
Arbeitsnorm (1962)
Siehe auch:
In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“) oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“).
Nach dem Arbeitsgesetzbuch sollen die A. „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet werden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betrof[S. 33]fenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen erhöht werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte.
Die gültigen A. sind nur etwa zur Hälfte exakt nach den Arbeitsvorgängen ermittelt (TAN). Sie beruhen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon viele Jahre in Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen (abgekürzt „VAN“) gültig. Diese sogen. „Normenarbeit“ ist das wichtigste Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität (neue ➝Arbeitsmethoden, Seifert-Methode, Lohnpolitik)
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
- *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 32–33
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