DDR von A-Z, Band 1962

Lohnfonds (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

a) Die für einen bestimmten Zeitraum geplante Summe der Löhne und Gehälter aller Arbeiter und Angestellten (Planung). Der L., der etwa zwei Drittel aller Geldeinnahmen der Bevölkerung ausmacht, wird begrenzt [S. 266]durch den Warenfonds, d. h. durch die Summe der Preise der im Einzelhandel angebotenen Waren und durch die verfügbaren Dienstleistungen (Kauffonds, Kaufkraft).

 

b) Begriff in der Betriebswirtschaft der SBZ: In den Verwaltungen und in den „volkseigenen“ sowie genossenschaftlichen Betrieben bildet die im bestätigten Arbeitskräfteplan insgesamt vorgesehene Bruttolohn- und -gehaltssumme den L. Nur in seinem Rahmen dürfen Lohn- und Gehaltszahlungen vorgenommen werden. (Verordnung vom 8. 9. 1961, GBl. S. 449.) Der L. wird in der Praxis oft überschritten, was jedoch stets scharf kritisiert wird. Wird er genau eingehalten, so geht eine bessere Entlohnung, die infolge des Stücklohnes bei Normübererfüllung (TAN) notwendig wird, auf Kosten der anderen Arbeiter, auf die dann ein geringerer Anteil am L. entfällt. Diese werden deshalb häufig in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert, um Überschreitungen des L. zu vermeiden.

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 265–266


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.