
Rechnungseinzugsverfahren (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966
(RE-Verfahren) Am 17. 7. 1952 eingeführtes Verrechnungsverfahren zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs. Der Lieferbetrieb erteilt bei Lieferung seiner Bank einen RE-Auftrag. Die Bank bucht den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit vom Konto des Käufers — wenn dieser nicht Einspruch erhebt - auf das des Lieferbetriebes. Zum R. sind verpflichtet „volkseigene“ und halbstaatliche Betriebe, Haushaltsorganisationen, Konsum- und andere sozialistische Genossenschaften und alle Betriebe, soweit sie Vertragspartner der genannten Betriebe sind und soweit sie nicht zum Forderungseinzugsverfahren verpflichtet sind, das seit Mai 1961 das R. zum großen Teil abgelöst hat.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 349
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