DDR A-Z 1960

Reparationen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne irgendwelche Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa fünf Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit ebenfalls mindestens fünf Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. [S. 347]Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle in dieser kurzen Zeit nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H.. Energieerzeugung 5 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 12 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungsunterhalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd, Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte tatsächlich jedoch wesentlich höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 3,5 Mrd. Mark. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Sub[S. 348]ventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 2,5 Mrd. Mark geschätzt. g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Diese Aufzählung enthält nicht eine Reihe sonstiger R.-Leistungen der SBZ, die zahlenmäßig überhaupt nicht zu erfassen sind, z. B. den Nutzen der Sowjets aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften, aus der Beschlagnahme deutscher Patente und der Nutznießung neuer deutscher Patente usw. (Patentrecht) Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Summen: Hierin ist nicht enthalten der Rückkaufpreis der SAG-Betriebe mit mindestens 3,5 Mrd. Mark. Eine andere bekanntgewordene Berechnung eines westlichen Experten läßt die 10 Mrd. für Beute und Demontagen aus und berechnet den Nutzen aus den SAG-Betrieben etwas anders. Diese Berechnung kommt auf rd. 32 Mrd. Reparationen ohne Besatzungskosten, was sich etwa mit der obigen Berechnung deckt. Die Beute- und Demontageentnahmen der Sowjets sind jedoch tatsächliche Verluste der SBZ, und andererseits hat die SU damit Kompensation für die eigenen Kriegsschäden in Besitz genommen. Es besteht demnach kein Anlaß, diese Posten bei der Berechnung der Reparationen nicht mit einzubeziehen. Legt man den von den Sowjets bis 1952 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 43,60 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 17,60 Mrd. Dollar, also 7,60 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Propaganda-Behauptungen wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 346–348 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen ist bis heute noch nicht…

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Presse (1960)

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten, die Presseabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen wird geheimehalten. Die Gesamtauflage aller Zeitungen dürfte mehr als 4 Millionen Exemplare übersteigen. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß [S. 320]der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 216, während 4 CDU-Bezirkszeitungen nur 18 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher P. werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319–320 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Presse: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P. ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen…

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Altersversorgung (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine weitaus bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner seit längerem Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine [S. 19]zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen schon nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte gibt es nicht. Diese werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 V. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18–19 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine…

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Kassation (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung [S. 199]der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen, in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden“ (Schumann in: „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954). Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 198–199 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…

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Abweichungen (1960)

Siehe auch: Abweichung: 1985 Abweichungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Stehender Begriff des Pj. für Auffassungen, die nicht der als „Generallinie“ vom ZK der KPdSU in Moskau verkündeten Lehre des Marxismus-Leninismus und ihrer häufig wechselnden Auslegung entsprechen: sie werden seit Lenin auf das schärfste bekämpft. A. gelten nicht nur als Verstoß gegen die Parteidisziplin, sondern auch als Verrat am Sozialismus und an den Interessen der Arbeiterklasse, die den Interessen des Volkes gleichgesetzt werden. Je nachdem, ob die A., gemessen an der jeweils gültigen „Parteilinie“, zum Radikalismus oder zur Mäßigung bzw. zum Ausgleich mit den Gegnern neigen, werden sie als Linksabweichungen (Sektierer, Dogmatismus), Rechtsabweichungen, Versöhnlertum oder Opportunismus gebrandmarkt. Darunter fiel und fällt auch die als Revisionismus und als „Paktieren mit dem Klassenfeind“ verdammte Lehre der deutschen Sozialdemokratie (Sozialdemokratismus) seit Bernstein und Kautsky. Da der Bolschewismus vorgibt, alle Natur- und Lebenszusammenhänge endgültig und eindeutig wissenschaftlich erkannt zu haben, wird das abendländische Bestreben, die Wahrheit über die Natur- und Lebenszusammenhänge durch empirische Beobachtung und selbständiges Denken frei von Vorurteilen objektiv zu erkennen, als Objektivismus gefürchtet und verfolgt. Infragestellung der vom Bolschewismus behaupteten zwangsläufig wirkenden Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung (Marxismus-Leninismus) wird als Subjektivismus bekämpft. Die seit Jahren in der SBZ in breitesten Kreisen bis in die Parteimitglied[S. 11]schaft hinein bestehende Hoffnung auf einen Ausgleich zwischen beiden Teilen Deutschlands und die damit verbundene Ablehnung einer „kämpferischen“ Haltung gegenüber der Bundesrepublik unter gleichzeitiger Einschätzung des bolschewistischen Regimes der SBZ als eines bloßen Provisoriums wird von den Bolschewisten schärfstens als „Theorie vom Dritten Weg“ (Dritter Weg) bekämpft. Zur Bekämpfung aller A. wird immer wieder die revolutionäre ➝Wachsamkeit der Parteimitglieder aufgerufen. A. innerhalb der kommunistischen Parteien werden in leichten Fällen durch das Verfahren der Kritik und Selbstkritik ausgemerzt. In schweren Fällen, und wenn die Betroffenen nicht widerrufen, ist Parteiausschluß die Folge; außerdem (wenigstens bis zum XX. Parteitag der KPdSU von 1956) gegebenenfalls gesellschaftliche Vernichtung in Zwangsarbeitslagern oder Liquidierung mit oder ohne Gerichtsverfahren. (Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 10–11 ABV A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abwerbung

Siehe auch: Abweichung: 1985 Abweichungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Stehender Begriff des Pj. für Auffassungen, die nicht der als „Generallinie“ vom ZK der KPdSU in Moskau verkündeten Lehre des Marxismus-Leninismus und ihrer häufig wechselnden Auslegung entsprechen: sie werden seit Lenin auf das schärfste bekämpft. A. gelten nicht nur als Verstoß gegen die Parteidisziplin, sondern auch als Verrat am Sozialismus und an den Interessen der…

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Instrukteurwesen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt ist, daß auf diese Weise ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben hergestellt wird, als das durch die bloße bürokratische Übermittlung von Anweisungen und Rechenschaftsberichten der Fall wäre. — In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und an Hand der von ihnen überprüften Akten „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). Der Instrukteur wird als ein Helfer und politischer Berater für die Richter bezeichnet, ferner als ein unmittelbarer Gehilfe des Ministers in der Anleitung des gesamten Justizapparates. Durch § 13 des in neuer Fassung am 1. 11. 1959 in Kraft getretenen GVG (GBl. 1959-, S. 756) wurde das I. in der Justiz gesetzlich sanktioniert: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert.“ Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung,…

DDR A-Z 1960

Sekretariat des ZK der SED (1960)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli 1958 wurden zu Mitgl. des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Neumann (verantwortlich f. Organisations- und Kaderfragen), Norden (Agitation und Propaganda), Honecker (Sicherheitsfragen), Mückenberger (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Hochschulen und Volksbildung), Grüneberg (Staatsapparat), Paul ➝Verner. Verner wurde am 1. März 1959 zum 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin ernannt. 1959 schied Mückenberger aus dem S. aus, Sekretär für Landwirtschaft wurde Grüneberg. Nach dem Modell des S. der KPdSU hat Ulbricht als 1. Sekretär die Befugnisse des S. weit über die statutenmäßig festgelegten Aufgaben erweitert. Den Mitgl. des S. unterstehen die einzelnen Fachabteilungen des ZK. Über sie sowie über die Büros der SED-Bezirks- und Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisation der SED. Darüber hinaus gibt es keinen staatlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S. beaufsichtigt und angeleitet wird. Im Gegensatz zur KPdSU ist jedoch die oberste Entscheidungsinstanz der SBZ das Politbüro, dem sämtliche Mitgl. des S. als Mitgl. oder Kandidaten angehören. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder nicht parteigemäßen Verhaltens ausgeschlossen: Dahlem, Oelßner, Vieweg, Schirdewan, Ziller, Wandel. (Säuberungen) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 369 Sekretäre der Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektierer

