfer, Partei- und Staatsfunktionär bis Aug. 1958; 9. in Prag (Tschechoslowakei): Georg Stibi, Moskau-Emigrant, Rotspanien-Kämpfer, dann Westemigrant, bis Febr. 1957 als Presse-Spitzenfunktionär der SED tätig; 10. in Budapest (Ungarn): Walter Vesper, Rotspanien-Kämpfer, Funktionär der westdeutschen KPD bis Mitte 1952, dann in der SBZ bis [S. 93]Aug. 1959 Spitzenfunktionär der Nationalen Front; 11. in Moskau (SU): Rudolf ➝Dölling, Moskau-Emigrant, Leiter der Politschulung der KVP und NVA bis Aug. 1959; 12. in Hanoi (Vietnam): Eduard Claudius Schmidt, Schriftsteller, Westemigrant, Rotspanien-Kämpfer, bis 1957 Pressefunktionär der SED. (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 92–93 Diplomatische Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktorfonds

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König…

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Arbeiterwohnungsbau (1960)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die gemäß VO vom 10. 12. 1952 errichteten „A.-Genossenschaften“, die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben einschl. dem Groß- und Einzelhandel sind A.-Genossenschaften gestattet, und auch zwischen mehreren kleineren Betrieben können entsprechende Abkommen getroffen werden. Ferner sind staatliche Verwaltungen, Universitäten, Institute usw. zum A. zugelassen. Die „Betreuung“ der A.-Genossenschaften obliegt den Vorständen der Industriegewerkschaften. Durch den A. wird kein privates Eigentum für die Mitglieder der A.-Genossenschaften geschaffen. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitglieder der A.-Genossenschaften behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Nach einer VO vom 14. 3. 1957 erhalten die A.-Genossenschaften aus dem Staatshaushalt ein zinsloses Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Höchstbetrag des Darlehens ist nach dem Kostenstand von 1957 der Betrag von 24.000 DM Ost je Wohnungseinheit. Die als Eigenmittel aufzubringenden Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1500 DM, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 DM. Die Anteile sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 DM einzuzahlen. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fer[S. 26]tiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die A.-Genossenschaft und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Seit 1958 werden im A. keine Ein- oder Zweifamilienhäuser mehr gebaut, sondern nur noch Reihenhäuser in Typenbauweise. Die Wohnungsgröße darf 55 qm nicht überschreiten. Der Anteil der im A. erstellten Wohnungen betrug 1958 etwa 40 v. H. des Gesamtzugangs an Wohnungen. (Wohnungsbau, Bauwirtschaft, Nationales Aufbauwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 25–26 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsamt

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die gemäß VO vom 10. 12. 1952 errichteten „A.-Genossenschaften“, die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben einschl. dem Groß- und Einzelhandel sind A.-Genossenschaften gestattet, und auch zwischen mehreren kleineren Betrieben können…

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Agrarpreissystem (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Landwirtschaft unterliegt wie die übrigen Wirtschaftszweige der autoritären staatl. Preisfestsetzung. Das seit 1945 aufgebaute System des doppelten Preisniveaus bedeutet für die landwirtschaftliche Erzeugung niedriger Erfassungspreis für die im Rahmen der Ablieferungspflicht und relativ hoher Aufkaufpreis für die über die Zwangsablieferung hinaus als Freie Spitzen verkauften Mengen. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, auch das Letzte aus dem einzelnen Betrieb herauszuholen. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfasserpreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt, zumal eine wirtschaftliche Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe aus den Einnahmen für die Pflichtablieferungsmengen allein bei den bestehenden hohen Ausgabenbelastungen vollkommen unmöglich ist. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande, die mit der Zwangskollektivierung ihr Ziel erreicht haben dürfte. Da mit der Betriebsgröße bei Privatbetrieben die Ablieferungsnormen je Hektar progressiv ansteigend gestaffelt waren, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit in den Genuß hoher Aufkaufpreise zu gelangen, ab. Das war die Ursache dafür, daß viele Mittel- und Großbauern wirtschaftlich zugrunde gingen, sofern sie es nicht vorzogen, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern, ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen oder aber der Republikflucht anheimzufallen. Für die VEG besteht seit 1955 ein gesondert von der [S. 14]übrigen Landwirtschaft festgesetztes drittes Preisniveau, das in seiner Höhe im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Es ist anzunehmen, daß mit der totalen Kollektivierung und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion auch für die Landwirtschaft ein einheitliches Preisniveau angestrebt wird. (Preispolitik, Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 13–14 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarstatistik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Landwirtschaft unterliegt wie die übrigen Wirtschaftszweige der autoritären staatl. Preisfestsetzung. Das seit 1945 aufgebaute System des doppelten Preisniveaus bedeutet für die landwirtschaftliche Erzeugung niedriger Erfassungspreis für die im Rahmen der Ablieferungspflicht und relativ hoher Aufkaufpreis für die über die Zwangsablieferung hinaus als Freie Spitzen verkauften Mengen. Dieses Preissystem dient…

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Nationale Volksarmee (1960)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Milliarde DM Ost vor: tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsmin.: Generaloberst Hoffmann. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. [S. 287]Bei der Annahme des Gesetzes über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi Stoph am 18. 1. 1956 die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der taktisch-volkspsychologisch gewählten Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommunistischen und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpfen „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Seit dem Zeitpunkt, zu dem die NVA ihren Decknamen KVP ablegte, änderte sich ihre Gliederung im großen kaum, auch wuchsen Zahl und Kopfstärken ihrer Einheiten nur wenig an. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Marineverbände zu erwähnen. Die schon vor 1956 ausgebildete Politschulung änderte sich ebenfalls nicht, wenn auch ihr Netzwerk genauso zielbewußt verfeinert und verstärkt wurde wie das in der NVA aufgezogene Spitzel- und Zuträgerwesen des Staatssicherheitsdienstes. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde für die ganze NVA einschließlich Luftwaffe und Marine. Der Chef des Hauptstabes des Ministeriums für Nationale Verteidigung hat namens des Ministers Weisungsrecht über das Heer (das kein besonderes Oberkommando hat), die Luft- und die Seestreitkräfte. Die Politverwaltung untersteht dem Minister wie auch dem ZK der SED unmittelbar. — Die Gesellschaft für ➝Sport und Technik untersteht seit 1. 3. 1956 dem Verteidigungsministerium. Von ihm wird auch die damals als Amt für ➝Technik getarnte Leitung der Rüstungsproduktion gelenkt, die seit 1958 gemeinsam vom Ministerium f. Nat. Verteidigung und von der Staatlichen ➝Plankommission geleitet wird. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert (Militärpolitik). Diese Ankündigung wurde dann allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung mit Geschützen, Panzern, Selbstfahrlafetten (Sturmgeschützen) und Infanterie-Begleitwaffen verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“. (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist nicht sicher belegt, aber wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den Bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Als Reserve der NVA sollen sie regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Auch werden gerade die Reservisten bei der Werbung für die NVA eingespannt. Diese Werbung geschieht wie schon vor 1956 unter einem als „freiwillig“ getarnten Zwang (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl solche Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet, die schon eine vormilitärische Ausbildung bei der GST, sei es ouf der Schule, sei es auf der Hochschule, hinter sich haben (militärische ➝Studentenausbildung). In 3 bis 4 Lehrgängen wird im allgemeinen die Befähigung zum Reserveoffizier erworben. Seit Generalleutnant Vincenz ➝Müller seinen Dienst als Chef des Stabes für Nationale Verteidigung nicht mehr ausüben darf, seit Nov. 1957, dürfte Generaloberst Hoffmann (zumindest inoffiziell) als Befehlshaber des Heeres tätig gewesen sein. Wer Müllers Nachfolger ist, wurde noch nicht bekannt. Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig und haben keine Truppen unter sich. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich ückermünde); dazu kommen Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu kommen Korpstruppen. — Dem Verteidigungs[S. 288]ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) — Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp, werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen- Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 12 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 900, ferner rund 400 Pak, Granatwerferzahl: rund 700. — Moderne schwere und mittelschwere sowjetische Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen. dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1800; der Sturmgeschütze: rund 300; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.200. Dem Ministerium unterstehen die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), Panzer- und Artillerietechnik (Erfurt), Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe nat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1. Flak-Div. (Sitz Frankenberg/Bez. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1~Radar-Schule und 1~Flak-Offiziers-Schule (Geltow b. Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, che seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Juni 1960: Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen 7 Flottillen: 3 Zerstörer- u. Schnellboot-, 2 Minenlege- und Räumboot-, 1 U-Boot- und 1 U- Jäger-Flottillen. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 180 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Zerstörer, 5 Küstenschutzschiffe, 7 U-Boote, 22 Minenlege- und Räumboote, 49 Räumpinassen, 6 Räumboote, 11 U- Jäger, 14 Schnellboote, 40 Küstenschutzboote, 1 Schul- und Flakschiff, 7 Begleitschiffe, rund 12 Hilfs- und Schulfahrzeuge. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA im Herbst 1960 mindestens 90.000 Mann stark: davon Luftwaffe 13.000 und Seestreitkräfte 12.000. (Höhere Angaben über die NVA beruhen wohl auf der Miteinrechnung der starken Lehrgänge 1. für Reserveoffiziersanwärter, die meist aus Hoch- und Fachschülern bestehen; 2. für Reserveunteroffiziere und Reservisten.) Zahl der Reservisten: etwa 160.000 (einschließlich derer, die in der ehem. KVP, der Grenzpolizei und der Bereitschaftspolizei gedient haben). Die SED mißtraut auch jenen Offizieren der Wehrmacht, die sie umgeschult hat. Sie wurden meist aus Kommandeurstellen entfernt, z. T. wurden sie den Kampfgruppen als Berater zugewiesen. Als Ersatz für die früheren Blätter der KVP gibt das Verteidigungsministerium seit Sept. 1956 die Zeitung „Die Volksarmee“ heraus, die seit 1. 1. 1961 wöchentlich erscheint, „Deutscher Militärverlag“, der Verlag der NVA, auch Erzählungen und Jugendschriften im Sinne der SED heraus. Er veröffentlicht viele Übers. a. d. Russ. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 286–288 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalhymne

