DDR von A-Z, Band 1962

Zeugen Jehovas (1962)

 

 

Siehe auch:


 

Sekte, die in der SBZ im August 1950 durch den [S. 500]Minister des Innern, Dr. Steinhoff, verboten wurde. Zur Begründung führte Steinhoff an, daß die Sekte „illegales Schriftenmaterial“ verbreite, „systematische Hetze gegen die bestehende demokratische Ordnung und deren Gesetze unter dem Deckmantel einer religiösen Veranstaltung“ treibe und „dem Spionagedienst einer imperialistischen Macht dienstbar“ sei (Boykotthetze, Spionage). Einen, Tag vor Erlaß des Verbotes waren bereits die ersten Verhaftungen von Angehörigen der Sekte erfolgt. Diese wurden am 4. 10. 1950 durch das Oberste Gericht verurteilt, das zweimal lebenslänglich Zuchthaus, zweimal 15 Jahre Zuchthaus, 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Zuchthaus und 8 Jahre Zuchthaus verhängte. Seitdem wurden 2.175 Mitglieder der Sekte wegen Boykott- und Kriegshetze zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 499–500


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.