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli…

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Erziehungswesen (1960)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 [S. 109]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. Die wesentlichsten Merkmale des Schulwesens sollen nach der offiziellen Doktrin in dem Klassencharakter der Schule und in ihrer Unterstellung unter die staatliche Leitung gegeben sein. Geleitet und verwaltet vom Staat, dient die sowjetzonale Schule — so heißt es — den Interessen der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und der Intelligenz die Herrschaft ausübt und seit 1952 den „Sozialismus aufbaut“. Zielsetzung, organisatorischer Aufbau und pädagogischer Inhalt des Erziehungswesens sind seit 1945 den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt worden. Die kommun. Führung operierte 1945 mit der Parole „der allseitigen Demokratisierung des gesamten Schulwesens“. Sie gab vor, eine „demokratische Schulreform“ durchführen zu wollen, die die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ verwirkliche. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des E. radikal beseitigt und das Schulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das sie bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ der Gesellschaft handhabte und handhabt. Sie orientiert sich dabei am sowjetischen Schulwesen und an der Sowjetpädagogik. Im Zusammenhang mit dem projektierten „Aufbau des Sozialismus“ ist in den letzten Jahren, vor allem auf dem V. Parteitag der SED, der „Beginn einer neuen Etappe“ proklamiert und konstatiert worden: der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ zur „sozialistischen Schule“. Sie hat die Aufgabe erhalten, das Schulwesen und damit auch das E. so auszubauen, daß es „den vielfältigen Anforderungen in der sozialistischen Gesellschaft“ gerecht wird. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klassen gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Der 1946 geschaffene Schulaufbau ist in der „neuen Etappe“ durch das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Dezember 1959) verändert worden. An die Stelle der achtstufigen Grundschule tritt bis zum Jahre 1964 die „zehnklassige allgemeinbildende Schule“ als Pflichtschule (Hochschule). Sie erhält zusammen mit den sonstigen Formen des Schulwesens, der erweiterten Oberschule, den Berufs- und Fachschulen, den Hoch[S. 110]schulen, aber auch mit den Sonderschulen die Aufgabe, die Schule aufs engste mit dem gesellschaftlichen Leben, vor allem mit der „gesellschaftlichen“ Produktion zu verbinden und damit die immer noch bestehende Kluft zwischen der „geistigen und körperlichen Arbeit“ und zwischen der Theorie und Praxis zu uberwinden. Wenn auch die Erreichung einer hohen Arbeitsproduktivität als eines der Motive der Reform erscheint, operiert die SED-Führung gleichzeitig auch mit weniger pragmatischen Begründungen. Sie beruft sich auf den „humanistischen Grundsatz“ des Rechts auf eine höhere Bildung für alle und setzt das Ziel, dem einzelnen durch ein höheres Bildungsniveau die bessere Teilnahme an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Diese Erziehung zu einer manipulierten Identifizierung mit der bestehenden Machtordnung und zur Verinnerlichung der geforderten Arbeitstugenden durchdringt die gesamte pädagogische Ziellehre: die allgemeine Zielsetzung, die Ziele für die einzelnen Arten der Erziehung und Bildung, also für die intellektuelle, polytechnische, sittliche, ästhetische und körperliche Erziehung und Bildung. Insgesamt soll die Schule „Persönlichkeiten“ heranbilden, die befähigt sind, auf „sozialistische Art“ zu arbeiten, zu lernen und zu leben, und somit auch bereit sind, ihre individuellen Interessen den ausschließlich von der politischen Führung kontrollierten gesellschaftlichen Interessen — in bewußter Orientierung am Marxismus-Leninismus — zu unterwerfen. Oder: die Schule hat im Rahmen der anderen Institutionen des E. die Aufgabe, „Kinder und Jugendliche auf das Leben in der sozialistischen Gesellschaft“ „vorzubereiten“. Der Realisierung der politischen und pädagogischen Zielsetzung dient ein E., das dem Modell der kommun. Ordnung angepaßt ist. 1. Das E. ist total politisiert. Das Prinzip der Einheit von Erziehung und Politik zwingt alle Institutionen und Pädagogen zu strenger „Parteilichkeit“. 2. Die Arbeit der Schulen und Jugendverbände wird durch ein System von Plänen dirigiert und damit dem planrationellen Charakter der kommun. Ordnung angepaßt. Lernen ist Training in der Sollerfüllung. 3. Erziehung und Unterricht zielen auf die Erzeugung von Handlungsbereitschaften, die den Anforderungen einer industriellen Gesellschaft und der kommun. Herrschaftsordnung entsprechen. 4. Der Lehrstoff der Schulen und Hochschulen entspricht der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. 5. Das E. richtet sich nicht auf den Einzelnen als Einzelnen, sondern als Mitglied einer Gruppe. 6. Das kommun. E. arbeitet trotzdem mit der Methode des Wettbewerbs. Gute Leistungen werden mit erhöhtem Prestige (z. B. Diplome, Medaillen) und materiellen Vorteilen (Stipendien, Karriere) belohnt. 7. Die Erfüllung der behördlichen Anordnungen wird durch ein doppeltes Kontrollsystem gesichert. Neben staatlichen Kontrollinstanzen stehen SED-Organisationen in Schulen, Hochschulen, Instituten und Behörden. Sie werden auf dem Sektor des Erziehungswesens von der Lehrergewerkschaft und der FDJ unterstützt. 8. Das E. ist, kontrolliert von der SED, die zentrale Dirigierungsstelle, die zunehmend über die spätere Position und damit über den zukünftigen Rang und die Möglichkeiten der Teilnahme am Konsum entscheidet. Der Unterschied zwischen der „sozialistischen“ Schule und der Schule der Stalinära besteht nicht nur in der Einführung der polytechnischen Erziehung und Bildung und der Verbindung der Schule mit industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch in der Distan[S. 111]zierung von der alten Lernschule. Die sowjetzonale Pädagogik ist heute im Einklang mit der sowjetischen bemüht, effektivere — „aktive“ — Methoden der Mobilisierung der Schüler im Rahmen ihrer strengen Bindung einzuführen. Das neue Schulgesetz verpflichtet die Lehrer auf die Berücksichtigung der „Aktivität und Selbständigkeit“ der Schüler. Der Intensivierung der Erziehung dient auch die vorangetriebene Entwicklung von Ganztagsschulen durch Ausbau der Schulhorte. Die Schule ist nur das Zentrum eines Systems paralleler pädagogischer Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche. Zu ihm gehören neben den Jugendorganisationen der außerschulische Unterricht, die Verbindung von Schule und Betrieb, die Ferienlager und -aktionen und die staatlich dirigierte Jugendliteratur. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik gehört teilweise in diesen Zusammenhang. Die behördlich gelenkten außerschulischen Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, Fähigkeiten, Talente und Interessen, die für die „sozialistische Gesellschaft“ wichtig sind, zu fördern. Zur Unterstützung dieser Arbeitsgemeinschaften sind Stationen für junge Techniker, Naturforscher und Touristen geschaffen worden. Im Zuge der Polytechnisierung wird eine Beschäftigung der Arbeitsgemeinschaften mit Maschinenbau, Landmaschinen-, Kraftfahrzeug-, Elektro-, Radio- und Fernmeldetechnik, Flugzeug- und Schiffsmodellbau, Tierhaltung und dergleichen angestrebt. Den Pioniergruppen sollen dagegen Basteln, Fotografieren, Touristik und Heimatkunde vorbehalten bleiben. Die neuen Anforderungen, die die beruflichen Rollen, aber auch die politischen in einem komm. totalitären Staat stellen, haben die SBZ zur Entwicklung einer besonders strukturierten Erwachsenenbildung genötigt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die SBZ relativ hohe Mittel für die öffentliche Erziehung aufwendet. Das ist die Konsequenz der „gesellschaftlichen Umwälzung“; sie nötigt die komm. Führung, die Erziehung als ein Mittel zur Erhaltung und Befestigung der totalitären Machtordnung und der Entwicklung der planrationalen Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen und die Traditionen des E. zu liquidieren bzw. zu manipulieren. (Berufsschulen, Fachschulen, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 109–111 Erwachsenenbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 [S. 109]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1960)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten wurden zum Strafvollzug meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ wurden in sowjet. „Besserungsarbeitslager“ (ITL) in der SU übergeführt. Dort blieben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Im Oktober 1954 teilte der sowjet. Hohe Kommissar dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm ➝Pieck erstmalig einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten die ersten vorzeitigen Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten. Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen erfolgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957 S. 237 und S.~285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die Sowjetunion, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 376 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisierung

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu…

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Schiffahrt (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahmen (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600 Schiffseignern. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Die Verstaatlichung ist im Jahre 1959 durch die zwangsweise Einführung langfristiger „Charterverträge“ zugunsten des VEB Deutsche Binnenreederei in Angriff genommen worden. Die Schiffseigner blieben zunächst Schiffsführer. Seit März 1960 ist eine neue Aktion im Gange mit dem Ziele, den privaten Schiffseignern die staatliche Beteiligung aufzuzwingen. Komplementär soll in jedem Falle der VEB Deutsche Binnenreederei werden. Die Schiffseigner sollen regelrechte Arbeitsverträge unterschreiben, wobei ein monatlicher Tariflohn von 225 DM Ost vorgesehen ist. Die Ehefrauen der Schiffseigner sollen als Hilfskräfte zum Stundenlohn von 1,14 DM Ost weiter mit tätig sein. Spätestens Ende 1960 soll diese Aktion abgeschlossen sein. Die Leistungen im Binnenschiffsverkehr sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Die Binnen-Sch. soll stärker zur Entlastung der überbeanspruchten Eisenbahn, insbesondere zum Transport von Massengütern, eingesetzt werden. Die bedeutendsten Binnenhäfen sind neben Berlin Magdeburg, Riesa, Dresden, Frankfurt und Fürstenberg/Oder. Infolge größerer Demontagen der Umschlagseinrichtungen ist ihre Kapazität erheblich beeinträchtigt. In der See-Sch. spielen die unter eigener Flagge fahrenden Schiffe eine untergeordnete Rolle. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Ab Kriegsende bis 1952 wurden außer einer Anzahl von Fischereifahrzeugen auf den Werften nur Schiffe für die SU gebaut oder repariert. Erst ab 1953 durften die Werften überwiegend für den Bedarf der SBZ arbeiten. Bis Mitte 1959 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte auf 32 Schiffe mit einer Gesamttonnage von rd. 100.000 BRT. (Die BRD hatte Anfang 1959 einen Schiffsbestand von 4,3 Mill. BRT.) Die Zunahme in der SBZ ist auch auf den Ankauf von Altschiffen mit einer Tonnage von zusammen etwa 20.000 BRT zurückzuführen (Schiffbau). — Seit Anfang 1959 ist ein in Schweden gekauftes 12.400-t-Motorschiff, das auf den Namen „Völkerfreundschaft“ getauft wurde, nach dem Vorbild der KdF-Schiffsreisen für Feriendienst des FDGB in den Dienst der Personen-Sch. eingestellt worden. (Steckenpferd-Bewegung) Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraums unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Ägypten, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Die bisher in Dienst gestellten zehn neuen Motorfrachter mit je 6.500 BRT verkehren im Liniendienst mit China. Nach den vorliegenden Plänen soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1965 auf 345.000 BRT gesteigert werden. (Häfen) Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 359 Schichtfahrer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahmen (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600…

