DDR von A-Z, Band 1962

Ärzteberatungskommission (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1969 1975 1979


 

Bereits 1949, mit der Neuregelung der Arbeitsbefreiung, wurde die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle Ä. (an Stelle der herkömmlichen Vertrauensärzte) übertragen. Der Versuch, diese Kontrollen mit „kollektiver“ Beratung zu verbinden, ist unverwirklicht geblieben. Praktisch wird die Kontrolle der „Arbeitsbefreiung“ wieder von einzelnen Ärzten allein ausgeführt, wie auch die „Gutachterkommissionen“ für Renten der Sozialversicherung tatsächlich aus einzeln arbeitenden Ärzten bestehen. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 40


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.