DDR von A-Z, Band 1962

Notenbank, Deutsche (DNB) (1962)

 

 

Siehe auch:


 

Im Febr. 1947 wurde in jedem der fünf Länder der SBZ eine Emissions- und Girobank, im Mai 1948 als deren Zentrale die Deutsche Emissions- und Girobank gegründet, die durch SMAD-Befehl 122 und gleichzeitige Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 in die DNB umgewandelt wurde. Der DNB wurden im März 1950 die Emissions- und Girobanken der Länder eingegliedert. Das Gesetz über die DNB vom 31. 10. 1951 schloß diese Entwicklung ab.

 

Die DNB ist die „Staatsbank“ der SBZ, hat die typischen Notenbankaufgaben zu erfüllen und erledigt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts. (Am 1. 1. 1951 übernahm sie die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ.) Der DNB obliegt der gesamte Zahlungsverkehr mit der Bundesrepublik und dem Ausland; sie allein ist berechtigt, ausländische Zahlungsmittel und Edelmetalle zu halten (Deutsche ➝Handelsbank AG., Devisen, Bankenabkommen).

 

Die DNB ist auch die Bank der VEW, erledigt deren Geldgeschäfte (Zahlungsverkehr, Verrechnungsverfahren) und versorgt sie mit kurzfristigen Krediten. Ihr obliegt die finanzwirtschaftliche Lenkung der VEW; sie ist in hohem Maße für die Gestaltung des Produktionsablaufes und die Planerfüllung der Betriebe mitverantwortlich (Banken, Bargeldumsatzplanung).

 

Sitz der DNB ist Berlin, sie unterhält Niederlassungen in den Bezirks- und Kreisstädten sowie in Wirtschaftszentren. Das Grundkapital beträgt 400 Mill. DM Ost. Der Präsident der DNB (seit Nov. 1961 Rolf ➝Wetzel) hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Ministerium der Finanzen bestätigten Haushaltsplan. Die DNB ist nicht Rechtsnachfolger der Reichsbank.

 

Literaturangaben

  • Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 312


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.