Junge Gemeinde (1962)
Siehe auch:
In der SBZ war nach Schaffung der SED-Regierung die Arbeit der ev. Jugendgruppen und -verbände unmöglich geworden. Darum wurde ein Teil der Aufgaben der selbständigen, übergebietlichen Organisationen im kirchlichen Rahmen unter dem Namen JG. weitergeführt. Unter dem Vorwand, die JG. betreibe als „verlängerter Arm der amerikan. Agenten- und Spionagezentralen staatsfeindliche Tätigkeit“ („Neues Deutschland“ v. 23. 4. 1953) setzte zunächst eine heftige Hetze gegen die JG. ein. Besonders die Arbeit der JG. unter der Studentenschaft wird scharf überwacht, doch wird davor gewarnt, ihre Mitglieder, die man als „gesellschaftlich zurückgeblieben“ bezeichnet, zu diskriminieren. Die Zusammenarbeit mit der JG. gilt als „mit der Ehre eines Hochschullehrers und Erziehers nicht vereinbar“. Die Arbeit der JG. wird stark behindert. (Kirchenpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 203
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