DDR von A-Z, Band 1962

Vereine (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969


 

Die SMAD (Besatzungspolitik) gestattete die Wiederaufnahme der nach dem Zusammenbruch zunächst verbotenen Tätigkeit der V. in bescheidenem Umfang. 1959 wurden alle wiederzugelassenen V. in die Massenorganisationen eingegliedert. Das Vereinsregister wird seit 1952 von den Kreisämtern der Deutschen ➝Volkspolizei geführt. (Freiwillige Gerichtsbarkeit). V., die gegen die demokratische Gesetzlichkeit verstoßen, kann die Rechtsfähigkeit durch Streichung im Vereinsregister entzogen werden. Die Volkspolizei überwacht die Tätigkeit aller V. und aller vereinsähnlichen Gebilde und verhindert die Entstehung neuer V., die nicht die Billigung der SED haben.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 452


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.