Reihenuntersuchungen (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969
Die der Früherfassung häufiger Krankheiten geltenden Maßnahmen der „Prophylaxe“, zu der die Ärzte des Betriebsgesundheitswesens, hilfsweise die anderer staatlicher Einrichtungen, in den Betrieben verpflichtet sind, und zwar bei Jugendlichen (bis zu 18 J.), Beschäftigten in gesundheitsgefährdenden oder körperlich schweren Arbeiten und bei Schwangeren. R. sollen zur Einstellung und hernach periodisch vorgenommen werden. Kreis der Betroffenen, Häufigkeit und Umfang sind im einzelnen genau vorgeschrieben. — Entsprechendes gilt für die Jugendgesundheitspflege in Kindergärten und Schulen (Jugendarzt). Die Durchführung ist infolge des Mangels an Ärzten meist oberflächlich. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 357
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