Fischereibeiräte (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Nach § 14 des Fischereigesetzes v. 2. Dez. 1960 (Fischerei) beim Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und bei den Räten der Bezirke u. Kreise zu bildende Gremien. Die F. sollen über zentrale u. Grundsatzfragen der Binnen- u. Küstenfischerei beraten. Schwerpunkte sind hierbei Produktionssteigerung, Vervollkommnung der „sozialistischen Umgestaltung“ sowie die Erreichung des Weltniveaus“. Die F. setzen sich zusammen aus einem Wissenschaftler, einem Vertr. des VEB-Binnenfischerei, dem Bezirksfischermeister, Fischermeistern und Vors. von PwF, Vertr. der Fischwirtschaftsgenossenschaften und des Anglerverbandes.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 130