DDR von A-Z, Band 1962

Deutsche Bauernbank (DBB) (1962)

 

 

Siehe auch:


 

Die DBB wurde durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl 1950, S. 175) als Spitzeninstitut der damals bestehenden Landesgenossenschaftsbanken gegründet. Sie versorgte die Einzelbauern über die Landesgenossenschaftsbanken und die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften) mit Krediten, soweit diese dazu nicht in der Lage waren.

 

Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken liquidiert. Sie arbeiteten als Landesstellen — später Bezirksstellen — der DBB. weiter. (VO v. 14. 2. 1952.) Mit dem Aufbau von Kreisstellen der DBB wurde deren Ausbau abgeschlossen. Die DBB war von Anfang an die Bank der LPG. Die Zentralisierung wurde 1958/59 abgeschlossen. Der DBB wurde auch die Finanzierung der gesamten „volkseigenen“ Land- und Forstwirtschaft übertragen, was bisher Aufgabe der Deutschen ➝Notenbank (kurzfristige Kredite) bzw. der Deutschen ➝Investitionsbank (langfristige Kredite) war.

 

Der DBB mit Sitz in Ost-Berlin obliegt heute die finanzwirtschaftliche Lenkung und die Kontrolle des Wirtschaftsbereiches Landwirtschaft (mit Ausnahme der VEAB). Sie ist an die staatlichen Wirtschaftspläne und den Staatshaushaltsplan gebunden sowie von der Politik der [S. 95]Deutschen Notenbank abhängig, die ihr Refinanzierungsinstitut ist.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 94–95


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.