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Ferienaktion (1960)

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, die Staatsbehörden, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. (Die Anfänge gehen auf das Jahr 1951 zu[S. 118]rück.) Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen wenden SED, Staat und Massenorganisationen viele Millionen auf: Denn sie haben so die Gelegenheit, im Leben des Lagers und der jugendlichen Gemeinschaft mittelbar und unmittelbar für den oft „national“ und freiheitlich getarnten Bolschewismus der SED und des angeblichen „Arbeiter- und Bauernstaates“ zu werben. In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch „die Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“. § 4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wird gelenkt vom Amt für ➝Jugendfragen, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Mit dieser als Erholung und „frohe Ferien“ getarnten parteipolitischen Propagandaeinrichtung sucht die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der Bundesrepublik zu erfassen. Es gilt, „Zehntausende kleiner Gäste aus Westdeutschland“ zu gewinnen, so schrieb z. B. „Neues Deutschland“ am 1. 6. 1957. Dafür arbeitet auch die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), die in Verbindung steht mit Werner Zscheile, dem Leiter des Amtes für Jugendfragen der SBZ. Die Ferienaktion für westdeutsche Kinder ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. „Neues Deutschland“ behauptete am 20. 11. 1960 über das Jahr 1959: „Allein aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg … fuhren … mehr als 10.000 Kinder minderbemittelter Eltern in Ferienlager der DDR.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 117–118 Felsenstein, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGB

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, die Staatsbehörden, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. (Die Anfänge gehen auf das Jahr 1951 zu[S. 118]rück.) Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen wenden SED, Staat und Massenorganisationen viele Millionen auf: Denn sie haben so die…

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ZK (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des V. Parteitages im Juli 1958 gewählte ZK hat 111 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll mindestens alle vier Monate tagen. Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in den höchsten leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft bestimmen, die Kandidaten für die Volks- und Länderkammern bestätigen. Es hat das Recht, zwischen den Parteitagen „Parteikonferenzen“ einzuberufen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegt jedoch nicht bei diesem, lediglich vorliegende Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nichtgewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Im ZK-Apparat sind insgesamt rd. 2.000 Personen beschäftigt. Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Während der Parteivorstand in den ersten Jahren noch acht- bis zehnmal jährlich zusammentrat, wurde das ZK bis zu Stalins Tod nur noch selten einberufen. Seit Sommer 1953 finden vierteljährlich Plenartagungen statt, an denen außer den Mitgl. und Kandidaten des ZK auch hohe Funktionäre der Massenorganisationen sowie der Staats- und Wirtschaftsverwaltung, die der SED angehören, neuerdings auch Aktivisten, LPG-Bauern und Wissenschaftler teilnehmen. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Seit einigen Jahren bestehen beim ZK ständige Kommissionen, z. B. für Außenpolitik, Staats- und Rechtsfragen, Agitation und Propaganda. Zu bestimmten Zwecken werden außerdem zeitweilige Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch die entsprechenden Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 469 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des V. Parteitages im Juli 1958 gewählte ZK hat 111 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll…

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Patentrecht (1960)

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1935 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. § 12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Patentamt ist das „Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR“ in Berlin (Gesetz vom 6. 5. 1950, GBl. S. 1000). Patente, Gebrauchsmuster und Warenzeichen dürfen außerhalb der SBZ erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur auf staatliche Genehmigung angemeldet werden (VO vom 18. 5. 1955, GBl. I, S. 465) Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die „DDR“ die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Da die Bundesrepublik die „DDR“ nicht als Staat anerkennt, erzeugt dieser „Beitritt“ zu den internatio[S. 307]nalen Abkommen im Verhältnis zur Bundesrepublik keinerlei Rechtswirkungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 306–307 Patenschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patriotische Erziehung

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1935 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine…

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Gleichberechtigung der Frau (1960)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED, den akuten Arbeitskräftemangel zu verringern, und hofft, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz besser politisch beeinflussen zu können (Familienpolitik, Frauenarbeit). Bisher gelang es jedoch nur, 50 v. H. der 6 Mill. Frauen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren in die Produktion einzuspannen. 1960 sind 43,9 v. H. aller in der Wirtschaft Beschäftigten, 20 v. H. aller Facharbeiter und ein Drittel aller Studierende)!) Frauen. Die meisten arbeiten, weil die Familieneinkommen ohne ihre berufliche Tätigkeit nicht ausreichen. Im einzelnen verteilen sich die arbeitenden Frauen auf folgende Altersgruppen: 18 bis 20 Janre 88 v. H.; 25 bis 29 Jahre 51 v. H.; 30 bis 60 Jahre unter 50 v. H. 93 v. H. aller berufstätigen Frauen arbeiten in den drei untersten Lohngruppen, gehören also zu den schlechtest bezahlten Arbeitskräften in der SBZ. Die nichtberufstätigen Frauen werden aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten und sich an „freiwilligen“, unbezahlten Sondereinsätzen, hauptsächlich im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes zu beteiligen. Allein bei einem kurzfristigen Fraueneinsatz 1957 sollen angeblich 1,8 Mill. fälliger Lohngelder eingespart worden sein (40 v. H. aller Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren sind in Tageskindergärten untergebracht). Als Gegenleistung wird den Frauen versprochen, sie könnten gleichberechtigt jede Position erreichen. Als Beispiele werden angeführt: Die Anzahl der weiblichen Richter stieg von 15 v. H. im Jahre 1950 auf 26,8 v. H. 1960; 23,3 v. H. aller Staatsanwälte sind Frauen, ebenso ein Viertel aller Abgeordneten der Volkskammer. In den Bezirks-, Kreis- und Gemeindetagen sollen 28.000 Frauen vertreten sein. Die Zahl der weiblichen Bürgermeister stieg von 270 im Jahre 1950 auf 800 im Jahre 1960. Häufig ist die Förderung und Beförderung von Frauen auf die Spekulation der verantwortlichen Funktionäre zurückzuführen, Frauen, besonders junge Mädchen, ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, wären eher bereit als Männer, die Weisungen der SED kritiklos hinzunehmen und zu verwirklichen. Als Abgeordnete in den verschiedenen Körperschaften sind sie ohnehin ohne jeden politischen Einfluß, genauso wie ihre männlichen Kollegen. In den entscheidenden Herrschaftsorganen der SBZ ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der Bundesrepublik. Unter den 14 Mitgl. des SED-Politbüros befindet sich keine Frau, zwei Frauen, Edith ➝Baumann und Luise ➝Ermisch, sind Kandidat des Politbüros, allerdings ist Luise Ermisch als Direktorin eines Bekleidungswerkes nur eine Repräsentationsfigur. Das Sekretariat des ZK der SED ist ausschließlich mit Männern besetzt. Der SBZ-Regierung gehört lediglich eine Frau, Justizminister Hilde ➝Benjamin, an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 148 Girnus, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glückauf, Erich

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Art. 7 der Verfassung der „DDR“ bestimmt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt …“ In der Auslegung dieses Art. weist die SED-Propaganda darauf hin, daß wirkliche GdF. nur dadurch möglich wird, daß auch die Frau neben dem Mann einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. Mit der Parole „Einbeziehung der Frau in den Produktionsprozeß“ versucht die SED,…

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Arbeit und Löhne, Komitee für (1960)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates dieses Komitee gebildet. Es setzt sich zusammen aus leitenden Funktionären der wichtigsten Wirtschaftszweige und der Gewerkschaften, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Vors. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission. Das KfAuL. hat die Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf den Gebieten der Arbeitspolitik, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Arbeitskräftelenkung, der Vorbereitung der Gesetzgebung und auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes und des Rechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten [S. 24]und der Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiete der Arbeitsökonomik und des Arbeitsschutzes übernommen. Für die Berufsausbildung wurde das Ministerium für Volksbildung zuständig, für die Sozialfürsorge das Ministerium für Gesundheitswesen. Die Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist auf den FDGB übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23–24 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission für

