DDR von A-Z, Band 1962

Eheschließung, Sozialistische (1962)

 

 

Siehe auch:


 

(gelegentlich auch als Eheweihe bezeichnet) Zu den pseudosakralen Staatsakten, durch deren Einführung die SED den Einfluß von Christentum und Kirche auf das öffentliche Leben ihres Machtbereiches zu beseitigen sucht, gehört neben der Kindesweihe und der Jugendweihe auch die E., früher als „sozialistische Eheschließung“ bezeichnet. Die E. folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der staatlichen Organe sein soll. Die Brautleute werden nach dem Aufgebot von staatlichen Beauftragten aufgesucht, die sie für die E. gewinnen sollen; bei dem E.-Akt, an dessen Pseudoliturgie vor allem die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Brautleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, durch das sie sich nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 105


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.