
Kindergarten (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Einrichtung der „vorschulischen Erziehung“ für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Nicht obligatorisch. Die K. haben nach dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ vom 2. 12. 1959 die Kinder „auf die Schule vorzubereiten, an das sozialistische Leben heranzuführen und mit dem Schaffen der werktätigen Menschen bekanntzumachen“. Der K. dient nicht zuletzt der Freisetzung von Frauen für den Arbeitsprozeß. Verantwortlich für die Errichtung sind die Räte der Gemeinden und Städte bzw. die VEB, für die pädagogische Arbeit das Ministerium für Volksbildung. Die Kindergärtnerinnen werden an besonderen Pädagogischen Schulen ausgebildet. Das allgemeine pädagogische Erziehungsziel ist auch für den K. verbindlich. Die K. haben die Aufgabe, die Kinder in einer ihrer Altersstufe entsprechenden Form „im Geiste des Friedens, der Demokratie und der Freundschaft zwischen den Völkern“ zu erziehen. Man unterscheidet Kommunale, Betriebs- und Erntekindergärten. (Vorschulerziehung) 1960 gab es 355.830 Plätze in 8.890 K. und Kinderwohnheimen (ohne Ernte-K.). Auf jeden Erzieher kamen 15,9 betreute Kinder. Von diesen K. gelten 7.496 als öffentliche K. (281.779 Plätze), d. h. sie unterstehen den Abt. Volksbildung beim Rat des Kreises bzw. der Gemeinde. 1957 gab es 433 konfessionelle K. mit 1.555 Erziehern und 25.570 Kindern. Ernte-K. 1960: 2.618 mit 53.328 betreuten Kindern.
Literaturangaben
- Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 213
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