
Warschauer Beistandspakt (1962)
Siehe auch:
[S. 478]Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Ungarn, der „DDR“, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre abgeschlossener Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten. Sieht gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht der „Politische Beratende Ausschuß“. Der in Warschau getätigte WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt.
Der WB. hat ein eigenes Zentrales Oberkommando für die Streitkräfte der 8 Teilnehmer. Sitz: Moskau, Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960, zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die „Ständigen Vertreter“ des Oberkommandos des WB. bei den Satelliten sind Sowjetoffiziere. — Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 478