DDR von A-Z, Band 1962

Geldumtausch (1957) (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969


 

Da sich im Besitz der Haushalte erhebliche Mengen nicht kontrollierbarer Bargeldsummen befanden, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen ➝Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. Okt. 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion eine Bargeldhortung von ca. 1,5 Mrd. DM Ost.

 

Zunächst erhielt jeder SBZ-Bewohner bis zu 300,– Ostmark ohne Abzug umgetauscht. Weitere Beträge wurden einem Sonderkonto zur Überprüfung des „rechtmäßigen“ Besitzes durch Sonderkommissionen gutgeschrieben, Sparguthaben, Ansprüche aus Versicherungsverträgen, Schulden und Zahlungsverpflichtungen wurden von dieser Aktion nicht berührt.

 

Die Bargeldhortungen in der SBZ wurden wesentlich unterstützt durch das mangelnde Vertrauen in die Währungspolitik und die Angst, alle Ersparnisse der Kontenkontrolle zu unterwerfen. Diese sog. Strumpfgelder waren vor allem eine Folge des chronischen Warenmangels. Der Konsument der SBZ war zu hoher Kassenhaltung gezwungen, damit er bei der schlechten Warenstreuung für schnell eintretende günstige Käufe Geld zur Verfügung hat. Das galt ebenso für den privaten Wirtschaftsbereich, gegen den sich die G.-Aktion im besonderen Maße richtete. Die Hauptursache ist in dem Mißerfolg der „geplanten“ sowjetzonalen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu suchen. (Währungsreform)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 147


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.