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ…

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Juni-Aufstand (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 191]Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED beschlossene Neue Kurs wurde mit Recht als Zeichen der Schwäche der SED-Regierung verstanden. Anlaß zum Juni-Aufstand gab die „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 wurden durch Ministerratsbeschluß die Normen allgemein um durchschnittlich 10 v. H. erhöht, was einer Lohnsenkung um 30 bis 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 9. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 10. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung noch freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstranten klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 10.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale [S. 192]moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Der Aufstand selber hat nach verhältnismäßig zuverlässigen Angaben 267 Tote unter den Demonstranten, 116 unter den Funktionären und 18 unter den sowjet. Truppen gefordert. Verwundet wurden danach 1067 Demonstranten, 645 Funktionäre und 126 Sowjetarmisten. Die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100–1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 191–192 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizreform

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 191]Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED…

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Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) (1960)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Naziverbrechen zuständig waren. Bald nach Gründung der „DDR“ durch Gesetz vom 8. 2. 1949 (GBl. 1950, S. 95) amtlich als Organ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bezeichnet. Erster Minister für Staatssicherheit: Wilhelm ➝Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in das „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Im Febr. 1957 hat das MfS die Bereitschaftspolizei, Deutsche Grenzpolizei und Trapo an das MdI abgegeben. Dem MfS untersteht nur noch ein verstärktes Wachregiment. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten und im Sowjetsektor Berlins; Kreisverwaltungen in den Kreisen. Bis 1954 waren allen Einheiten des SSD Instrukteure des sowjetischen MGB zugeteilt. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- und Vernehmungsmethoden nach dem Vorbild der KGB. Der SSD stützt sich in erster Linie auf die Berichte seiner Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nichtsowjetischen Regungen und antikommunistischen Gedanken geheimpolizeilich zu „sichern“. Daneben betreibt er eine getarnte Nachrichtentätigkeit (d. h. Spionage) in West-Berlin, in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland (Aufklärung). Dabei stützt sich die „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) des MfS, die diese „Nachrichtenarbeit“ leitet, auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe). Diese „Residenturen“ des MfS arbeiten konspirativ (d. h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abteilungen aller Parteien und Massenorganisationen; 2. in allen Organisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte auf dem Wege der Infiltration in die Bundesrepublik hinein wirken; 3. in vielen Stellen und Einrichtungen der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb der SBZ. Er unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer oder die Regierung der „DDR“, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke auf einem Presseempfang in Bonn am 20. 9. [S. 397]1952). Er ist offiziell an die Demokratische Gesetzlichkeit gebunden, jedoch sind Verletzungen dieser Gesetzlichkeit an der Tagesordnung, wenn auch die bis zum Jahre 1954 zu beobachtenden Vernehmungs- und Behandlungsmethoden gegenüber politischen Untersuchungsgefangenen (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen und Geständnisse erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Die Hauptabt. V des MfS ist mit Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen beschäftigt (Menschenraub). SSD-Angehörige führen militärische Dienstgrade und sind neben SSD-Ausweis mit Kripo-Ausweis und getarnten Papieren ausgestattet. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der 1450 Angehörigen des MfS, ohne das rund 2.500 Mann zählende verstärkte Wachregiment des MfS. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 396–397 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Bereits Ende 1946 wurde mit dem Aufbau eines geheim arbeitenden Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes begonnen. Organisatorisch wurde dieser Apparat in die Kommissariate „K 5“ der Kriminalpolizei eingebaut, die für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit…

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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: „Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bringt … zum Ausdruck, daß alle ihre Bestimmungen geltendes Recht sind. Es würde deshalb im Widerspruch zu diesem entscheidenden Grundsatz unserer Verfassung stehen, wenn gerade dem Artikel 6 als einem der wichtigsten Schutzgesetze unserer Ordnung unmittelbare Wirkung versagt würde. Die in ihm selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind daher dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach Schwere der Tat Anwendung.“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Jehovas Zeugen vom 4. 10. 1950. „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.) Mit dieser Begründung wurden aus Artikel 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde hier immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Diese Rechtsprechung entsprach dem Grundsatz des Obersten Gerichts, „daß die Richter einerseits an die geltenden Gesetze gebunden sind, andererseits aber diese im Sinne unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung anzuwenden haben“ („Neue Justiz“ 1951, S. 154). Nach dieser Gesetzesauslegung stellte z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer West-Berliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung wurden auch die als [S. 75]Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Nach der 3. Parteikonferenz der SED (24.-30. 3. 1956) kündigten Benjamin und Melsheimer den Erlaß eines neuen Gesetzes an, das die „weite Fassung des Art. 6“ auf- lösen und in einzelne Tatbestände konkretisieren sollte („Neue Justiz“ 1956, S. 291). Dieser gesetzgeberische Schritt wurde von der Volkskammer am 11. 12. 1957 mit Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes vollzogen, das nunmehr die geltenden Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotz Schaffung dieser neuen Tatbestände soll aber Art. 6 der Verfassung seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren haben („Neue Justiz“ 1958, S. 80 u. S. 83). Der Art. 6 bleibt also als allumfassende Generalklausel hinter den neu geschaffenen Tatbeständen bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 74–75 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im…

DDR A-Z 1960

Staatsanwaltschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1949 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht [S. 392]in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 391–392 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Erwachsenenbildung (1960)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Staat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volks- hochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der [S. 108]Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der D. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der Kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabteilung des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden und wird von ihr u. a. in Betriebsakademien, Dorfakademien und Jugenduniversitäten abgewickelt, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Neuerdings hat sich das Volkshochschulwesen der SBZ, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, zu einer allgemeinbildenden Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. — Im II. Lehrabschnitt 1957/58 waren zu den „Gesamtlehrgängen“ des Grundschul-Lehrplans 2.391, des Mittelschul-Lehrplans 7.731 und des Oberschul-Lehrplans 2.575 Hörer eingeschrieben. 7.894 bereiteten sich auf ein Fachschulstudium, 1409 auf eine Sonderreifeprüfung vor. 16,7 Mill. DM Ost wurden 1958 für die Volkshochschulen aufgewendet. — Zeitschrift: „Die Volkshochschule“. (Kulturpolitik, Erziehungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 107–108 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswesen

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt,…

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Blockpolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei; B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 73 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenreform

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…

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LDPD (1960)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien.“ Nach dem Tode des 1. Vorsitzenden Dr. Külz am 10. 4. 1948 wurde jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem 3. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem 4. Parteitag im Juli 1951 erklärte der damal. Vorsitzende Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem 5. Parteitag 1952 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. Die LDPD betrachtet es als ihre „nationale Pflicht“ und ihren „gesellschaftlichen Auftrag, den Angehörigen des Mittelstandes den Weg in die sozialistische Gesellschaftsordnung zu weisen“ (Satzung 1957). Die Partei hat im Frühjahr 1960 mitentscheidend bei der brutalen Kollektivierung der Landwirtschaft mitgewirkt. Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000. Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Dr. Hans Loch, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann und Willi-Peter Konzok, Generalsekretär Manfred ➝Gerlach. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 240 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensmittelkarten

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. ……

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FDGB (1960)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 1. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 2. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage [S. 115]der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter (Streik). Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach einer Umgliederung im Frühjahr 1958 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie- Post- und Fernmeldewesen - Transport, Druck und Papier, Metall, Textil - Bekleidung - Leder, Wismut, sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltung - Gesundheitswesen - Finanzen, Handel - Nahrung - Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 14. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 114–115 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…

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Wahlen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der zahlreichen Organisationen zu. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 441 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…

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CDU (1960)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Otto ➝Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit der SED. Dementsprechend wandelte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1956 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1946 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde am 18. 3. 1958 August ➝Bach mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Parteivors. beauftragt. Bach wurde auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen, Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 81 Calbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische Industrie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge…

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WBDJ (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten, daß er nur ein getarnter Kampf- und Propagandahelfer des Weltbolschewismus ist. Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des W.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des W. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident ist Piero Pieralli (wie sein Vorgänger Bruno Bernini ein italienischer Kommunist). Generalsekretär ist Christian Echard (wie sein Vorgänger Jacques Denis Mitglied des Zentralsekretariates der kommunistischen Jugend Frankreichs). Der W. soll Mitte 1959 die Zahl von 87 Mill. Einzelmitgliedern erreicht haben. — Die FDJ der SBZ gehört ihm seit 21. 8. 1948 als Verband an. Der W. erleichtert sich seine getarnte Zersetzungsarbeit für die Zwecke des sowjet. Imperialismus dadurch, daß er verschiedene Formen der Mitgliedschaft zuläßt. Er ist (so betont „Junge Welt“ am 1. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ, die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zu[S. 448]stimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied einer anderen Weltorganisation sind: Doppelmitgliedschaft zur „WAY“ — (d. h. zur World Assembly of Youth, der Weltjugendvereinigung.) — Der W. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln aller Abtönungen und setzt Pazifistenverbände aller Spielarten für die Machtpolitik der SU ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU abzulenken. — Die mißbräuchliche Einspannung des W. für die Zwecke der sowjet. Machtpolitik wurde bei einigen Gelegenheiten besonders deutlich: Im Januar 1950 wurde die Jugend Jugoslawiens als angeblicher „Verräter an der Sache des Friedens und der Demokratie“ ausgeschlossen. Im Spätherbst 1956 unterdrückte die bolschewistische Funktionärs-Bürokratie des W. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Mitte August 1959 übernahm der V. Kongreß des W. in Prag die Forderungen der SED zur Deutschland- und West-Berlin-Frage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 447–448 Wattfraß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten,…

