DDR von A-Z, Band 1962

Kommissionsverträge (1962)

 

 

Siehe auch:


 

Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1956 verstärkt der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren gefordert. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen [S. 222]Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor.

 

Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig.

 

Seit Mitte 1957 sollen auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Vorgesehen ist die Umschreibung der K. mit dem staatlichen Großhandel auf HO und Konsum zur besseren Einbeziehung in die Planung des sozialistischen Einzelhandels. Insgesamt wurden bis Ende 1960 20.178 K. abgeschlossen. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen 6.475, auf Gaststätten 8.358, auf Gemischtwarenverkaufsstellen 319 und auf Industriewarenverkaufsstellen 5.026.

 

Literaturangaben

  • *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221–222


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.