
DDR von A-Z, Band 1962
Lohnausgleich (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
L. wird bei Krankheit bis zu 6 Wochen im [S. 265]Jahr und bei Betriebsunfällen bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt der Invalidität vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an in Höhe der Differenz von Krankengeld und 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen gezahlt (§ 104 des Arbeitsgesetzbuches). (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 262, 265