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Moral, Sozialistische (1960)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Stück des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die straff disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den letzten Jahren, seitdem Chruschtschow die neue Generallinie der Bolschewisten im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium für SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weise das bolschewistische Lager weiter verstärken hilft, (Brigaden der sozialistischen Arbeit) Unter anderen Bedingungen als in der SU, in einer Situation, in der die Mehrheit der Bevölkerung den Sozialismus ulbrichtscher Prägung ablehnt, bemüht sich die SED, insbesondere seit dem V. Parteitag 1958, um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V. Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. [S. 280]9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die 10 Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die 10 Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die 10 Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, Kindesweihe, sozialistische ➝Eheschließung, Grabweihe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 279–280 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Stück des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

DDR A-Z 1960

Juden (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Stalins Kampf gegen den Trotzkismus (1927), weit stärker seit der „Säuberung“ der SU durch den totalitären Stalinismus (1936), werden die J. in der SU immer mehr benachteiligt und als religiöse wie nationale Gruppe schrittweise aufgelöst. Ähnlich greifen seit 1949 die bolschewistischen Parteien der Satellitenländer, wie die „antizionistischen“ Terror-Prozesse gegen den Palffy-Kreis und die Slansky-Gruppe beweisen, die J. an. Seit 1952 geht auch die SED gegen die J. vor (Antisemitismus), wenn auch mit taktischen Tarnungen und Verzögerungen, obwohl sie einerseits formal jeden Antisemitismus ablehnt und andererseits der Bundesrepublik sogar vorwirft, daß sie amtlich und halbamtlich den Haß gegen die J. nicht nur dulde, sondern auch züchte. Der Dietz-Verlag, der parteiamtliche Verlag der SED, brachte 1948 Siegbert Kahns Schrift „Antisemitismus und Rassenhetze“ heraus. Darin hieß es, entsprechend der damaligen Propaganda-Linie der SED: „Die Unterstützung der Juden bei der Wiederherstellung ihres vernichteten religiösen, kulturellen und sozialen Lebens ist eine Ehrenpflicht der neuen deutschen Demokratie.“ Es muß „gleichberechtigte Einreihung in das deutsche Leben sowohl wie die Entfaltung jüdischen Eigenlebens gewährleistet werden“ (S. 91). — Diese Forderung wird in der SBZ nur in bezug auf die Synagogen-Gemeinden notdürftig erfüllt, bleibt aber sonst auf dem Papier. Ein eigenes Bildungs- und [S. 187]Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Wohl schrieb Kahn 1948 (S. 90), es werde „notwendig sein, im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten eine Wiedergutmachung für die an den Juden begangenen Verbrechen zu leisten“, aber die SED und die Regierung der SBZ weisen jede besondere, ihren schweren Blutsopfern gemäße Entschädigung der J. zurück. Auch lehnen sie, im Gegensatz zur Bundesrepublik, jede Wiedergutmachung von Vermögenseinbußen der J. ab, sowohl bei einzelnen wie auch bei dem Staat Israel. Diese feindselige Haltung gegen die J. und die besondere, oft nur indirekte Form des Antisemitismus führte zu einer starken Abwanderung der Juden aus der SBZ. Die J. in der SBZ und im Sowjetsektor Berlins zählten 1946 rund 3.100 und Ende 1952 noch rund 2.600 Personen. Dagegen wird die Zahl der J. im Frühjahr 1960 auf 600 in der SBZ und 900 im Sowjetsektor Berlins geschätzt. (In der Bundesrepublik dagegen rund 21.000, dazu in West-Berlin rund 6.300.) — Den 81 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 9 in der SBZ und Ost-Berlin gegenüber: je eine in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt), Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Plauen und Schwerin; ferner eine im Sowjetsektor Berlins. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz in Halle. Literaturangaben Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 186–187 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Stalins Kampf gegen den Trotzkismus (1927), weit stärker seit der „Säuberung“ der SU durch den totalitären Stalinismus (1936), werden die J. in der SU immer mehr benachteiligt und als religiöse wie nationale Gruppe schrittweise aufgelöst. Ähnlich greifen seit 1949 die bolschewistischen Parteien der Satellitenländer, wie die „antizionistischen“ Terror-Prozesse gegen den Palffy-Kreis und die Slansky-Gruppe beweisen, die J. an. Seit 1952…

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Literatur (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen starken Einfluß auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“ (Otto ➝Grotewohl anläßlich der Konstituierung der Kunstkommission 1951) Sechs Jahre später machte Alexander ➝Abusch (auf der Kulturkonferenz der SED) den Schriftstellern klar, „daß unsere Partei das kollektive Gewissen des Volkes ist und daß der Schriftsteller oder Künstler nur dann dieses Gewissen verkörpert, wenn er ein allezeit ergebener, selbstloser, opferbereiter Kämpfer im großen Kollektiv unserer Partei ist“. Staat und Partei versehen Kunst und L. jedoch nicht nur mit Direktiven, sondern fördern auch anpassungsfähige Talente durch Aufträge, Fortbildungsmöglichkeiten (Institut für Literatur), Honorare, Prämien und Preise. All diese Mittel haben nicht verhindern können, daß die Talente die SBZ verließen, verstummten oder von Werk zu Werk an Formkraft einbüßten. Um der Verarmung der literarischen Produktion zu steuern und „auf allen Gebieten der Kultur die absolute Überlegenheit gegenüber Westdeutschland in den nächsten Jahren unter Beweis zu stellen“, wird neuerdings der „schreibende Arbeiter“ als Leitbild herausgestellt; auf einer Konferenz von Arbeitern und Kulturschaffenden in Bitterfeld, Mai 1959, forderte Ulbricht, „daß Schriftsteller und Künstler selbst am sozialistischen Aufbau teilnehmen“, und bemängelte, daß „die Aktivisten … ein schnelleres Tempo als ein Teil unserer Schriftsteller und unserer Künstler“ hätten. — Literarische Namen, mit denen sich noch ein Begriff verbindet, sind: Hans Franck, Ludwig ➝Renn, Anna ➝Seghers, Peter ➝Huchel, Ehm Welk, von den jüngst Verstorbenen: Johannes R. ➝Becher, Bert ➝Brecht, Franz C. Weiskopf, Friedrich Wolf. Was sonst in Erscheinung tritt, gehört zur Kategorie der Produzenten von „Erbauungsliteratur“ oder kommunistischer Literaturfunktionäre. Sie sprechen eine andere Sprache als die Schriftsteller des Westens, so daß fruchtbare Kontakte kaum mehr zustande kommen. Auch die deutsche Sektion des PEN-Klubs hat sich gespalten und zählt in der sowjetzonalen Gruppe nur noch wenige westdeutsche Autoren. L.-Zeitschrift des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes „Neue deutsche Literatur“. (Kulturpolitik, Kunstpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Theater, Filmwesen) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 248 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen…

DDR A-Z 1960

Volksdemokratie (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung). Voraussetzung für die Errichtung der V. in Europa war in allen Fällen die Anwesenheit sowjet. Besatzungstruppen und die moralische, politische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau. Unter Bruch der Jaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ — einer spezifischen Erscheinungsform der V. — die Vorherrschaft der kommun. Parteien. Säuberungen und die systematische Ausschaltung aller nichtkommun. Kräfte aus den Schlüsselstellungen vereitelten jede erfolgreiche Opposition. Die V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch als auch wirtschaftspolitisch und militärisch durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und den Warschauer Beistandspakt straff koordiniert. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit der V. mit der SU abzuschwächen oder aus dem Ostblock auszuscheren, gilt, wie die Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956 bewiesen haben, als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“ und wird von der SU mit wirtschaftlichen und politischen Zwangsmaßnahmen, wie z. B. 1948/49 gegenüber Jugoslawien (Kominform), oder mit offener militärischer Invasion, wie in Ungarn 1956 beantwortet. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 434 Volksbegehren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung).…

DDR A-Z 1960

Laienkunst (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von plumpester Tendenz die ideologische Ausrichtung auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ (Kunstpolitik) den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden im Gegenteil durch die „Bewegung der schreibenden Arbeiter“ (Bitterfelder Konferenz) und ähnliche Aktionen bewußt verwischt. Auch der Unterschied von L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird unterdrückt, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjetische Werke und Vorbilder beherrschen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (diese vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftlichen Effektes“. — „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ein Zentralhaus für Volkskunst in Leipzig hat die Aufgabe, „die schöpferischen Kräfte der Massen zu entfalten“, Gruppen- und Zirkelleiter zu schulen, „fortschrittliche“ Liederbücher, Theaterstücke usw. herauszubringen und die „ideologische und organisatorische Tätigkeit“ durch die Monatsschrift „Volkskunst“ zu unterstützen. Preise und Titel für Laienkünstler sollen eingeführt werden. Dem Zentralhaus unterstehen eine Schule für Volkskunst [S. 235]in Colditz (Sa.) und seit dem 1. 4. 1956 ein Institut für Volkskunstforschung in Leipzig, das von einem Wenden geleitet wird und das sprachliche und musikalische Volksschaffen sowie den Volkstanz erforschen soll. (Betriebskultur, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 234–235 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landambulatorium

