
DDR von A-Z, Band 1962
Bauaufsicht, Staatliche (1962)
Siehe auch:
Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstellen mit Außenstellen bei den Räten der Bezirke und Kreise. Aufgabe der StB. ist die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen. Die StB. genehmigt praktisch nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen. (Bauwirtschaft)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 55