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die…

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Laienkunst (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von plumpester Tendenz die ideologische Ausrichtung auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ (Kunstpolitik) den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden im Gegenteil durch die „Bewegung der schreibenden Arbeiter“ (Bitterfelder Konferenz) und ähnliche Aktionen bewußt verwischt. Auch der Unterschied von L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird unterdrückt, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjetische Werke und Vorbilder beherrschen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (diese vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftlichen Effektes“. — „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ein Zentralhaus für Volkskunst in Leipzig hat die Aufgabe, „die schöpferischen Kräfte der Massen zu entfalten“, Gruppen- und Zirkelleiter zu schulen, „fortschrittliche“ Liederbücher, Theaterstücke usw. herauszubringen und die „ideologische und organisatorische Tätigkeit“ durch die Monatsschrift „Volkskunst“ zu unterstützen. Preise und Titel für Laienkünstler sollen eingeführt werden. Dem Zentralhaus unterstehen eine Schule für Volkskunst [S. 235]in Colditz (Sa.) und seit dem 1. 4. 1956 ein Institut für Volkskunstforschung in Leipzig, das von einem Wenden geleitet wird und das sprachliche und musikalische Volksschaffen sowie den Volkstanz erforschen soll. (Betriebskultur, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 234–235 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landambulatorium

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen…

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Ulbricht, Walter (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD beim Exekutivkomitee der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB, organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vors. und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1950 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt. 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjet. Muster. Die Absetzung U. war die erste Forderung der Teilnehmer am Juni-Aufstand und aller Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb der SED. (Aufbau des Sozialismus, Neuer Kurs, Revisionismus, Säuberungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 420 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Umgehungsbahn

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK…

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Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1960)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 891 errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. In dem Vorspruch wird behauptet: „Angesichts der aggressiven imperialistischen Pläne der gegenwärtig in Westdeutschland herrschenden Kreise ist es notwendig, bis zur Wiedervereinigung Deutschlands durch die Bildung eines NV. eine einheitliche Leitung der Sicherheitsmaßnahmen der DDR zu schaffen. Die Tätigkeit des NV. erfolgt im Rahmen der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer.“ Gemäß §~1 soll der NV. „den Schutz des Arbeiter-und-Bauern-Staates und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen organisieren und sichern sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen festlegen.“ — Weitere Aufgaben können dem NV. „die Volks[S. 286]kammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, so bestimmt § 1, Ab. 2, „wird auf Vorschlag der Volkskammer vom Präsidenten der Republik ernannt. Die Mitglieder … werden vom Präsidenten der Republik ernannt.“ Diese Rechte sind seit 12. 9. 1960 auf den Staatsrat übergegangen. Dieser bestätigt auch „grundsätzliche Anordnungen des NV“ (so heißt es seit 12. 9. 1960 im § 106 der Verfassung). Der § 2 des Gesetzes vom 10. 2. 1960 lautet bezeichnenderweise: „Der NV. der Deutschen Demokratischen Republik trägt für seine Tätigkeit dem Präsidium der Volkskammer gegenüber die Verantwortung.“ Mit dem NV. verfügt Ulbricht, der den Vorsitz erhielt, über eine Einrichtung, die weit über den schon vorhandenen Ausschüssen der Volkskammer steht, aber doch nicht dem Ministerrat, sondern der Volkskammer untersteht und ihr verantwortlich ist, obgleich sie ein besonderes Regierungsorgan und Notstands-Gremium darstellt, wie es dies im Gefüge der Regierung bisher nicht gab. Dies fällt um so mehr auf, als ja das Präsidium der Volkskammer am 10. 2. 1960 auch noch die Wahl eines 12köpfigen „Ständigen Ausschusses für Nationale Verteidigung“ für die Dauer der Wahlperiode beschloß, der sich formell nicht von den anderen Ständigen Ausschüssen der Volkskammer unterscheidet. Ulbrichts Machtfülle dürfte damit noch zugenommen haben, vor allem im Hinblick auf Staatskrisen und Volkserhebungen. — Die Mitglieder und das Statut des bisher nur dem Namen nach bestehenden NV. sind noch nicht bestimmt worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 285–286 Nationaler Kompromiß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 891 errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. In dem Vorspruch wird behauptet: „Angesichts der aggressiven imperialistischen Pläne der gegenwärtig in Westdeutschland herrschenden Kreise ist es notwendig, bis zur Wiedervereinigung Deutschlands durch die Bildung eines NV.…

DDR A-Z 1960

Wanderungen (1960)

Siehe auch das Jahr 1962 Unter W. der Bevölkerung wird in der Sozialwissenschaft die Wohnsitzveränderung ohne Berücksichtigung von Umzügen am gleichen Ort, meist mit der Absicht, in günstig beurteilte Lebens- und Erwerbsmöglichkeiten einzutreten, verstanden. Neben der „Binnen-W.“ spielt in der SBZ die illegale Abwanderung der Bevölkerung, hier Flüchtlinge genannt, eine nicht unbeachtliche Rolle. Die Sowjetzonenstatistik weist in der Binnen-W. über die Kreisgrenzen für die Jahre 1953 bis 1959 insgesamt 5,159 Mill. Zuzüge und 5,237 Mill. Fortzüge aus. Bezogen auf je 1.000 der Bevölkerung gleichen Geschlechts am 1. 1. 1953 ergeben sich hieraus 281,9 Zu- und 286,1 Fortzüge. Nach Bezirken aufgegliedert liegen bei den Zuzügen die Bezirke Rostock, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus und Gera über dem Zonendurchschnitt, während bei den Fortzügen die Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus, Gera und Chemnitz über dem Zonenmittel liegen. Die regionalen und strukturellen Schwerpunktverlagerungen der mitteldeutschen Wirtschaft während der Jahre [S. 444]1953 bis 1959 bestätigen den Trend der „Binnenwanderungen“. Hinsichtlich der „Außen-W.“ bzw. der illegalen Ab-W. der Bevölkerung nach der Bundesrepublik und West-Berlin veröffentlicht die SBZ keine amtlichen Angaben. Nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes wurde für die Jahre 1950 bis 1960 für die W. zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin und zwischen der SBZ und Ost-Berlin folgende W.-Bewegung ermittelt: Bezogen auf die letzten elf Jahre errechnet sich hieraus auf jeden Fortzug aus BRD und West-Berlin ein Zuzug von 7,2 Personen aus Mitteldeutschland SBZ und Ost-Berlin. Zur sachlichen Beurteilung der Wanderungsbewegung zwischen den beiden Teilen Deutschlands muß man bei einer Analyse der Quoten noch berücksichtigen, daß die Bevölkerungszahl der BRD und West-Berlins mehr als das Dreifache höher liegt als im sowjetisch besetzten Bereich. Außerdem, so wurde immer wieder von maßgebenden Stellen der Bundesregierung hervorgehoben, herrscht im freien Teil Deutschlands „völlige“ Freizügigkeit, d. h., daß auch jeder Bewohner der BRD und West-Berlins aus eigenem Ermessen in die SBZ oder nach Ost-Berlin ziehen kann, ohne daß ihm behördlicherseits Schwierigkeiten gemacht werden. Umgekehrt verweigern die SBZ-Behörden jeden Wegzug nach der BRD bzw. nach West-Berlin. Außerdem werden das illegale Verlassen der SBZ und sogar die Beihilfe mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Ohne Beweise für ihre Behauptungen erbringen zu können, berichten die SBZ-Zeitungen während der letzten Jahre von einer Zunahme der Zuzüge aus der BRD und West-Berlin. Man versucht also, die wahren Verhältnisse auf den Kopf zu stellen. Tatsächlich bestehen in der SBZ, neben dem „Durchgangslager Neue Königstraße“ in Ost-Berlin zwölf sogenannte „Aufnahmeheime“ für „westdeutsche“ Flüchtlinge. Nur in äußerst seltenen Fällen wurde bisher westlichen Journalisten der Zutritt in ein solches Lager gewährt. Zeitungskorrespondenten der BRD und West-Berlins haben seit Jahren ohne Erfolg versucht, die Genehmigung zum Besuch eines solchen Lagers zu erhalten. Im März 1958 erhielten je ein amerikanischer und französischer Korrespondent die Erlaubnis zum Besuch des „Musterlagers“ Blankenfelde bei Berlin. Die sowjetzonalen Darstellungen konnten jedoch nicht bestätigt werden. Ein Berichterstatter der „New York Times“ fand im April 1960 im gleichen Lager nur 15 „Westflüchtlinge“ vor, obwohl Platz für 300 Personen vorhanden war. In einem anderen Falle wurde erklärt, da das Lager nicht einmal zu zehn Prozent belegt war, die Insassen wären zu einer Röntgenreihenuntersuchung. Bisher konnte die SBZ für das Vorhandensein der von ihr angegebenen Zahl von „Westflüchtlingen“ noch keinerlei augenscheinliche Beweise erbringen. Ulbricht selbst hat dagegen im November 1959 in einem Interview mit dem amerikanischen Fernsehen die hohe Abwanderungsquote nach dem freien Teil Deutschlands zugegeben. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 443–444 Wander-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wappen

Siehe auch das Jahr 1962 Unter W. der Bevölkerung wird in der Sozialwissenschaft die Wohnsitzveränderung ohne Berücksichtigung von Umzügen am gleichen Ort, meist mit der Absicht, in günstig beurteilte Lebens- und Erwerbsmöglichkeiten einzutreten, verstanden. Neben der „Binnen-W.“ spielt in der SBZ die illegale Abwanderung der Bevölkerung, hier Flüchtlinge genannt, eine nicht unbeachtliche Rolle. Die Sowjetzonenstatistik weist in der Binnen-W. über die Kreisgrenzen für die Jahre 1953…

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Lukács, Georg (György) (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Ungar, 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP [S. 250]Ungarns, in der Räte-Zeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein-, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und als „Revisionist“ (Revisionismus) verketzert worden (vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß), da er u. a. eine Erneuerung des Marxismus-Leninismus auf der Grundlage der Frühschriften von Marx anstrebte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 249–250 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Ungar, 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP [S. 250]Ungarns, in der Räte-Zeit…

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Umsiedler (1960)

Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung), bemüht sich die SED, Bürger der Bundesrepublik zur Übersiedlung in die SBZ zu veranlassen. Mit großem propagandistischem Aufwand soll ungeachtet des geringen Erfolges dieser Bemühungen der negative Eindruck der Massenflucht aus der SBZ verwischt und der Anschein einer Fluchtbewegung aus dem Westen in die Zone erweckt werden. Soweit nicht familiäre Gründe vorliegen, handelt es sich bei der Mehrzahl der U. um gescheiterte Existenzen, die sich häufig gerichtlichen Verfahren entziehen wollen. Mitglieder der ehemaligen KPD, die ohne dringenden Grund in die SBZ übersiedeln wollen, wird grundsätzlich die Einreise in die „DDR“ verweigert. Sie sol[S. 421]len in der Bundesrepublik bleiben und dort die politischen Ziele der SED unterstützen. Personen, die erstmalig ihren Wohnsitz aus der Bundesrepublik oder West-Berlin in die SBZ verlegen, können als U. vom Rat der Gemeinde gewisse finanzielle Hilfen erhalten, und zwar ein Überbrückungsgeld von 50 DM Ost, Erstattung der Unterkunftskosten für zwei Wochen und ein Darlehn von 1.000 DM Ost (bei Übersiedlung mit Angehörigen bis zu 2.000 DM Ost) zur Anschaffung von Hausrat. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen wird Rückkehrern diese Unterstützung nicht mehr gewährt. Nach einer Anweisung des Justizministeriums dürfen U. für Schulden aus Teilzahlungsgeschäften, die sie vor ihrer Übersiedlung im Westen abgeschlossen haben, grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 420–421 Umgehungsbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Individuelle

Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung), bemüht sich die…

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Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1960)

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des 1. Fünfjahrplanes von Bedeutung waren. Nach vielfacher Kritik an ihrer Tätigkeit wurden die DHZ ab 1. 1. 1952 den damaligen Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden sollte. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. Anfang 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Den bisherigen DHZ wurde die Durchführung des Warenumsatzes im Direktverkehr abgenommen (dies übernahmen die Absatzabteilungen). Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen zwischen solchen industriellen Verbrauchern, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden die fachlich gegliederten zentralen Leitungen der DHZ aufgelöst; die örtlichen Niederlassungen der DHZ, die die Warenbewegung praktisch durchführen, wurden den neuen Staatlichen Kontoren unterstellt. Die von diesen übernommenen Niederlassungen firmieren zum Teil weiter als „Deutsche Handelszentralen“, zum Teil weist ihre Firmierung nicht auf das Unterstellungsverhältnis hin, sondern ist neutral, z. B. „Leipziger Eisen- und Stahlhandel“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 161 Handelswirtschaftler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, Georg

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der…

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Volkseigene Betriebe (VEB) (1960)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe, desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juli 1957) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (vornehmlich gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den efehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Örtliche Industrie, Direktbetriebe). Nach Aussage des damaligen stellvertretenden Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden die „volkseigenen“ Betriebe, die bis dahin den „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ auch finanziell unterstellt waren, in selbständig wirt[S. 435]schaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichten seitdem auch selbständig die Abgaben für den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Volkseigene Industrie, Versicherung der volkseigenen Betriebe) Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 434–435 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe, desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Kampfgruppen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben in Stadt und Land, in Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, in Behörden, Schulen und Anstalten aller Art. Schon seit Herbst 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie in Anfangs- und Vorformen errichtet. (Mit dem damals üblichen Namen Betriebskampfgruppen werden die K. noch heute zuweilen bezeichnet.) Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes trieb die SED seit Mitte 1953 die Aufstellung bewaffneter K. voran. Neben Angehörigen der damaligen KVP waren bei der Ausbildung zunächst Ausbilder der GST und der Volkspolizei tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Nichtmitglieder der SED in die K. hineingeholt. Um die Widerstände der Arbeiterschaft gegen eine Parteimiliz zu überwinden, forderte das ZK der SED am 3. 4. 1955, „starke Kampfgruppen zu bilden, und … zu disziplinierten, schlagkräftigen Einheiten zu entwickeln“. Es leitete auf seiner 23. Tagung (15. 4. 1955) eine Straffung der K. ein. Kurz darauf faßte das Politbüro der SED einen ausführlichen „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955). Darin nennt es den K. als Vorbilder: die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 — und die Internationalen Brigaden der rotspanischen Armee. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, als wirksames Instrument der Heimatverteidigung sowohl die Betriebe zu schützen als auch, wenn es die Situation erfordert, gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei … in[S. 196]nerhalb ihres Heimatgebietes zu kämpfen und die innere Sicherheit der Republik zu garantieren.“ (Damit verlangt die SED sinngemäß den Einsatz der K. an der Seite der Armee, die 1955 noch als Kasernierte Volkspolizei getarnt war.) Den K. werden die Altersgruppen von 25 bis 60 Jahren vorbehalten, während in der GST alle jüngeren Kräfte ihre Ausbildung erhalten. Dieser Beschluß des Politbüros führte zu immer strafferem Aufbau und besserer Ausbildung der K. durch die allgemeine Volkspolizei (VP). Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED auf seiner 29. Sitzung (14. 11. 1956) eine besonders „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“. Die K. lösen, so wurde betont, ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichtes Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25–60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. Die militärische Verantwortung für die K. tragen die Kampfgruppenkommandeure, die in besonderen Schulen ausgebildet werden. Auch ältere Offiziere, die die NVA dazu entläßt, und ehemalige Wehrmachtsoffiziere werden in die Stäbe der K. aufgenommen, um das K.-Führerkorps zu heben. Verantwortliche Ausbilder: Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Zuständiger Politkommissar der K.: Sekretär der Parteileitung. Frauen werden nur als Sanitäterinnen verwandt. Ausbildung: 4 Stunden wöchentl. zusätzlich zur Arbeitszeit. Hauptausbildungsthemen: Karabiner, Maschinenpistole, leichtes MG und Handgranate, Scharfschießen, Grund- und Geländeausbildung. Einen Teil der Lehrgänge für Führer und Unterführer der K. hält die Nationale Volksarmee ab. Die Waffen der K., zu denen auch mehr und mehr mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen kommen (schwere MG, Panzerautos, Pak), werden nicht bei den Einheiten aufbewahrt, sondern befinden sich unter Polizeibewachung in besonderen Lagerräumen. — Seit Anfang 1958 bilden die über 55 Jahre alten Mannschaften der K. eine K.-Reserve, die nur für örtliche Einsätze bestimmt ist. Bei der personellen Zusammensetzung der K. in den Betrieben usw. wird berücksichtigt, daß im Ernstfall jene Mitglieder, die Reservisten der Volksarmee sind, von der Volksarmee beansprucht werden; dies gilt aber nicht für die Kommandeure und Unterführer der K. Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit dem Sommer 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der Nationalen Volksarmee. Seit Anfang 1958 legen die K. eine „Verpflichtung“, d. h. einen Soldateneid ab. Der 1. Eid, der bis Mai 1959 galt, forderte u. a., „Befehle als Aufträge der Partei und unsere Staates zu betrachten …, an der Seite der anderen bewaffneten Kräfte der DDR und der Armeen des sozialistischen Lagers rückhaltlos für den Schutz unserer Heimat und den Sieg des Sozialismus einzutreten“. Der neue Eid, den am 1. 6. 1959 „Der Kämpfer“ — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Nr. 6) brachte, wird bezeichnet als „Gelöbnis der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Er lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ Seit 1956 werden die Hundertschaften der K. (= Kompanien), von denen es oft mehrere in einem Betrieb gibt, zu K. im engeren Sinne (etwa = Bataillonen) zusammengefaßt. Seit Frühjahr 1958 unterstehen mehrere Bataillone, die mindestens 3 Hundertschaften (= Kompanien) zählen, „Unterstäben“ (wohl = Regimentsstäben). Alle Unterstäbe je eines Kreises (in Großstädten und in Ost-Berlin je eines Stadtbezirkes) werden von einem „Zentralen Kampfstab“ (wohl = Brigadestab) befehligt. Diesen „Zentralen Kampfstäben“ gehören Funktionäre des Kreissekretariates der SED und Offiziere des Volkspolizei-Kreisamtes an. Seit Herbst 1959 werden in jedem Bezirk und im Sowjetsektor Berlins besondere schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet, die aus je 2 mot. Schützen-Hundertschaften und 1 schweren Hundertschaft (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG) bestehen. So gibt es im Stadtkreis Leipzig neben 10 leichten Bataillonen 3 solcher schweren Bataillone. Daß Bezirks-Kampfstäbe errichtet worden sind, darf als wahrscheinlich gelten. Anfang 1958 wurde im Ministerium des Innern die schon seit Mitte 1955 bestehende Abteilung „Kampfgruppen“ der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) zu einem Zentralen Kommando der K. erhoben. Die politische Leitung der K. liegt bei der Abteilung Sicherheit des ZK der SED. — Bei den größeren Übungen der K., die grundsätzlich schon seit 1955 auch auf den Einsatz außer[S. 197]halb der Betriebe und Heimatorte angelegt sind, nehmen häufig kleinere Einheiten der nichtkasernierten Volkspolizei und der GST teil, ferner zuweilen Bereitschaftspolizei, Deutsche ➝Grenzpolizei oder Einheiten der Nationalen Volksarmee. Die K. sind eine Miliztruppe, deren Kampfwert nicht unterschätzt werden darf. Stärke: nominell rund 300.000, davon einsatzfähig: 150.000. Seit Okt. 1957 gibt das ZK der SED monatlich die der Politschulung und der Ausbildung dienende Zeitschrift „Der Kämpfer“ (Verlag des MdI) heraus. Chefred. ist Major Otto Trötscher, vormals in der Grenzpolizei. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 209 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 195–197 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kandidat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben in Stadt und Land, in Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, in Behörden, Schulen und Anstalten aller Art. Schon seit Herbst 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie in Anfangs- und Vorformen errichtet. (Mit dem damals üblichen Namen Betriebskampfgruppen werden die K. noch heute zuweilen bezeichnet.) Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes…

DDR A-Z 1960

Forschung, Wissenschaftl.-technische (1960)

