DDR von A-Z, Band 1962

Kultur- und Sozialfonds (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Fonds in den Betriebsfinanzplänen, der für betriebliche Sozialleistungen zur Verfügung gestellt wird. Ihm sind jährlich 1,5 v. H. der geplanten Lohnsumme des Betriebes ohne Rücksicht auf die Planerfüllung zuzuführen. Aus ihm werden Werkküchen, Kinderferienlager, betriebliche Kulturhäuser sowie Leistungen an Betriebsangehörige zu besonderen Anlässen (Geburt eines Kindes, Todesfall, Jubiläum usw.) finanziert. Der KuS. ist gemeinsam mit der Betriebsprämie an die Stelle des Direktorfonds getreten.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 241


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.