
Kulturfonds (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
1949 auf Grund der ersten Kulturverordnung geschaffener Finanzstock zur „planmäßigen Verteilung von kulturellen Aufgaben, für die Erhöhung der Aktivität der Kulturschaffenden … sowie für die Förderung junger Kräfte auf allen Gebieten des kulturellen Lebens“. Der K. wird aus Eintrittskartenzuschlägen bei unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen sowie aus Preisaufschlägen beim Verkauf von Schallplatten (10 Pf je Platte) gebildet, auch für jeden benutzten Rundfunk- und Fernsehempfänger müssen monatlich 5 Pf an den K. abgeführt werden. In einer AO vom April 1960 wurde als Zweckbestimmung der Mittel des K. „die Entwicklung und volle Entfaltung des sozialistischen Kulturlebens“ neu formuliert. Der K. wird von einem Kuratorium, dem Staats- und Parteifunktionäre und Vertreter der Massenorganisationen angehören, verwaltet. Die Mitgl. des Kuratoriums werden vom Minister für Kultur ernannt und abberufen. Damit ist sichergestellt, daß die Mittel des K. ausschließlich entsprechend dem Propagandabedürfnis des Regimes verwendet werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 241
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