
Bargeldumsatzplan (1962)
Siehe auch:
Der B. ist der zusammengefaßte Plan sämtlicher Bargeldbewegungen innerhalb der SBZ in einer bestimmten Periode.
Die Betriebe (außer Privatbetrieben) und Haushaltsorganisationen haben für jedes Quartal ihre geplanten Bargeldeinnahmen und -ausgaben (Bargeldplan) ihrem kontoführenden Bankinstitut zu melden. Diese Pläne werden von der Zentrale der Deutschen ➝Notenbank zu einem einheitlichen B. zusammengefaßt und mit einer Stellungnahme der staatlichen ➝Plankommission dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt. Da die Bargeldumsätze schon im Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan geplant sind, erfolgt eine Doppelplanung, die zweckmäßig ist, weil mit Hilfe des B. die Durchführung der mit Bargeldbewegungen verknüpften Teile des Volkswirtschaftsplanes kontrolliert werden kann. Da der bare Zahlungsverkehr sich im wesentlichen auf Lohn- und Gehaltszahlungen und den Einzelhandelsumsatz beschränkt, bietet der B. vor allem die Möglichkeit der Kontrolle der Lohn- und Gehaltsfonds und der Warenumsatzpläne des Einzelhandels durch die Banken. (Währung)
Literaturangaben
- Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 55
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