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1962 1963 1965 1966 Bisher standen in der SBZ die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei entsprechenden Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“ auszuarbeiten; ein solcher Plan wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Hingegen wird immer erneut erklärt, daß die theoretische Forschung engstens mit der Auswertung der Ergebnisse und der Wirtschaftspraxis verknüpft werden müsse. Bereits jetzt arbeiten zahlreiche Forschungsinstitute unmittelbar mit Industriebetrieben zusammen, zum Teil sind sie sogar räumlich mit ihnen verbunden. Zentrale Leitungsinstanz ist der Deutsche ➝Forschungsrat, dem als ausführendes Organ das Zentrale Amt für Forschung und Technik angegliedert ist. Die mittleren wirtschaftlichen Verwaltungsorgane (VVB, Räte der Bezirke und Kreise) sind verpflichtet, durch die Abteilungen Forschung und Technik in den ihnen unterstellten Betrieben die WtF. intensiv zu betreiben. Einige Betriebe wurden neu gegründet, in denen sowohl die wissenschaftliche Forschung betrieben wird, als auch die Ergebnisse unmittelbar in die Praxis umgesetzt werden, indem dort neue industrielle Erzeugnisse bis zur vollständigen Produktionsreife entwickelt werden. Sogar die Technologie der Produktion wird dabei festgelegt. Zwischen Professoren und Dozenten von Hochschulen und Universitäten einerseits und staatlichen Stellen und der Industrie andererseits hat sich ein System der „Vertragsforschung“ eingebürgert, das ebenfalls auf unmittelbare Verwertung der Forschungsergebnisse abgestellt ist. Über den Umfang der vom SED-Regime für Forschung aufgewandten Mittel enthält das Statist. Jahrbuch der SBZ von 1959 folgende Angaben: Im Staatshaushalt 1959 waren eingesetzt für „Akademien“ 125,5 Mill. DM Ost, für „Wissenschaftliche Institute und Forschung“ 971,6 Mill. DM Ost, zusammen also rd. 1097 Mill. DM Ost, das waren 2,3 v. H. des Staatshaushaltes. Die WtF. der SBZ verfolgt nach Äußerungen von SED-Funktionären eindeutig das Ziel, den Weltstand der Produktion zu erreichen und mitzubestimmen. (Qualität der Erzeugnisse). Zur Erreichung dieses Zieles — nicht zuletzt auch zur Einsparung eigener Finanzmittel — betreibt das Regime einen umfangreichen Informationsdienst in westlichen Ländern. Es wertet sämtliche internationalen Veröffentlichun[S. 127]gen über die neuesten Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und Technik aus und verfolgt genauestens die Veröffentlichungen aller Patentämter der Welt. Allein das Institut für Dokumentation der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften unterhält 140 verschiedene Dokumentations- und Informationsstellen. Weitere etwa 50 gleichartige Stellen gibt es bei den VVB und in Großbetrieben. Das Ost-Berliner „Deutsche Wirtschaftsinstitut“ z. B. beschäftigt sich weitestgehend mit der Beschaffung westlicher Literatur und anderer Informationen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Forschung und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 126–127 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1962 1963 1965 1966 Bisher standen in der SBZ die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei entsprechenden Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht…

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Eherecht (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Hierdurch ist vor allem das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Fragen beseitigt worden. Das Ehegesetz vom 20. 2. 1946, das wie alle übrigen Kontrollratsgesetze durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjetischen Ministerrats aufgehoben worden ist, ist zwei Monate später durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) ersetzt worden. Nach dieser VO müssen Mann und Frau das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung ist das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Danach ist die Ehe zu scheiden, wenn sie objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Gesellschaft und damit auch für die Eheleute und die Kinder verloren hat. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. In der sozialistischen Gesellschaft muß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Dieser Grundsatz gilt auch für die Ehefrau und erst recht für die geschiedene Ehefrau, selbst wenn sie Kinder zu betreuen hat (Gleichberechtigung der Frau). Nur dem Ehegatten, der außerstande ist, seinen Unterhalt aus eigenen Arbeitseinkünften oder sonstigen Mitteln zu bestreiten, kann für eine Übergangszeit von längstens zwei Jahren ein Unterhaltsanspruch zugebilligt werden. Weitere Rechtsgrundsätze des Entwurfs des neuen Familiengesetzbuchs (Familienrecht) sind durch [S. 99]das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und die Richtlinien für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten vom November 1951 geltendes Recht geworden. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen, der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1945 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder West-Berliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 98–99 Ehegattenzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Hierdurch ist vor allem das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Fragen beseitigt worden. Das Ehegesetz vom 20. 2. 1946, das wie alle übrigen Kontrollratsgesetze durch den am 19. 9. 1955 verkündeten…

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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1960)

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1949 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 lagen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjet. Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 375 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Handelsgesellschaften

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…

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Kriegsverbrecherprozesse (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die [S. 223]Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 29 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 222–223 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt.…

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Ferienaktion (1960)

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, die Staatsbehörden, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. (Die Anfänge gehen auf das Jahr 1951 zu[S. 118]rück.) Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen wenden SED, Staat und Massenorganisationen viele Millionen auf: Denn sie haben so die Gelegenheit, im Leben des Lagers und der jugendlichen Gemeinschaft mittelbar und unmittelbar für den oft „national“ und freiheitlich getarnten Bolschewismus der SED und des angeblichen „Arbeiter- und Bauernstaates“ zu werben. In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch „die Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“. § 4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wird gelenkt vom Amt für ➝Jugendfragen, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Mit dieser als Erholung und „frohe Ferien“ getarnten parteipolitischen Propagandaeinrichtung sucht die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der Bundesrepublik zu erfassen. Es gilt, „Zehntausende kleiner Gäste aus Westdeutschland“ zu gewinnen, so schrieb z. B. „Neues Deutschland“ am 1. 6. 1957. Dafür arbeitet auch die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), die in Verbindung steht mit Werner Zscheile, dem Leiter des Amtes für Jugendfragen der SBZ. Die Ferienaktion für westdeutsche Kinder ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. „Neues Deutschland“ behauptete am 20. 11. 1960 über das Jahr 1959: „Allein aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg … fuhren … mehr als 10.000 Kinder minderbemittelter Eltern in Ferienlager der DDR.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 117–118 Felsenstein, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGB

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, die Staatsbehörden, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. (Die Anfänge gehen auf das Jahr 1951 zu[S. 118]rück.) Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen wenden SED, Staat und Massenorganisationen viele Millionen auf: Denn sie haben so die…

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Periodisierung (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen. (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolgt jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeosie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisationen, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz, der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. [S. 309]Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus. In dieser Periode erfolgte im April 1958 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. der Vorgeschichte und Geschichte der BZ unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der sowjetischen Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legalisieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 308–309 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personalausweise

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen. (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen…

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Juden (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Stalins Kampf gegen den Trotzkismus (1927), weit stärker seit der „Säuberung“ der SU durch den totalitären Stalinismus (1936), werden die J. in der SU immer mehr benachteiligt und als religiöse wie nationale Gruppe schrittweise aufgelöst. Ähnlich greifen seit 1949 die bolschewistischen Parteien der Satellitenländer, wie die „antizionistischen“ Terror-Prozesse gegen den Palffy-Kreis und die Slansky-Gruppe beweisen, die J. an. Seit 1952 geht auch die SED gegen die J. vor (Antisemitismus), wenn auch mit taktischen Tarnungen und Verzögerungen, obwohl sie einerseits formal jeden Antisemitismus ablehnt und andererseits der Bundesrepublik sogar vorwirft, daß sie amtlich und halbamtlich den Haß gegen die J. nicht nur dulde, sondern auch züchte. Der Dietz-Verlag, der parteiamtliche Verlag der SED, brachte 1948 Siegbert Kahns Schrift „Antisemitismus und Rassenhetze“ heraus. Darin hieß es, entsprechend der damaligen Propaganda-Linie der SED: „Die Unterstützung der Juden bei der Wiederherstellung ihres vernichteten religiösen, kulturellen und sozialen Lebens ist eine Ehrenpflicht der neuen deutschen Demokratie.“ Es muß „gleichberechtigte Einreihung in das deutsche Leben sowohl wie die Entfaltung jüdischen Eigenlebens gewährleistet werden“ (S. 91). — Diese Forderung wird in der SBZ nur in bezug auf die Synagogen-Gemeinden notdürftig erfüllt, bleibt aber sonst auf dem Papier. Ein eigenes Bildungs- und [S. 187]Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Wohl schrieb Kahn 1948 (S. 90), es werde „notwendig sein, im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten eine Wiedergutmachung für die an den Juden begangenen Verbrechen zu leisten“, aber die SED und die Regierung der SBZ weisen jede besondere, ihren schweren Blutsopfern gemäße Entschädigung der J. zurück. Auch lehnen sie, im Gegensatz zur Bundesrepublik, jede Wiedergutmachung von Vermögenseinbußen der J. ab, sowohl bei einzelnen wie auch bei dem Staat Israel. Diese feindselige Haltung gegen die J. und die besondere, oft nur indirekte Form des Antisemitismus führte zu einer starken Abwanderung der Juden aus der SBZ. Die J. in der SBZ und im Sowjetsektor Berlins zählten 1946 rund 3.100 und Ende 1952 noch rund 2.600 Personen. Dagegen wird die Zahl der J. im Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 im Sowjetsektor Berlins geschätzt. (In der Bundesrepublik dagegen rund 21.000, dazu in West-Berlin rund 6.300.) — Den 81 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 9 in der SBZ und Ost-Berlin gegenüber: je eine in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt), Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Plauen und Schwerin; ferner eine im Sowjetsektor Berlins. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz in Halle. Literaturangaben Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 186–187 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Stalins Kampf gegen den Trotzkismus (1927), weit stärker seit der „Säuberung“ der SU durch den totalitären Stalinismus (1936), werden die J. in der SU immer mehr benachteiligt und als religiöse wie nationale Gruppe schrittweise aufgelöst. Ähnlich greifen seit 1949 die bolschewistischen Parteien der Satellitenländer, wie die „antizionistischen“ Terror-Prozesse gegen den Palffy-Kreis und die Slansky-Gruppe beweisen, die J. an. Seit 1952…

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Handel (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten, wurde der private Großhandel fast vollständig ausgeschaltet. Seit der Errichtung der DHZ in den Jahren 1949/50 übernahmen die staatlichen Großhandelsbetriebe weitgehend den Handel mit Industrieerzeugnissen. Der private Großhandel wurde vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott völlig ausgeschlossen. Auf den privaten Großhandel entfallen nur noch etwa 4 v. H. der gesamten Großhandelssätze. Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und Senkung der Handelsspannen, die von der Industrie- und Handelskammer jeweils festgesetzt werden, benachteiligt. Um sich die Fähigkeiten des privaten Einzelhandels zunutze zu machen und ihn enger [S. 160]an den staatlichen Handel zu binden, schloß man Agenturverträge und später Kommissionsverträge ab. Der Groß- und Einzelhandel in der SBZ übt kaum noch echte Handelsfunktionen aus. Er verteilt vielmehr den geplanten, knappen Warenfonds. Die vielfachen Versorgungsmängel, die bei der Tätigkeit der sowjetzonalen Handelsbetriebe auftreten, sollen im Bereich des Konsumgüterhandels durch die Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 159–160 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen…

