
Wirtschaftliche Rechnungsführung (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Seit 1. 1. 1952 nach dem Vorbild des Chostrastschot-Prinzips der SU eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB.
Die WR. ist nicht nur Aufgabe des Rechnungswesens, sondern erstreckt sich auf alle Betriebsabt. Sie soll rationellen Einsatz und Kontrolle der wirtschaftlichen Mittel ermöglichen, die den Betrieben als Eigenmittelausstattung vom Regime übergeben werden, jedoch im Volkseigentum verbleiben. In der VO über die Reorganisation der Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Neuregelung führte zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel. Das soll zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen. Gewinn und Amortisationen verbleiben z. T. im Betrieb und sollen im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden.
Literaturangaben
- Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 486
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