
DDR von A-Z, Band 1962
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (1962)
Siehe auch:
Für die Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds besteht eine gesetzliche K. Zwischen der Deutschen Versicherungs-Anstalt und der Groß-Berliner Vereinigten Versicherungs-Anstalt einerseits und dem westdeutschen Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrversicherungs-Verband besteht eine Vereinbarung, wonach Schäden wechselseitig reguliert werden. (Pflichtversicherung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 231