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Familienrecht (1960)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht, Gleichberechtigung der Frau). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen [S. 114]über Eheschließung und Eheauflösung, die durch die VO vom 24. 11. 1955 in Kraft gesetzt wurden, noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familienpolitik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Familienname kann der Name des Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintragen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Sie beerben jedoch nicht die Verwandten des Vaters. Das elterliche Sorgerecht besitzt nur die Mutter. Gegen die Verwandten und Eltern hat das Kind nach dem Entwurf des Familiengesetzbuches den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. (Unterhaltspflicht) Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 113–114 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Faschismus

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht, Gleichberechtigung der Frau). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen [S. 114]über…

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Justizverwaltung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max Fechner). Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abteilungen: Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister der Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Schon seit Oktober 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabteilungen Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in: „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt, dessen einheitliche Leitung in den Händen des Stellv. des Ministers liegt. Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sind dem Just.-Min. durch § 13 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich zuerkannt. „Die Anleitung und Kontrolle haben die [S. 193]Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten“ (§ 13, Abs. 2). Mit dieser Weisungsbefugnis der J. gegenüber den Gerichten wird die Unabhängigkeit der Richter kraft Gesetzes endgültig beseitigt. Kontrolliert und angeleitet vom Ministerium werden auch die J.-Stellen in den Bezirken. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des stellvertretenden Ministers und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 192–193 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max Fechner). Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der…

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Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (1960)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 So lautet seit dem 15. 4. 1960, seit der Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf, die Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF). Zentralbehörde der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (Minister Hans ➝Reichelt). Das M. ist die Fortsetzung a) der schon seit dem 25. 7. 1945 bestehenden „Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft“ und b) der Abt. Erfassung der ebenso früh gegründeten „Zentralverwaltung für Handel und Versorgung“. Beide wurden dann Glieder der DWK und seit Okt. 1949 der Regierung der „DDR“. Der Altkommunist Edwin ➝Hoernle, der „Land und Forst“ während der Bodenreform und seither geleitet hatte, mußte es im Okt. 1949 bei Umbenennung in MfLEF abgeben. Ernst ➝Goldenbaum, der 1. Vors. der DBD, schien als Minister ein besseres Aushängeschild zu sein. Die SED hielt und hält es für zweckmäßig, im MfLEF. zwar den Posten des Staatssekretärs mit eigenen Parteimitgliedern, den des Ministers aber mit Mitgliedern der DBD zu besetzen, die sie für die häufigen Mängel und Zusammenbrüche in diesem Bereich haftbar machen kann. Die im Ministerium für Handel und Versorgung vorhandene „Hauptverwaltung für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wurde schon im Nov. 1950 in ein Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich umgewandelt und mit dem Altkommunisten Hermann Streit besetzt. Er leitete es bis Juni 1958, danach Helmut Koch (SED). Das MfLEF. hat im wesentlichen Hauptabteilungen (zeitweise und teilweise als Hauptverwaltungen bezeichnet) und wichtige Abteilungen: Planung, Pflanzliche Produktion; Tierische Produktion; Mechanisierung und Technologie; Agrarschulung; LPG; VEG; MTS; Forstwirtschaft; Erfassung und Aufkauf (geleitet von einem Staatssekretär, wohl Helmut Koch); Wissenschaft; Hoch- und Fachschulen; Polit. Massenarbeit. — Wie alle anderen hat auch das MfLEF. ein beratendes Kollegium. — 1. Stellv. des Ministers: Bruno Skodowski (SED), neben ihm mehrere weitere Stellv. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 276 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 So lautet seit dem 15. 4. 1960, seit der Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf, die Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF). Zentralbehörde der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der…

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Oelßner, Fred (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926 bis 1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag und Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau. Wegen ideologischer Fehler von 1937 bis 1940 Arbeit in einer Papierfabrik, während des Krieges unter dem Namen Larew Leiter der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 Leiter der Agitprop-Abt. des ZK der KPD, später der Abt. Parteischulung im Parteivorstand der SED. Seit 1947 ununterbrochen Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, 1949 bis 1950 Mitgl. des Kleinen Sekretariats des Politbüros, ab 1950 Mitgl. des Politbüros, außerdem von 1950 bis 1955 Sekretär für Propaganda des ZK und bis Okt. 1956 Chefredakt. der theoret. Zeitschrift der SED, „Einheit“. 24. 11. 1955 stellv. Ministerpräsident und Vors. der Kommission f. Fragen d. Konsumgüterproduktion und der Versorgung der evölkerung beim Präsidium des Ministerrats. 6. 2. 1958 wegen Kritik an der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik des Ulbricht-Flügels im Politbüro aus diesem Gremium ausgeschlossen und von seinen Funktionen im Staatsapparat entbunden. Danach Direktor der Sektion für Wirtschaftswissenschaften bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften. Im September 1959 wurde O. zu einem erneuten schriftlichen Schuldbekenntnis gezwungen. Er bereute seine „opportunistischen“ Auffassungen und seine „politische Blindheit“ in den Jahren 1956/57. (Säuberungen, Revisionismus.) Vom 7. 10. 1949 bis 12. 3. 1958 Abgeordneter der Volkskammer. Galt lange Zeit als führender Parteiideologe der SED, Verfasser zahlreicher theoretischer Schriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 298 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/oelssner-fred-larew verwiesen. ÖLB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Operativ

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926 bis 1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag und Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau.…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (1960)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Council for Mutual Economic Aid (russ. Abk. SEW), gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ Mitglied. China, Korea, Vietnam und die Mongolische Volksrepublik sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Organe des Rates sind: Die Ratstagung, die Stellvertretertagung, das Sekretariat des Rates, die ständigen Fachkommissionen und die ständigen oder zeitweiligen selbständigen Arbeitsgruppen. Hauptaufgaben des Rates: 1. Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, der langfristigen Pläne für ein Planjahrfünft und der Perspektivpläne für 20 Jahre; 2. Förderung des gegenseitigen Warenumsatzes zwischen den Teilnehmerländern, Zusammenarbeit der Außenministerien der Teilnehmerländer; 3. Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des Transportwesens und des Transitverkehrs; 4. Ausarbeitung von Fragen, die sich auf die Währung und die finanziellen Verrechnungen zwischen den Teilnehmerländern beziehen, einschließlich der Fragen des gegenseitigen Clearings; 5. Verwirklichung von Maßnahmen zur Entwicklung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, besonders auf dem Gebiet der Standardisierung der Produktion, des Austausches von technischen Erfahrungen und des gemeinsamen Baues von industriellen Anlagen. (Vgl. „Der Außenhandel“ 1/1958.) Auf Innerblocklieferungen des SEW entfielen 1957 lt. Mitteilung von A. Kosygin anläßlich des zehnjährigen Bestehens des SEW: 78 v. H. der Gesamtimporte der Mitglieder an Maschinen und Ausrüstungen; 72 bis 95 v. H. der Gesamtimporte an festen und flüssigen Heizstoffen, Eisenerz, Roheisen, künstlichen Düngemitteln, Getreide, Nadelholz; 60 v. H. der Gesamtimporte an Eisenwalzgut; 52 v. H. der Gesamtimporte an Baumwolle. Bis 1965 soll der Innerblockhandel um 60 v. H. zunehmen. Steigende Bedeutung gewinnen die Lieferungen kompletter Ausrüstungen für Industriewerke. Die Tschechoslowakei liefert in erster Linie Ausrüstungen für Kraftwerke, chemische Werke und Zementfabriken; die SBZ für Kraftwerke, Walzwerke, chemische Fabriken, Zementfabriken und für Werke der Leicht- und Lebensmittelindustrie; Polen Schwefelsäurefabriken, Zementwerke und Zuckerfabriken. Als eine neue Phase in der Entwicklung des SEW wird die tiefe und allseitige Koordination der Planung in den einzelnen Ländern mit dem Ziel der Arbeitsteilung und -Zusammenfassung bezeichnet. Dadurch wird die wirtschaftliche Abhängigkeit der einzelnen Mitgliedsländer immer größer. Im Rahmen der Koordination der Planung soll sich z. B. Polen auf Maschinenbau, Schiffsbau, Kohlenindustrie und chemische Industrie, die Tschechoslowakei vorwiegend auf schweren chemischen und energetischen Maschinenbau, die SBZ auf Apparatebau, energetischen, chemischen und metallurgi[S. 330]schen Maschinenbau sowie auf die chemische Industrie spezialisieren. Geplant ist der Bau einer Erdölleitung von der SU nach Ungarn, Polen, in die Tschechoslowakei und die SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 329–330 Rat des Stadtbezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Council for Mutual Economic Aid (russ. Abk. SEW), gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die…

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Außenpolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technischwissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nicht-komm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) be[S. 48]stätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaus der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, außerhalb des Ostblocks in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur zwei Staaten (Finnland und die VAR) richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in: Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Island, Jemen, Libanon, Sudan, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der „Kammer für Außenhandel der DDR“: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungs[S. 49]waffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u. a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit 1949 erhebt das Sowjetzonenregime Anspruch, als souveräner Staat anerkannt zu werden. Wenn es seit Frühjahr 1957 diese Forderung verstärkt, dann hat dies zwei Seiten. Einerseits wünscht das Sowjetzonenregime, das ganze deutsche Volk und die Welt sollten es als gleichberechtigt mit der Bundesrepublik anerkennen, als den einen deutschen Staat neben dem anderen. Andererseits ist die Forderung, als souveräner Staat anerkannt zu werden, ein innenpolitischer Schritt, ein Schachzug in der sowjetzonalen Wiedervereinigungstaktik. Sobald nämlich die „DDR“ als souveräner Staat und als einer der beiden deutschen Staaten anerkannt wäre, würde das Sowjetzonenregime die Forderung erheben, der alleinberechtigte und ausschließliche Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu sein. [S. 50]Das gleiche gilt von dem seit 30. 12. 1956 angeregten, seit 30. 1. 1957 deutlich ausgesprochenen Vorschlag zu einer Konföderation zwischen dem sowjetzonalen Staat und der Bundesrepublik. Er ist nicht eigentlich außenpolitisch, weil er auf einen staatsrechtlichen, bundesstaatsmäßigen Zusammenschluß zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik hinzielt, bei dem die Bundesrepublik mehr oder weniger staatsstreichmäßig sowjetisiert werden soll. Das Sowjetzonenregime sucht ständig nach Gelegenheiten, seine Forderungen zur Außenpolitik vorzutragen. Solch eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betont, sucht die „DDR“ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebt „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermeidet das Sowjetzonenregime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung der SBZ sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellt. Es versucht, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. Es bemüht sich, die Westmächte mißtrauisch gegen die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr zu machen — überhaupt auch den gesamten Westen gegen sie aufzuhetzen. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. (BMG) 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 47–50 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ…