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen…

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Luftverkehr (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. In absehbarer Zeit soll der L. nach China mit eigenen Düsenflugzeugen der Deutschen Lufthansa aufgenommen werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist der Ausbau des selbst für Propellerflugzeuge unzulänglichen Flugplatzes Berlin-Schönefeld. 1960 soll dessen Piste auf 3.600 m Länge vergrößert werden. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ost-Berlin wurde deshalb im Frühjahr 1959 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug gegründet. Ein bisheriger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen (Flugzeugindustrie). Von Berlin aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beläuft sich auf etwa 40 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL14). Im Laufe des Jahres 1960 sollen einige sowjetische Maschinen des Typs IL18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt werden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der sowjetzonale L. ist völlig unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1958 wurden nur 103.000 Passagiere befördert. Die kurzen Strecken im innerdeutschen L., die unzureichende Auslastung der Flugzeuge, die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und die Amortisation für die Flugplatzanlagen usw. lassen eine Rentabilität des sowjetzonalen L. nicht zu. (Verkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 249 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. in der SBZ ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft im Jahre 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, später dem Ministerium für…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die PdR., und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 679). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 304 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1960)

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1949 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 lagen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjet. Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 375 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Handelsgesellschaften

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…

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DWK (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen des DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) eine deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“, die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 97 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

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Kraftfahrzeugindustrie (1960)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H. der deutschen K. Im Jahre 1959 betrug der Anteil der SBZ am gesamtdeutschen Gebiet (Bundesrepublik und SBZ) nur noch 4 v. H. Die Produktion hatte sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur zwei Typen herestellt, der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „Trabant P 50“. Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch zwei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 1~t und 4~t Nutzlast. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾~t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Eine amtliche Untersuchung in der SBZ ergab für Mitte 1957 einen nicht gedeckten Bedarf von mindestens 120.000 Pkw. Für den Güterverkehr fehlten etwa 80.000 Lkw. Die unzureichende Neuproduktion hat seitdem den Fehlbedarf nicht vermindern können, da inzwischen zahlreiche Fahrzeuge des überalterten Bestandes ausgefallen sind. Das Gesetz über den Siebenjahrplan sieht für 1965 eine Fertigung von 108.000 Pkw vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als kaum möglich bezeichnet wird, selbst wenn ab jetzt ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Für Lkw wird im Siebenjahrplan keine Zahl genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 218 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftstofferzeugung

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem…

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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1960)

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabesystem nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hatte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zu[S. 324]züglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System, die mit der Einführung der Handelsabgabe als abgeschlossen betrachtet werden kann, hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Abgaben) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 323–324 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe…

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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1960)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen [S. 260]mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS- Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftenden Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt jetzt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I 1959, S. 362) — wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können — und durch den Aufbau von Reparatur- und Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1959 bestanden 600 MTS mit 41.680 Traktoren, 3.805 Lastkraftwagen, 15.451 Drillmaschinen, 4.755 Mähdreschern, 8.891 Dreschmaschinen, 2.735 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 259–260 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinoexport

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…

DDR A-Z 1960

Souveränität (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Den Anspruch auf S. erhebt die SBZ seit dem 25. 3. 1954, seitdem ihr die SU die S. zusprach. In dem regierungsamtlichen Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“, das der „Ausschuß für Deutsche Einheit“ (im Mai 1959 in 4. veränd. Aufl.) herausgab, wird (auf S. 11) das Verlangen der SBZ nach S. allgemein ausgesprochen: „Die DDR ist ein souveräner Staat, der frei nach eigenem Ermessen über seine inneren und äußeren Angelegenheiten entscheidet, ohne die Rechte anderer Staaten und die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts zu verletzen. Durch die allseitige Mitarbeit der Bevölkerung an allen politischen und wirtschaftlichen Aufgaben, durch ihre Einflußnahme auf die Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz ist in der DDR auch zum erstenmal in der Geschichte Deutschlands die Volkssouveränität verwirklicht.“ — Von einer echten demokratischen Rechtfertigung ihrer angemaßten S. durch freie, geheime, unmittelbare Mehrlisten-Volkswahlen wagt das Regime der SBZ nicht zu sprechen. Stark belebt wurde der Anspruch der SBZ auf S. durch die Genfer Außenminister-Tagung vom Sommer 1959. In seinem Leitartikel schrieb „Neues Deutschland“ am 1. 6. 1959 dazu u. a.: „Gewiß, zwischen der DDR und den Westmächten bestehen keine diplomatischen Beziehungen. Doch ist dies für die Tatsache“ der völkerrechtlichen Existenz der DDR ohne jede Bedeutung … Die Völkerrechtssubjektivität eines Staatengebildes ist gegeben, wenn dieser Staat tatsächlich als bestimmtes Territorium, zu dem eine Bevölkerung gehört, existiert und eine oberste Gewalt vorhanden ist, die den Staat auf internationaler Ebene vertritt und fähig ist, übernommene Verpflichtungen zu erfüllen und zu erreichen, daß die Rechtsnormen durch die Bürger eingehalten werden.“ Weiter behauptete das Blatt: „Das Verhältnis der Westmächte zur DDR, wie es sich jetzt in Genf herausgebildet hat, kommt einer de facto-Anerkennung der DDR durch die Westmächte gleich … sie mögen in den Delegierten der beiden deutschen Staaten nur ‚Berater‘ oder sonst etwas sehen: Auf ihr Verhältnis zur DDR bezogen, haben sie die DDR de facto anerkannt.“ — Auch hier wird deutlich, welchen Wert die SBZ auf die Anerkennung ihrer S. durch die nichtkommun. Staaten legt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 374 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sovexportfilm

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Den Anspruch auf S. erhebt die SBZ seit dem 25. 3. 1954, seitdem ihr die SU die S. zusprach. In dem regierungsamtlichen Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“, das der „Ausschuß für Deutsche Einheit“ (im Mai 1959 in 4. veränd. Aufl.) herausgab, wird (auf S. 11) das Verlangen der SBZ nach S. allgemein ausgesprochen: „Die DDR ist ein souveräner Staat, der frei nach eigenem Ermessen über seine inneren und äußeren…

DDR A-Z 1960

FDJ (1960)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Bei der Abkehr der SED von den schärfsten Überspitzungen des Stalinismus gab es bei besonders starr auf Stalin gedrillten Funktionären der FDJ Schwierigkeiten. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill., Mitte 1958 hatte sie amtlich 1,74 Mill., dazu kamen 1,5 Mill. Junge Pioniere. Vorsitzender: Horst ➝Schumann (SED), oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1959) das vollendete 26. Lebensjahr. — Da die SED von Anfang an dafür sorgte, daß keine anderen Jugendverbände und auch keine konfessionellen Jugendorganisationen zugelassen wurden, ist die FDJ die einzige amtlich erlaubte Organisation von Jugendlichen in der SBZ. — In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1950 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 14. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen Volksarmee. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik rekrutiert sich, mit mehr oder weniger verhülltem Zwang, aus der FDJ. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Noch das Statut vom Mai 1955 bezeichnete die FDJ als „eine einheitliche Massenorganisation, die auf freiwilliger Grundlage die breiten Schichten der Jugend aus Stadt und Land in ihren Reihen vereinigt“. Aber seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt [S. 116]die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Die FDJ, so heißt es (I, Abs. 7) klar, „läßt sich leiten vom wissenschaftlichen Sozialismus und erzieht die junge Generation auf dieser Grundlage“. Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Damit vertritt die FDJ grundsätzlich den Atheismus, der alle kirchlichen und religiösen Anschauungen bekämpft. Damit wird § 1, Abs. 27 des Statuts unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das Sowjetzonen-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die Bewaffneten Organe, für die Militärpolitik der SBZ: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan möglichst scharf anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. Die FDJ wurde in der Bundesrepublik am 24. 6. 1951 verboten, Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 115–116 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…

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SED (1960)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Parteileitungen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, Juli 1958: 1.472.930. Theoretische Grundlagen: Lehren von Lenin u. Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU. Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden auch nach dem XX. Parteitag der KPdSU für die Mitgliedschaft vorausgesetzt. Ziel der SED ist die Vollendung des Aufbau des Sozialismus in der „DDR“ nach sowjetischem Vorbild und die Übertragung des „DDR“-Modells auf ganz Deutschland. (Wiedervereinigung). Parteiführung und Funktionäre der SED beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. In der NVA besteht eine eigene Parteiorganisation im Range einer SED-Bezirksleitung. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Bisher fanden fünf Parteitage statt: I. vom 19. bis 22. 4. 1946 („Vereinigungsparteitag“); II. vom 20. bis 24. 9. 1947; III. vom 20. bis 24. 7. 1950; IV. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954; V. vom 10. bis 16. 7. 1958. Parteikonferenzen wurden durchgeführt: 1. vom 25. bis 28. 1. 1949; 2. vom 9. bis 12. 7. 1952; 1. vom 24. bis 29. 3. 1956. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. 1. Sekretär des ZK der SED Walter ➝Ulbricht. Auf Grund eines Beschlusses der alliierten Kommandantur ist die SED auch in West-Berlin zugelassen. Bei den Wahlen zum West-Berliner Ab[S. 368]geordnetenhaus im Dezember 1958, unmittelbar nach Beginn der Berlin-Krise erhielt sie trotz umfangreicher Propaganda für die Umwandlung West-Berlins in eine sog. Freie Stadt nur 1,9 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 367–368 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H.…

