DDR von A-Z, Band 1962
Ärzteberatungskommission (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1969 1975 1979
Bereits 1949, mit der Neuregelung der Arbeitsbefreiung, wurde die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle Ä. (an Stelle der herkömmlichen Vertrauensärzte) übertragen. Der Versuch, diese Kontrollen mit „kollektiver“ Beratung zu verbinden, ist unverwirklicht geblieben. Praktisch wird die Kontrolle der „Arbeitsbefreiung“ wieder von einzelnen Ärzten allein ausgeführt, wie auch die „Gutachterkommissionen“ für Renten der Sozialversicherung tatsächlich aus einzeln arbeitenden Ärzten bestehen. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 40