Ministerrat (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Regierung der „DDR“, seit 1954 (nach sowjet Vorbild) amtlich M. genannt, formal höchstes Exekutivorgan nach der Verfassung vom Vertrauen der Volkskammer, in Wirklichkeit jedoch vom Willen der SED-Führung und der sowjet. Besatzungsmacht abhängig. Struktur und Besetzung des M haben häufig gewechselt. Nach dem Gesetz über den M. vom 8. 12. 1958 sollten dem M. angehören: Der Vors. (Grotewohl), der 1. Stellv. d. Vors., die Stellv. d. Vors., der Vors. d. Staatl. ➝Plankommission, dessen 1. Stellv., die Minister, der Staatss. f. d. Hoch- und Fachschulwesen sowie der Vors. d. Zentr. Komm. f. Staatl. Kontrolle. Durch die Bildung des Staatsrates, dem damit verbundenen Ausscheiden Ulbrichts aus dem M. und die Bildung neuer zentraler Organe (Volkswirtschaftsrat) zwischen Juli 1960 und Juli 1961 sind die Bestimmungen dieses Gesetzes bereits wieder ungültig geworden. Eigentliches Führungsorgan des Staatsapparates ist das Präsidium des M., dem der Vors. und die Stellv. d. Vors. d. M. angehören. (Regierung und Verwaltung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 296
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