
DDR von A-Z, Band 1962
Doppelte Unterstellung (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die örtlichen Räte (Rat des Bezirks, des Kreises usw.) sind doppelt unterstellt, weil sie sowohl nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus den ihnen übergeordneten Räten unterstellt sind als auch den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, rechenschaftspflichtig und verantwortlich sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 102