
Zeugen Jehovas (1962)
Siehe auch:
Sekte, die in der SBZ im August 1950 durch den [S. 500]Minister des Innern, Dr. Steinhoff, verboten wurde. Zur Begründung führte Steinhoff an, daß die Sekte „illegales Schriftenmaterial“ verbreite, „systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung und deren Gesetze unter dem Deckmantel einer religiösen Veranstaltung“ treibe und „dem Spionagedienst einer imperialistischen Macht dienstbar“ sei (Boykotthetze, Spionage). Einen, Tag vor Erlaß des Verbotes waren bereits die ersten Verhaftungen von Angehörigen der Sekte erfolgt. Diese wurden am 4. 10. 1950 durch das Oberste Gericht verurteilt, das zweimal lebenslänglich Zuchthaus, zweimal 15 Jahre Zuchthaus, 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Zuchthaus und 8 Jahre Zuchthaus verhängte. Seitdem wurden 2.175 Mitglieder der Sekte wegen Boykott- und Kriegshetze zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 499–500
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