Materialversorgung (1962)
Siehe auch:
Bezeichnung für die Versorgung der Industrie mit Roh- und Hilfsstoffen, Halbfertig- und Fertigmaterial. Nach zahlreichen vorangegangenen Veränderungen ist nach der Reorganisation der Industrie gemäß Gesetz vom 15. 2. 1958 (Planung) als oberste Instanz für die M. die Abt. Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel bei dem Volkswirtschaftsrat. Die VVB und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialanforderungen bei den Staatlichen Kontoren einreichen, die ihrerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen an die anfordernden Stellen in Form von Kontingenten verteilt. Während im ersten Fünfjahrplan noch über 20.000 Positionen der Materialplanung unterlagen, beschränkt sie sich jetzt auf etwa 1.700 Schlüsselpositionen; doch werden einige tausend Positionen nur „nach Lieferplan“ abgegeben, sind also praktisch ebenfalls noch kontingentiert. Die SBZ ist ein an industriellen Rohstoffen armes Gebiet: Kohle, Stahl und zahlreiche NE-Metalle sowie viele Spezialerzeugnisse müssen eingeführt werden. Das starre Planungssystem und das Verbot der Haltung ausreichender Lagerbestände in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. (Materialverbrauchsnormen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 280
Materialverbrauchsnormen | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Materielle Interessiertheit |