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Nationalkomitee Freies Deutschland (1960)

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Das NK., das erst unter dem Eindruck der Katastrophe von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU praktisch nur als ein Instrument sowjet. Kriegsführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 1. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu bolschewistischen Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ. verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegründeten Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, Generalmajor a. D. Dr. Otto Korfes, Generalmajor Walter Freytag, Generalmajor Hans Wulz). Nach längerem Schweigen über das NK. wurde der 14. Jahrestag seiner Gründung im Jahr 1957 betont gefeiert. Die Festrede hielt Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD und stellv. Präsident der Volkskammer, der seit Gründung des NK. eifrig dazu beitrug, das NK. zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus zu machen. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere für Zwecke der „national“ und „friedlich“ getarnten Sowjet-Propaganda bei den deutschen Mittelschichten ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben Scheurig, Bodo: Freies Deutschland, das Nationalkomitee und der Bund deutscher Offiziere in der Sowjetunion 1943–1945. München 1960, Nymphenburger Verlagshandlung. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 289 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum…

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Kulturbund, Deutscher (1960)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte (nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses 1951) „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen deutlich hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein [S. 226]Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im November 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. vor allem dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen ➝Humanismus anzusprechen. Obschon die politische Zweckbestimmung und Ausrichtung des DK. immer weniger zu verkennen war, war er häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er immer wieder scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Februar 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u. a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“, „dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. In jüngster Zeit waren die Ergebnisse der Bitterfelder Konferenz für Inhalt und Richtung der Arbeit des DK. bestimmend; zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war er Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1959: 1220) und Arbeitsgemeinschaften. Je eine Zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografie wird vom DK. „betreut“, der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher ➝Schriftstellerverband, Verband ➝bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt; er löste Johannes R. ➝Becher ab. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschrift ist der „Aufbau“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 225–226 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturdirektor

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte (nach einem Beschluß seines 3.…

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Arbeitspolitik (1960)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 31]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden die Interessen der Arbeitnehmer bedingungslos den Interessen des staatlichen Arbeitgebers untergeordnet. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden. (Wirtschaftssystem) Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Der Fürsorgegedanke, im Pj. „die Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet, und je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft wird er mehr oder weniger betont, aber die Fürsorge wird nicht wegen des Eigenwertes des Menschen betrieben, sondern nur wegen seines Wertes als Produktionsfaktor. So wird der arbeitende Mensch auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil wird, stets nur als Objekt der A. behandelt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die arbeitenden Menschen ihrer Interessenvertretung beraubt worden. Die Betriebsräte wurden im Jahre 1946 abgeschafft und an ihre Stelle die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), also die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Da die BGL an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind und diese sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit zur SED befinden, sind sie keine Interessenvertretung, sondern dienen der Transmission des Willens der Staatspartei auf die arbeitenden Menschen. Damit hat der staatliche Arbeitgeber nicht nur freie Hand bei der Verfolgung seiner A., sondern findet sogar noch Unterstützung bei der angeblichen Interessenvertretung. Das Streikrecht wird verweigert. (Streik) Dementsprechend besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer bei der Führung der Wirtschaft nicht. Nach §~4 des Gesetzes der ➝Arbeit soll sie durch die „demokratischen staatlichen Organe“ verwirklicht werden, also praktisch durch den Arbeitgeber selbst. In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der SBZ aufgebaute Tarifvertragssystem hat für den Bereich der volkseigenen Wirtschaft nahezu aufgehört zu bestehen. An seine Stelle sind Gesetze und Verordnungen getreten. Gesetzlich geregelt sind: das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen, für die volkseigene Industrie ferner die Lohnsätze sowie die Bestimmungen zur Festsetzung der technisch begründeten Arbeitsnormen (TAN). In manchen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft (z. B. im Handel) sowie in der Verwaltung bestehen Tarifabkommen, die zwischen dem FDGB und den staatlichen Verwaltungen abgeschlossen sind. In den volkseigenen Betrieben werden alljährlich Betriebskollektivverträge (BKV) abgeschlossen. Sie haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung, sondern enthalten vor allem Verpflichtungen von Werkleitung und BGL zur Erhöhung der Produktion. Sie werden für ein wichtiges Mittel der A. gehalten. Indessen haben sie wegen der Interesselosigkeit der Arbeiter nicht den von den Funktionären gewünschten Erfolg. Der Erhöhung der Produktion dienen: a) die Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte, b) ihr zweckmäßiger Einsatz und c) vor allem die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. [S. 32]a) Zur Vermehrung der Arbeitskräfte sollen alle Arbeitskraftreserven erschlossen werden. Zu ihnen zählen vor allem die Frauen, weshalb die Zahl der arbeitenden Frauen ungewöhnlich hoch ist (Frauenarbeit). Die Leistungen aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) und die Sozialfürsorge sind so geregelt, daß nur erwerbsunfähige Witwen und Invaliden Renten erhalten, damit alle anderen gezwungen sind, Arbeit aufzunehmen. Arbeitslose erhalten entweder gar keine oder nur sehr ungenügende Unterstützung (Arbeitslosenversicherung). Indessen sind die Reserven an Arbeitskräften jetzt wegen des Heranwachsens der geburtenschwachen Jahrgänge und der Überalterung der Bevölkerung sowie der andauernden Fluchtbewegung in die Bundesrepublik erschöpft, so daß mit einer Vermehrung nicht mehr zu rechnen ist. b) Um so größere Bedeutung bekommt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte (Arbeitskräftelenkung). Vor allem der Lenkung des Berufsnachwuchses wird große Bedeutung zugemessen (Berufslenkung). Die kurzen Kündigungsfristen (nur 14 Tage) dienen dem Ziele, kurzfristig Entlassene an andere Arbeitsplätze vermitteln zu können. Indessen fehlt für eine wirklich straffe Arbeitskräftelenkung zur Zeit die gesetzliche Grundlage, die zu schaffen deswegen erwogen wird. (Arbeitskräfteproblem) c) Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das beste Mittel zur Erhöhung der Produktion angesehen, weil sie diese ohne Vermehrung der Arbeitskräfte ermöglicht und gleichzeitig die Gestehungskosten sich nicht erhöhen, sondern sogar vermindert werden. Der Erhöhung der Arbeitsproduktivität gelten daher alle Anstrengungen der A. Ihr hat vor allem das Lohnsystem zu dienen. Unter Ausnutzung des Strebens von Menschen, möglichst viel zu verdienen (materielle Interessiertheit), wird der Lohn von der Leistung abhängig gemacht (Leistungslohn, Stücklohn, Prämienzeitlohn, Prämienstücklohn, Objektlohn). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (Prämienwesen). Bei Bezahlung im Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da nach Erhöhung der Arbeitsnormen nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aufgabe von Aktivisten und Neuerern ist es, die Normen in die Höhe zu treiben. Ihre Leistungen werden für die anderen Arbeitnehmer als vorbildlich hingestellt. Eine große, erst in den letzten Jahren etwas verkleinerte Differenzierung der Löhne, sowohl zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch innerhalb der Wirtschaftszweige zwischen den einzelnen Lohngruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog, Lohngruppe), soll ebenfalls einen Anreiz zu höheren und besseren Leistungen geben. Sie führt zur Favorisierung einzelner Gruppen. Bessere und höhere Leistungen sollen auch durch die Qualifizierung der Arbeitskräfte erreicht werden. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Durch Auszeichnungen werden diejenigen belohnt, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben. Mit dem sozialistischen ➝Wettbewerb wird die Neigung von Menschen, ihre Kräfte und ihr Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine scharfe Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Die wichtigste Aufgabe von Meistern und Brigadieren ist, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzutreiben. Durch die Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft restlos in den Dienst des Regimes zu stellen. Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität bedeutet in der Regel eine Erhöhung der Arbeits[S. 33]intensität, besonders, weil die Möglichkeiten, moderne Ausrüstungen und eine bessere Betriebsorganisation zu schaffen, im allgemeinen nur gering sind und im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) stets die Gefahr besteht, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen immer mehr zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung um 3 Stunden in der Woche (Arbeitszeit) ist nur eine ungenügende Kompensation. Die Löhne zeigen im Durchschnitt einen Trend nach oben. Das Verhältnis zwischen dem Ansteigen der Arbeitsproduktivität und dem Anwachsen der Löhne ist nach offiziellen sowjetzonalen Angaben seit 1953 insofern ungünstig geworden, als die Löhne oft schneller anwachsen als die Arbeitsproduktivität. Wiederholte Versuche, das Verhältnis umzukehren, waren nur wenig erfolgreich, weil die Arbeiter der Erhöhung der Arbeitsnormen erheblichen Widerstand entgegensetzten und die Fuktionäre dem desto mehr Rechnung trugen, je näher sie dem Betrieb standen. Anwachsen der Arbeitsproduktivität und Steigen der Durchschnittslöhne halten sich zur Zeit etwa die Waage. So verlangt die A. erhebliche Opfer von den Arbeitern, ohne daß dadurch die permanenten Schwierigkeiten der sowjetzonalen Wirtschaft behoben werden können. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 31–33 Arbeitsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 31]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden…