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Antisemitismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Hinter der Behauptung, die Bundesrepublik lasse den A. nicht nur zu, sondern suche ihn wieder ins Leben zu rufen, will die SED über ihren eigenen A. hinwegtäuschen. Sie hat es bis heute schweigend hingenommen, daß der Stalinismus in der SU 1934–1938 und 1948–1953 viele Zehntausende von Juden als angebliche Kosmopoliten und zionistische Staatsfeinde hinrichtete und einkerkerte und ihnen Bildungs- und Kultureinrichtungen nahm. Auch die „Zionisten“-Prozesse der Satelliten, die 1949 bis 1952 einige Todesopfer und manche Zuchthausurteile forderten, hat die SED bis heute noch in keiner Weise verurteilt. Das ZK der SED nahm die Todes- und Kerkerurteile gegen die „zionistische“ Slanskygruppe zum Anlaß, gegen jüdische Spitzenfunktionäre scharf vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk und bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene Juden entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Bis heute weigert sich das Regime der SBZ, die besonders schweren Blut- und Besitzopfer, die der Hitlerismus den Juden auferlegt hat, annähernd zu erstatten (Wiedergutmachung). Das Regime zahlt nur die sehr mäßige allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Diese Verweigerung eines Schadensausgleiches, eine schwerwiegende Form des A., wird schroff aufrechterhalten: So erklärte der im Staatssekretärsrang stehende Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Vielmehr habe sie „eine tatsächliche Wiedergutmachung“ an Juden in der Form vollzogen, daß die jüdischen Mitbürger ruhig leben können wie alle anderen auch“. Weit bedrohlicher als diese finanzpolitische Form des A. war und ist die Gefahr, daß Juden in der SBZ bezichtigt werden, dem vermeintlich staatsfeindlichen Zionismus anzuhängen oder ihn zu fördern. Die Sorge, derart verdächtigt zu werden, nötigte allein Anfang 1953 635 Juden zur Flucht, u. a. den Präsidenten des Verbandes der Jüdischen Gemeinden, Julius Meyer, und die Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinden in Erfurt, Leipzig und Dresden. Prof. Dr. Leo Zuckermann, Staatssekretär in der Kanzlei des Präsidenten Pieck, war schon vorher geflüchtet. Aus dem gleichen Grunde sind auch seither weitere Juden geflohen. Schon diese Form des A. widerspricht dem einschlägigen Teil des Art.~6 der Verfassung („Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß … und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die [S. 22]Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“). Noch verwerflicher und ebenso verfassungswidrig sind: 1. die Nichtzulassung jüdischer Schulen, Bildungseinrichtungen und Kultur-Organisationen; 2. die Einstellung der bis 1952 gezahlten Zuschüsse an die Synagogengemeinden. Ferner trifft die atheistische Linie des gesamten Unterrichtswesens auch die jüdische Konfession. Dieser A. des Regimes wiegt wohl schwerer als gewisse Schmierereien. „Neues Deutschland“ muß z. B. am 7. 1. 1959 berichten, daß in der SBZ „jüdische Bürger … Schreiben mit antisemitischen Sudeleien“ erhielten; fadenscheinig klingt die Behauptung, sie seien „durch Beauftragte von Westberliner Agentenzentralen aufgegeben worden“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 21–22 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apel, Erich

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Hinter der Behauptung, die Bundesrepublik lasse den A. nicht nur zu, sondern suche ihn wieder ins Leben zu rufen, will die SED über ihren eigenen A. hinwegtäuschen. Sie hat es bis heute schweigend hingenommen, daß der Stalinismus in der SU 1934–1938 und 1948–1953 viele Zehntausende von Juden als angebliche Kosmopoliten und zionistische Staatsfeinde hinrichtete und einkerkerte und ihnen Bildungs- und Kultureinrichtungen nahm.…

DDR A-Z 1960

Volkskammer (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein [S. 437]Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen „Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDP und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.): Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 436–437 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen…

DDR A-Z 1960

Stalinismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in einem Land“ um. Dieser Umbau bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle von Stalin abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommunistischen Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer diesen neuen Verhältnissen angepaßten Modifizierung des S. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des S., nämlich das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistischpatriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des S. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. In den bolschewistischen Parteien darf er nicht verwendet werden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 399 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinstadt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in…

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Praktikantenzeit (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an den Technischen Hochschu[S. 317]len in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach entsprechenden Produktionsbetrieb praktisch an der Werkbank arbeiten. Die Lehrpläne der Hochschulen sind entsprechend geändert worden: der Lehrstoff des ersten Semesters verteilt sich auf das ganze Jahr; der nicht aufgearbeitete Lehrstoff ist in den nachfolgenden Semestern nachzuholen. Der Studierende arbeitet in der P. nur an zwei Arbeitsplätzen, so daß er bereits nach kürzerer Zeit zu produktiven Arbeitsleistungen herangezogen werden kann. Studierende erhalten während solcher P. zu ihrem Stipendium einen monatlichen Zuschuß zwischen 50 und 120 DM Ost, womit die produktive Arbeitsleistung abgegolten wird. b) Die Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkräfte erfolgt in Lehrkombinaten auf VEG, und zwar 1–2 Jahre allgemein und im letzten Jahr speziell, je nach Fachrichtung (Feldwirtschaft, Saatgutwesen, Viehwirtschaft, Geflügelzucht usw.). Das Mindestalter zum Antritt der Lehre beträgt 14 Jahre für Grundschüler (3 Jahre Lehrzeit) und 16–18 Jahre für Mittel- und Oberschüler (2 Jahre Lehrzeit). Die P. schließt mit der Gehilfenprüfung ab, welche Voraussetzung für jede weiterführende Ausbildung ist. Man rechnet in der SBZ mit rd. 18.000 landw. Lehrlingen je Lehrjahr. Die Viehwirtschaft gilt als Ausbildungs-Schwerpunkt, in den hinein die Berufslenkung erfolgt. c) Vorbereitungszeit für das Amt eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Justitiars in der volkseigenen Wirtschaft. Durch eine von Just. Min. Hilde ➝Benjamin und Generalstaatsanwalt Melsheimer gemeinsam erlassene AO vom 22. 7. 1959 wurde eine P. von eineinhalb Jahren eingeführt, um eine ständige „marxistisch-leninistische Erziehung“ der jungen Juristen zu gewährleisten. Diese soll sicherstellen, daß die künftigen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte „gegenüber allen Gefahren formaljuristischen Verhaltens gefestigt und zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht erzogen werden“. Der Praktikant wird 7~Monate beim Kreisgericht bzw. Kreisstaatsanwalt beschäftigt. 3~Monate körperlicher Arbeit in der Produktion, 2~Monate Tätigkeit beim Kreisausschuß der „Nationalen Front“, 2~Monate beim Kreisvorstand des FDGB, 3~Monate bei den örtlichen Räten und 1~Monat beim Kreisstaatsanwalt (für künftige Richter) bzw. beim Untersuchungsorgan (für künftige Staatsanwälte) sind weitere Ausbildungsstationen. Mit der körperlichen Arbeit soll der angehende Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt den Produktionsprozeß kennenlernen. In der gesellschaftspolitischen wie fachlichen Arbeit soll er Vorbild im Betrieb und bei jeder sich bietenden Gelegenheit „politischer Agitator“ sein. In seiner Arbeit in den Kreisausschüssen der „Nationalen Front“ soll der Praktikant als „Funktionär des Arbeiter-und-Bauern-Staates in beharrlicher Kleinarbeit die Friedenspolitik unserer Regierung den Bürgern erläutern“. Er muß lernen, seine Praxis aus der politisch-ökonomischen Situation abzuleiten und auf die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung zu orientieren. Nach erfolgreichem Abschluß der P. während der der Praktikant 70 v. H. des Grundgehalts eines Kreisrichters erhält und die er von sich aus durch eine Kündigung nicht vorzeitig beenden darf, wird er vom Justizminister zur Richterwahl vorgeschlagen, vom Generalstaatsanwalt zum Staatsanwalt ernannt oder, sofern er für eine solche Tätigkeit vorgesehen ist, als Rechtsanwalt in ein Anwaltskollegium aufgenommen. Aus „Arbeiterkadern“ besonders ausgesuchte Teilnehmer an den Lehrgängen der „Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften“ brauchen keine P. zu absolvieren, sondern können sofort nach Beendigung des Lehrgangs eingesetzt werden. Entsprechend dieser Praktikantenordnung wurde durch den Vors. der Staatlichen ➝Plankommission eine „AO über die Justitiar-Assistentenzeit in der sozialistischen Wirtschaft“ erlassen, die am 1. 4. 1960 in Kraft getreten ist. Ziel der Assistentenzeit ist es, den Assistenten planmäßig in die Praxis einzuführen, ihn zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zum Kampf gegen formaljuristisches Verhalten zu erziehen“ (§ 2 der AO). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 316–317 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktischer Arzt

