Justizreform (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungs-Gesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet begnügte man sich bisher mit der Neuregelung einzelner Materien. Der V. Parteitag der SED hat aber auch auf diesem Gebiet neue „Perspektiven“ aufgezeigt. Der im sowjetzonalen Justizministerium aufgestellte „Perspektivplan“ sah ein neues Richterwahlgesetz vor, das am 1. 10. 1959 verabschiedet (Richter) und in das neu gefaßte Gesetz über die Gerichtsverfassung eingearbeitet wurde, ferner die Verabschiedung des LPG-Gesetzes, die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuches und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551). (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO)
Literaturangaben
- Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 205
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