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Staatsbeteiligung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Nach dem Mustervertrag führt das Stehenlassen der Gewinne nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Neben der DIB können auch VEB, VVB und die Deutsche Reichsbahn staatlicher Gesellschafter sein. Wenn auch diese neuen Gesellschaften neben steuerlichen Vergünstigungen, besserer Material[S. 394]versorgung und bevorzugter Auftragserteilung gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 1 v. H. der Lohn- und Gehaltssumme hinaus wird für die Prämiierung der Arbeiter ein Fonds gebildet, der dem Direktorfonds (jetzt Betriebsprämienfonds, Kultur- und Sozialfonds) der VEB ähnelt und steuerlich als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Weiterhin sind Betriebsverträge nach dem Muster des Kollektivvertrages der VEB mit der Belegschaft abzuschließen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten tariflichen Entgelte gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank und sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Alle Betriebe mit St. werden in das Rechnungseinzugsverfahren einbezogen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelte sich die Zahl der halbstaatlichen Industriebetriebe wie folgt: Im Jahre 1956 waren in diesen Betrieben 14.331, 1957 = 44.976, 1958 = 126.472 Arbeiter und Angestellte und 1959 = 240.498 (ohne Lehrlinge) beschäftigt. (Wirtschaftssystem, Industrie- u. Handelskammer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 393–394 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerkunde

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die…

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Presse (1960)

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten, die Presseabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen wird geheimehalten. Die Gesamtauflage aller Zeitungen dürfte mehr als 4 Millionen Exemplare übersteigen. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß [S. 320]der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 216, während 4 CDU-Bezirkszeitungen nur 18 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher P. werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319–320 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen…

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Kraftverkehr (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden. Fast die Hälfte der Gütertransportleistungen werden im K. bewältigt. Etwa ein Viertel des Personenverkehrs erfolgt durch öffentliche Kraftverkehrslinien (außer den kommunalen Verkehrsleistungen). Der Anteil privater K.-Unternehmer im Güterverkehr war 1959 mit 36 v. H. noch verhältnismäßig groß; im Personenverkehr betrug der Privatanteil nur etwa 10 v. H. Für den privaten K. besteht aber keine echte Selbständigkeit mehr, denn der gesamte K. wird durch die staatlichen Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr und seine örtlichen Niederlassungen gelenkt. Der Fahrzeugbestand ist völlig überaltert. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig, und der Zugang an neuen Kraftfahrzeugen ist unzureichend. Als eines der Ziele des Siebenjahrplans ist beabsichtigt, den Verkehrsanteil des K. gegenüber der Eisenbahn noch weiter zu steigern. Diese Steigerung soll vor allem durch noch straffere Organisation des K. erzielt werden. Es ist vorgesehen, bis 1965 etwa 50.000 Tonnen Laderaum des Werkverkehrs, der z. T. nicht voll ausgelastet wird, in die „volkseigenen“ Kraftverkehrsbetriebe umzusetzen. Die tägliche Einsatzzeit je Lkw soll dadurch von 10 Stunden (1958) auf 12,3 Stunden erhöht werden. Als weitere Maßnahme zur strafferen Organisation des K. ist beabsichtigt, den öffentlichen K. weiter zu konzentrieren und zu spezialisieren. Bis 1965 sollen die z. Z. etwa 150 „volkseigenen“ Kraftverkehrsbetriebe in 100 Großbetriebe umgewandelt werden. — Dem öffentlichen Personenverkehr sollen bis 1965 5.400 neue Omnibusse übergeben werden, die vor allem zur Bewältigung des Berufsverkehrs in den neuen Industriegebieten östlich der Elbe benötigt werden. — Der Bestand an Personenkraftwagen betrug im Jahre 1959 je 1.000 Einwohner in der Bundesrepublik 68, in der SBZ nur 8 Fahrzeuge, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß dort ein sehr viel größerer Anteil der vorhandenen Pkw auf Behörden, Organisationen und Betriebe entfällt. Der individuelle K. wird auch in der Periode des Siebenjahrplans nur gering entwickelt (Kraftfahrzeugindustrie). Statt dessen soll in den Städten der Taxiverkehr ausgebaut und ein Leihverkehr für Pkw und Kraftfahrzeuge eingerichtet werden. Einer amtlichen sowjetzonalen Schätzung zufolge fehlten der Wirtschaft der SBZ im Jahre 1957 mindestens 80.000 Lkw und 120.000 Pkw. Die Produktion war seitdem gering und hat den Fehlbestand nicht vermindern können, da inzwischen weitere Fahrzeuge des alten Bestandes ausgefallen sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 219 Kraftstofferzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kramer, Erwin

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden. Fast die Hälfte der Gütertransportleistungen werden im K. bewältigt. Etwa ein Viertel des Personenverkehrs erfolgt durch öffentliche Kraftverkehrslinien (außer den kommunalen Verkehrsleistungen). Der Anteil privater K.-Unternehmer im Güterverkehr war 1959 mit 36 v. H. noch verhältnismäßig groß; im Personenverkehr betrug der Privatanteil nur etwa 10 v. H. Für den…

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Volksdemokratie (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung). Voraussetzung für die Errichtung der V. in Europa war in allen Fällen die Anwesenheit sowjet. Besatzungstruppen und die moralische, politische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau. Unter Bruch der Jaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ — einer spezifischen Erscheinungsform der V. — die Vorherrschaft der kommun. Parteien. Säuberungen und die systematische Ausschaltung aller nichtkommun. Kräfte aus den Schlüsselstellungen vereitelten jede erfolgreiche Opposition. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch als auch wirtschaftspolitisch und militärisch durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und den Warschauer Beistandspakt straff koordiniert. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit der V. mit der SU abzuschwächen oder aus dem Ostblock auszuscheren, gilt, wie die Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956 bewiesen haben, als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“ und wird von der SU mit wirtschaftlichen und politischen Zwangsmaßnahmen, wie z. B. 1948/49 gegenüber Jugoslawien (Kominform), oder mit offener militärischer Invasion, wie in Ungarn 1956 beantwortet. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 434 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung).…

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Industrie (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands ein ausgesprochenes I.-Gebiet. Während in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitenden und die Verbrauchsgüter-I. ihre wesentlichen Standorte. Als Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verminderte sich das industrielle Nettovermögen in der Bundesrepublik um etwa ein Viertel, dagegen in der SBZ um mehr als die Hälfte (davon zwei Drittel schwierig wiederbeschaffbare industrielle Ausrüstungen). Unter ständigem politischem Druck auf die Arbeitnehmerschaft (Produktionspropaganda) und unter Vernachlässigung der Verbraucherinteressen (Konsumgüterversorgung) wurde seitdem die I.-Produktion erheblich gesteigert (Fünfjahrplan). Das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure, die — ohne damit dem kommun. Regime dienen zu wollen — ihr Bestes gaben, hat sehr erheblich dazu beigetragen, diese Produktionssteigerungen trotz Planungsmängeln, ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe und unzureichender Materialversorgung zu erzielen. Rund ein Drittel aller Beschäftigten in der SBZ ist in I.-Betrieben tätig. Im Jahre 1959 entfielen vom gesellschaftlichen Gesamtprodukt (Bruttoprodukt) in der SBZ fast zwei Drittel auf die I.-Erzeugung. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Flugzeugbau, Kraftfahrzeugbau, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Örtliche Industrie, Örtliche Wirtschaft) Literaturangaben Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Die Entwicklung der Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im 1. Halbjahr 1951. (Mat.) 1951. 24 S. m. 13 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 11 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Halbjahr 1952. (Mat.) 1952. 24 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion in der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des dritten Quartals 1952. (Mat.) 1953. 27 S. m. 9 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1952 und Planziffern für 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im ersten Quartal 1953. (Mat.) 1953. 22 S. m. 10 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone im 1. Halbjahr 1953 und Plan 2. Halbjahr 1953. (Mat.) 1953. 32 S. m. 15 Anlagen. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 175 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriearbeiter aufs Land

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands ein ausgesprochenes I.-Gebiet. Während in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitenden und die Verbrauchsgüter-I. ihre wesentlichen Standorte. Als Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verminderte sich das industrielle Nettovermögen in der Bundesrepublik um…

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Eigentum (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und durch Verstaatlichung der Bodenschätze, der Bergbaubetriebe und eines Teils der Lichtspieltheater. Das genossenschaftliche E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ eine niedere Form des sozialistischen E., weil nicht das werktätige „gesamte Volk in Gestalt seines Staates“ Eigentümer ist, sondern nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur in[S. 100]sofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1956, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung (Grundeigentum). Beim Privat-E. an den Produktionsmitteln wird zwischen Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerkern, Einzelhändlern) und dem kapitalistischen Privat-E. unterschieden. Jenes ist „die Aneignung eigener persönlicher Arbeit“. Das kapitalistische Privat-E. besteht demgegenüber in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 99–100 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingreifdivision

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und durch…

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1960: K

Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampagne Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kinderzeitschriften Kinderzuschlag, Staatlicher Kindesweihe Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbauer Klerikaler Militarismus Klingenthal Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Kommissionen Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU) Kommunismus Kompaß Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsum-Spezialhandel Kontakte Kontenführungspflicht Konto junger Sozialisten Kontrolle Kontrollkommission Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollstreifen Kontrollziffern Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Koordinierung Korfes, Otto Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Körperliche Arbeit Kosmopolitismus Kostenrechnung KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus-Ordnung Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreditwesen Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisforstamt Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Kreisplankommission Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Krolikowski, Werner Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kuczinski, Jürgen Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kursant KVP KVPD KWU

Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampagne Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kinderzeitschriften Kinderzuschlag,…

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VVB (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. VVB war in den Jahren 1948 bis 1950 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 2. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Produktionsministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1958 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 3. VVB ist seitdem die Bezeichnung für neuartige „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die keinerlei Ähnlichkeit mit den unter 1. gekennzeichneten „Vereinigungen“ haben. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Februar 1955 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten der SBZ mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstehen den Fachabteilungen der Staatlichen ➝Plankommission; sie leiten also die „zentralgeleitete“ VE-Industrie an (Unterschied dazu: örtliche Industrie). Nach dem Stand von Mitte 1958 gibt es 80 VVB, in deren Betrieben im Jahre 1959 wertmäßig zwei Drittel der sowjetzonalen Industrieerzeugnisse hergestellt wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 440 VP-See A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-Saatgut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der SBZ nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Abk. VVB war in den Jahren 1948 bis 1950 die Abk. für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d. h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch…

