DDR von A-Z, Band 1962
Kirchenwald (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975
Die Kirchenverwaltung bewirtschaftet ihren 19.543 ha großen Waldbesitz, der über die SBZ zerstreut liegt, mit eigenen, von ihr besoldeten Forstkräften. Sie ist holzeinschlagumlagepflichtig wie jeder Waldbesitzer. Der Holzeinschlag, soweit er nicht zum Eigenbedarf zugebilligt wird, muß den StFB zum Kauf angeboten werden. (Forstwirtschaft)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 216