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an den Technischen Hochschu[S. 317]len in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach…

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Handel (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten, wurde der private Großhandel fast vollständig ausgeschaltet. Seit der Errichtung der DHZ in den Jahren 1949/50 übernahmen die staatlichen Großhandelsbetriebe weitgehend den Handel mit Industrieerzeugnissen. Der private Großhandel wurde vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott völlig ausgeschlossen. Auf den privaten Großhandel entfallen nur noch etwa 4 v. H. der gesamten Großhandelssätze. Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und Senkung der Handelsspannen, die von der Industrie- und Handelskammer jeweils festgesetzt werden, benachteiligt. Um sich die Fähigkeiten des privaten Einzelhandels zunutze zu machen und ihn enger [S. 160]an den staatlichen Handel zu binden, schloß man Agenturverträge und später Kommissionsverträge ab. Der Groß- und Einzelhandel in der SBZ übt kaum noch echte Handelsfunktionen aus. Er verteilt vielmehr den geplanten, knappen Warenfonds. Die vielfachen Versorgungsmängel, die bei der Tätigkeit der sowjetzonalen Handelsbetriebe auftreten, sollen im Bereich des Konsumgüterhandels durch die Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 159–160 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen…

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Regierung und Verwaltung (1960)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 339]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 27. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: Die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „sowjetische Kontrollkommission“ (SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischem Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung war neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen [S. 340]Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, war das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterlag und unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von entscheidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Oberste Instanz ist die Staatliche ➝Plankommission, deren Hauptverwaltungen nach Auflösung der Industrieministerien 1958 die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmen. Die Staatliche Plankommission hat u. a. folgende Funktionen: Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne, Kontrolle der Durchführung der Pläne, Anleitung und Kontrolle der „Vereinigungen (zentralgeleiteter) volkseigener Betriebe“, Lenkung und Überwachung der „Wirtschaftsräte der Bezirke“, denen wiederum „Vereinigungen (bezirklicher) volkseigener Betriebe“ unterstellt sind. Auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung wird seitens übergeordneter Organe eine doppelte Kontrolle ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und angeleitet. [S. 341]Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“ Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hatte den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) zunächst wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis ergab sich schon bald nach der Bildung erster zentraler Verwaltungs- und Regierungsorgane eine ständige Beeinflussung und Lenkung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen durch die Führungsorgane der SED. Selbst Detailfragen wurden mehr und mehr vom Apparat des ZK der SED, den Bezirks- und Kreisleitungen der SED behandelt, bevor sie den Staatsorganen zur Beratung und Realisierung übergeben wurden. Diese führende Rolle der SED und die Degradierung der Regierung und ihrer nachgeordneten Organe zu reinen Exekutivorganen der Einheitspartei wurden schließlich durch einen Beschluß des Politbüros der SED vom 12. Juli 1960 und eine verbindliche Interpretation der Zeitschrift „Die Einheit“ (Heft 8/1960) theoretisch fixiert und vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 14. Juli 1960 akzeptiert. Dadurch werden, wie es in der „Einheit“ (8/1960) heißt, Praktiken abgestellt, die eine Verdrehung der „Parteilinie“ durch eigene Anweisungen des Staatsapparates begünstigten. Das „Kernproblem“ liege „in der richtigen Organisierung der Durchführung der Parteibeschlüsse durch den Staatsapparat. Es muß gesichert werden, daß die Beschlüsse der Partei zur unmittelbaren (l) Grundlage für die gesamte Arbeit des Staatsapparates gemacht werden.“ Zugleich wurde die bisher gültige These, der Staatsapparat sei das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ erweitert: „Unsere sozialistische Staatsmacht ist das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zur Organisierung des sozialistischen Aufbaus.“ Dabei müsse davon ausgegangen werden, „daß die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten von der Partei der Arbeiterklasse gelenkt wird und der Staatsapparat ein Instrument ist, um die Durchsetzung der Beschlüsse der Partei zur planmäßigen und bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu organisieren“ („Einheit“, 8/1960). Weiter heißt es: „Im Prozeß des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wächst mit Notwendigkeit die Rolle der marxistisch-leninistischen Partei … Auf der Grundlage der Theorie des Marxismus-Leninismus und der Untersuchung der konkreten Bedingungen arbeitet die Partei die politische Linie für alle Gebiete des sozialistischen Aufbaus aus … und leitet die Verwirklichung dieser Linie in der Praxis.“ Zur weiteren Zentralisierung und Straffung der staatlichen Leitung und Kontrolle wurden gleichzeitig mit dieser Fixierung der Vormachtstellung der Partei gegenüber dem Staatsapparat die Weisungsbefugnisse der einzelnen Ministerien eingeengt. Nur der Vorsitzende des Ministerrates [S. 342]und der Inhaber des neugeschaffenen Amtes eines „Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse von Partei und Regierung“ (Willi ➝Stoph) sind noch berechtigt, Weisungen an die Vorsitzenden der Räte in den Bezirken und Kreisen zu geben. Der Stellvertreter für Koordinierung und Kontrolle wurde gleichzeitig ermächtigt, die Arbeitsweise, die Methoden und Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufgaben der Ministerien und nachgeordneten staatlichen Dienststellen zu bestimmen. Da mit der Schaffung eines „Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“ (Staatsrat) am 12. 9. 1960 weitere Exekutivbefugnisse in einer außerhalb des herkömmlichen Regierungsapparates errichteten Stelle akkumuliert wurden, können Regierung und Verwaltung der SBZ nurmehr lediglich als Ausführungsorgane des zentralen Machtträgers — des Parteiapparates und der von diesem beherrschten wie durch Personalunion (Ulbricht) gleichgeschalteten Organe — betrachtet werden, überdies wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. des Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates für Koordination und Kontrolle:Willi ➝Stoph (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Heinrich ➝Rau (SED) Bruno ➝Leuschner (SED) Paul ➝Scholz (DBD) Max ➝Suhrbier (LDPD) Max ➝Sefrin (CDU) Vors. der Staatlichen Plankommission: Bruno ➝Leuschner (SED) 1. Stellv. des Vors.: Kurt Gregor (SED) Stellv. des Vors.: August Duschek (SED) Fritz ➝Selbmann (SED) Walter Hieke (SED) Dr. Marg. Wittkowski (SED) Georg Henke (SED) Mitglieder der Staatlichen Plankommission (teilweise im Ministerrang): Rudolf Steinwand (SED) Hermann Große (SED) Prof. Dr. Werner Winkler (SED) Friedrich Macher (SED) Helmut Wunderlich (SED) Willi Georgino (SED) Joachim Wolf (SED) Anton ➝Ackermann (SED) Dr. Wilhelm Feldmann (NDPD) Erwin Freyer (SED) Hermann Streit (SED) Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle:Ernst ➝Wabra (SED) Minister für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke [S. 343] Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister für Ausw. Angelegenheiten: Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:Heinrich ➝Rau (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz ➝Merkel (SED) Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft:Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- und Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Alexander ➝Abusch (SED) Minister für Justiz: Dr. h. c. Hilde ➝Benjamin (SED) Leiter des Komitees für Arbeit und Löhne: Walter ➝Heinicke (SED) Präsident der Deutschen Notenbank: Prof. Martin ➝Schmidt (SED) Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Werner ➝Eggerath (SED) Leiter des Staatl. Rundfunkkomitees: Prof. Dr. Hermann ➝Ley (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten:Kurt ➝Blecha (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Touristik und Wandern:Gerhard ➝Wenzel (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport:Manfred ➝Ewald (SED) Vors. des Ausschusses für Deutsche Einheit: Max ➝Suhrbier (LDPD) Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik:Karl Rambusch (SED) Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik:Heinz Rauch (SED) Vors. des Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf Thiessen (parteilos) Leiter der Regierungskommission für Preise: Rudolf Lorenz (SED) Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs:Anton Ruh (SED) Präsident d. Kammer f. Außenhandel: Fritz Koch (SED) Präsident des Obersten Gerichts: Heinrich ➝Toeplitz (NDPD) „Amtierender Generalstaatsanwalt“: Werner Funk (SED) Vors. des Staatl. Vertragsgerichts: Dr. Osmar Spitzer (SED) Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 181 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 307 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 339–343 Recknagel, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regionalplanung

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 339]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im…

DDR A-Z 1960

Sozialfürsorge (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,- DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,- DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Be[S. 378]trag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. In einer Geheimanweisung vom 20. 12. 1952 wurde verboten, daß S.-Unterstützung an Personen gezahlt wird, die nicht invalide im Sinne der Sozialversicherung, also nicht mindestens zu 66⅔ v. H. erwerbsbeschränkt sind. Selbst Frauen und Kindern sollte die Unterstützung entzogen werden. Auch nach Verkündung des Neuen Kurses wurde die Anweisung nicht aufgehoben. In der Praxis wurde sie indessen nicht so rigoros durchgeführt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist, (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 377–378 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…