DDR A-Z 1960

Jagd (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 185]Am 21. 11. 1953 ist das „Gesetz zur Regelung des Jagdwesens“ erlassen worden. Als politische Zielsetzung stellte der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland in den Vordergrund. Er erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden. Die J.-Behörden gliedern sich in; Oberste J.-Behörde (Ministerium für Land- und Forstwirtschaft), J.-Behörde des Bezirkes (Rat des Bezirkes), J.-Behörde des Kreises (Rat des Kreises). Aufgabe der J.-Behörde ist die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des genannten Gesetzes, Kontrolle der Abschußpläne, Aufteilung und Verwertung des erlegten Wildes. Ihrer Beschlußfassung unterliegen die personellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen. Sie hat einen J.-Beirat gebildet aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei und der politischen Parteien und Organisationen. Das Kreisgebiet ist in J.-Gebiete so aufgeteilt, daß möglichst ausschließliche Feld- oder Waldjagdgebiete vermieden werden. Ihre Größe beläuft sich auf 1.000 bis 4.000 ha. Auf Anordnung der Obersten J.-Behörde werden Sonderjagdgebiete in den Mittelgebirgen (Harz und Thüringen) und vereinzelt in Norddeutschland eingerichtet. Ihre Bewirtschaftung unterliegt der Obersten J.-Behörde. Die J. erfolgt in diesen Sondergebieten im Gegensatz zur kollektiven J.-Ausübung als Einzel-J. Sie ist Spitzenfunktionären, Intelligenzlern und Diplomaten vorbehalten. Die planmäßige Jagd erfolgt durch staatlich beauftragte Berufsjäger. Für Angehörige der Roten Armee (Offiziere) sind in jedem Kreisgebiet Sonderjagdgebiete eingerichtet. Die ehrenamtlichen Jagdgebietsleiter werden von der J.-Behörde des Bezirkes auf Vorschlag der Kreisjagdbehörde bestätigt, wobei neben der körperlichen und fachlichen Eignung auf die politische Zuverlässigkeit besonderer Wert gelegt wird. Neben jagdlichen Aufgaben obliegt ihnen die Führung des Abschußbuches über Strecken- und Fallwild, der Nachweis über Munitionsempfang und -verschuß, Wildablieferung und -verteilung. In seinem J.-Gebiet hat er die J.-Teilnehmer aufzustellen und auszubilden. Da die J. nicht das Vorrecht einzelner oder privilegierter Kreise sein soll, geschieht sie im J.-Kollektiv, das aus etwa 10 bis 15 Schützen besteht. „Kollektivjagden können nur durch Jagdkollektive der Gesellschaft für ➝Sport und Technik gemeinsam mit den Jagdgebietsverantwortlichen und den staatlich beauftragten Jagdberechtigten organisiert und durchgeführt werden“ (GBl. I, 1958, S. 525). Zur Ausübung der J. bedürfen die J.-Berechtigten eines J.-Erlaubnisscheines, der für die einzelnen Kategorien besondere Kennzeichen aufweist. Alle J.-Berechtigten erhalten zu ihrem J.-Erlaubnisschein einen persönlichen J.-Waffenschein, der nur für das zugewiesene J.-Gebiet Gültigkeit hat. J.-Teilnehmer an Kollektivjagden erhalten lediglich einen J.-Teilnahmeschein, der nur für das zugewiesene J.-Gebiet gilt. Nach der J. müssen Waffen und Munition der Volkspolizei abgegeben werden. Die Ausstellung eines J.-Berechtigungs- oder -Teilnahmescheins wird davon abhängig gemacht, daß eine J.-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen (Flinten) verwandt. Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, werden den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zugeleitet. Beim Transport muß das erlegte Schalenwild mit einem Wildursprungsschein versehen sein. Die J.-Schulung wird von der Gesellschaft für ➝Sport und Technik durchgeführt und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 185 Investitionsbank, Deutsche (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 185]Am 21. 11. 1953 ist das „Gesetz zur Regelung des Jagdwesens“ erlassen worden. Als politische Zielsetzung stellte der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland in den Vordergrund. Er erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der…

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Sozialfürsorge (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,- DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,- DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Be[S. 378]trag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. In einer Geheimanweisung vom 20. 12. 1952 wurde verboten, daß S.-Unterstützung an Personen gezahlt wird, die nicht invalide im Sinne der Sozialversicherung, also nicht mindestens zu 66⅔ v. H. erwerbsbeschränkt sind. Selbst Frauen und Kindern sollte die Unterstützung entzogen werden. Auch nach Verkündung des Neuen Kurses wurde die Anweisung nicht aufgehoben. In der Praxis wurde sie indessen nicht so rigoros durchgeführt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist, (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 377–378 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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Staatsrat (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1957 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark ausgedehnt. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), sechs Stellv. d. Vorsitzenden (Grotewohl, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 15 Mitgliedern (Leuschner, Ebert, Correns, Thießen, Polak, Ermisch, Rodenberg, Mewis, Grützner, Bernhard ➝Koenen, Rieke, Christoph, Kind, Irmgard Neumann, Krauß, Horst ➝Schumann). Als Sekretär des St. fungiert Otto Gotsche (SED). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Er verkündet die Gesetze, verpflichtet die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, schreibt Wahlen zur Volkskammer aus, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, [S. 396]ernennt Botschafter und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter entgegen. Neben diese meist repräsentativen Aufgaben treten Funktionen, die von den klassischen verfassungsrechtlichen Befugnissen eines Staatsoberhauptes bzw. oberster Staatsrepräsentation stark abweichen. So gibt der St. „allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze“, kann er selbständig „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ erlassen, grundsätzliche Beschlüsse zu „Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes“ fassen, „grundsätzliche Anordnungen des Nationalen ➝Verteidigungsrates“ bestätigen und die Mitglieder des Verteidigungsrates berufen. In der Verfassungspraxis tritt der St. damit in eine Funktionskonkurrenz mit den legislativen und exekutiven Organen der SBZ. (Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 395–396 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1957 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt…

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Gesamtdeutsche Arbeit (1960)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt hauptsächlich bei dem seit 1959 von Max Spangenberg geleiteten sog. Arbeitsbüro des ZK der SED (früher Westkommission, dann Abt. für gesamtdeutsche Arbeit) (Erich ➝Glückauf), bei der „Zentralen Kommission für gesamtdeutsche Arbeit“ beim ZK der SED, den entsprechenden Abt. der wichtigsten Massenorganisationen und der Nationalen Front sowie beim Ausschuß für deutsche Einheit. Die Arbeitsdirektiven erteilen das Politbüro und das Sekretariat des ZK der SED. Unter GA. wird vor allem die propagandistische Tätigkeit im Sinne der jeweiligen Deutschlandkonzeption der KPdSU- und SED-Führung verstanden (Wiedervereinigung). Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD, unter der Parole „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Verantwortlich für diese Bemühungen im SED-Politbüro: Hermann ➝Matern. Außerdem bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen und Institutionen um Zusammenarbeit mit ehemaligen Offizieren, NSDAP-Mitgliedern, Unternehmern u. a. Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik (Infiltration, Tarnorganisationen). Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die Bundesrepublik zur Unterstützung und Kontrolle der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung finanzieller Zuschüsse; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Delegationen, die insbesondere in Betrieben. Hochschulen, in den Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit gewählten Volksvertretern und mit Kommunalpolitikern in der Bundesrepublik diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der Bundesrepublik in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“; Veranstaltung von „Gesamtdeutschen Arbeiterkonferenzen“ und von „Gesamtdeutschen Gesprächen“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. Die Teilnehmer aus der Bundesrepublik sind in der Mehrzahl getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der Bundesrepublik. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u. a. werden aufgefordert, mit bekannten oder unbekannten Personen in der Bundesrepublik in briefliche Verbindung zu treten sowie „Patenschaften“ zu übernehmen und über den Deutschlandplan der SED, die sozialistischen Errungenschaften in der SBZ, die angeblich „undemokratischen Verhältnisse“ in Westdeutschland und die „Vorbereitung eines Blitzkrieges“ durch die Bundesregierung „aufzuklären“. Darüber hinaus umfassende Propagierung der SED-Deutschlandkonzeption durch den SBZ-Rundfunk und das Fernsehen. Die jährlichen Aufwendungen für alle diese Tätigkeiten werden auf etwa 100 bis 120 Millionen DM West und 250 Millionen DM Ost beziffert. Für die propagandistische Tätigkeit ist Albert ➝Norden, Mitgl. des SED-Politbüros, zuständig. In allen wichtigen politischen Fragen der GA., zum Teil sogar in Detailfragen entscheidet Walter ➝Ulbricht. Ziel der GA. ist, die Bundesrepublik aus „den Händen der Monopolherren und ihrer Diener“ zu befreien und dafür Sorge zu tragen, daß „ganz Deutschland ein blühendes und in der Welt geachtetes sozialistisches Vaterland wird“ (Beilage 49 zur Zeitschrift „Junge Generation“, S. 11). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 141 Gerster, Ottmar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, Gesellschaftliches

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Verantwortung für die GA. liegt…

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Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) (1960)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 470]Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Zollämter, soweit solche noch zu erfüllen sind — wie der Kontrolle des Waren- und Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit dem Außen- und Innerdeutschen (Interzonen-)Handel. Dieses Amt umfaßt 1. den ehem. Dienstzweig „Zoll“ des Ministeriums der Finanzen — Abgabenverwaltung — als Hauptverwaltung Zoll (Überwachung und Sicherung des planmäßigen Zollverkehrs zwischen der SBZ und dem Ausland); 2. das ehem. „Amt für Kontrolle des Warenverkehrs“ als Hauptverwaltung Warenkontrolle (Durchführung ähnlicher Aufgaben wie die Hauptverwaltung Zoll an der Zonengrenze und den Sektorengrenzen in Berlin). Dem AZKW wurden eine Reihe Hauptzollämter und Zollämter angegliedert. Den Hauptzollämtern wiederum unterstanden die Binnen- und Grenzzollämter (bei den Grenzzollämtern unterscheidet man Eisenbahn-, Wasser- und Luftzollämter). Die Hauptzollämter wurden im Sommer 1953 neben mehreren unbedeutenden Zollämtern aufgelöst und ihre Funktionen den neuerrichteten Bezirkszollämtern übertragen. Die Zollämter sind organisatorisch den Bezirkszollämtern unterstellt. Sowohl Zollämter als ouch Bezirkszollämter erhalten ihre dienstlichen Weisungen unmittelbar vom AZKW in Berlin. Durch diese Zentralisierung soll eine bessere Kontrollmöglichkeit erreicht werden Weiterhin gehören zu den Aufgaben des AZKW die Kontrolle der in- und Ausfuhr von Devisen. (Zölle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 470 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zonengrenze

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 470]Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die…