DDR von A-Z, Band 1962

Doppelte Unterstellung (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Die örtlichen Räte (Rat des Bezirks, des Kreises usw.) sind doppelt unterstellt, weil sie sowohl nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus den ihnen übergeordneten Räten unterstellt sind als auch den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, rechenschaftspflichtig und verantwortlich sind.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 102


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.