
Banken (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969
Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute in der SBZ geschlossen (SMAD-Befehl Nr. 1 v. 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über.
Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7. 1945 wurden zunächst durch die Länderregierungen fünf Provinzial-B., städtische und kommunale B. sowie Sparkassen neu gegründet. Sie sind nicht Rechtsnachfolger ihrer Vorgänger. Den landwirtschaftlichen Genossenschafts-B. (Raiffeisenkassen) (ländliche ➝Genossenschaften) wurde durch SMAD-Befehl 146 vom 20. 11. 1945, den Volks-B. (B. für ➝Handwerk und Gewerbe) durch SMAD-Befehl 14 vom 15. 1. 1946 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Fünf „Emissions- und Girobanken“ (mit Notenbankfunktion) wurden 1947 in den einzelnen Ländern gegründet (SMAD-Befehl 37 vom 19. 2. 1947). Als deren Spitzeninstitut wurde am 21. 5. 1948 die „Deutsche Emissions- und Girobank“ errichtet, die am 20. 7. 1948 in die Deutsche ➝Notenbank umgewandelt wurde.
Zur Bedienung eines gesetzlich festumrissenen Kundenstammes und zur Lösung spezieller Aufgaben innerhalb der Planwirtschaft bestehen heute neben der Notenbank und den Genossenschaftsbanken Sparkassen, die Deutsche ➝Investitionsbank und die Deutsche Bauernbank. Eine Sonderstellung nimmt das Berliner ➝Stadtkontor ein.
Die B. haben neben den traditionellen Geschäften im kommun. Wirtschaftssystem die zentrale Aufgabe, den gesamten Wirtschaftsprozeß zu überwachen („Kontrolle durch die Mark“) (Währung, Zahlungsverkehr, Kontenführungspflicht), Planabweichungen und ihre Ursachen zu registrieren und mit den Betrieben Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. (Bankanalyse)
Die B. haben das Recht, die Konten der Betriebe, die Erfüllung der Kennziffern, die Verwendung der Kredite zu kontrollieren und u. U. Sanktionen zu verhängen (Strafzinsen, Kreditsperre); sie können sogar auf die Tätigkeit der Betriebsleitungen Einfluß nehmen.
(Wirtschaftssystem, Finanzschulden, Währung, Bargeldumsatzplan)
Literaturangaben
- Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 54